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Vermieterkonto: Girokonto für Mieteinnahmen – Vorteile, Auswahl & Kaution

MerkmalINGDKB1822direktC24comdirectCommerzbankSparkasse / Volksbank
Kontoführung0 €0 €0 €0 € (Smart)0 €ca. 9,90 €Je nach Institut, meist einige Euro im Monat
Bedingung für 0 €Geldeingang ab 700 € im Monat oder unter 28 Jahren, sonst 4,90 €Geldeingang ab 700 € im Monat oder unter 28 Jahren, sonst 4,50 €Geldeingang ab 700 € im Monat oder unter 30 Jahren, sonst 4,90 €Keine Bedingung; Plus 5,90 €, Max 9,90 €Bei regelmäßiger KontoaktivitätUnter 28 Jahren kostenfreiModell- und Regionalbank-abhängig
FilialeNeinNeinNeinNeinNeinJaJa
Einlagensicherung100.000 € je Kunde100.000 € je Kunde100.000 € je Kunde100.000 € je Kunde100.000 € je Kunde100.000 € je Kunde100.000 € je Kunde, zusätzlich institutsbezogene Sicherungssysteme
Besonders geeignet fürEin oder wenige Objekte, Mieten über 700 €Digitales Zweitkonto für MieteinnahmenBargeld an Sparkassen-AutomatenKonto ohne MindestgeldeingangVermieter mit Depot bei derselben BankPersönliche Beratung vor OrtVertraute Hausbank, Bargeld und Beratung
Zum AnbieterZum AnbieterZum AnbieterZum AnbieterZum AnbieterZum AnbieterZum AnbieterBank vor Ort finden

Stand 4. Oktober 2026. Konditionen ändern sich; maßgeblich sind die Angaben beim Anbieter.

Alle Banken in der Tabelle sind Kreditinstitute, bei denen die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 € je Kunde greift. Wer größere Beträge als Rücklage auf dem Vermieterkonto parkt, sollte das im Blick behalten.

Tipp: Das frühere DKB-Vermieterpaket mit Zusatzkonten für Kautionen und Rücklagen nimmt seit 2024 keine privaten Vermieter mehr auf. Das normale DKB-Girokonto bleibt als Mietkonto nutzbar.

Ein Vermieterkonto ist ein ganz normales Girokonto, das Sie nur für Ihre Vermietung verwenden: Mieten gehen ein, Kosten gehen raus. Mit der Mietkaution hat es nichts zu tun — dafür brauchen Sie ein eigenes Mietkautionskonto.


Vermieterkonto und Mietkautionskonto: der Unterschied

Die beiden Begriffe werden häufig verwechselt, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben:

MerkmalVermieterkontoMietkautionskonto
KontotypGirokontoTreuhand- oder Sparkonto mit Sperrvermerk
ZweckMieten, Nebenkostenvorauszahlungen, laufende KostenKaution des Mieters sicher verwahren
Wem gehört das Geld?Dem VermieterWirtschaftlich dem Mieter, getrennt vom Vermögen des Vermieters
Gesetzliche VorgabeKeine§ 551 Abs. 3 BGB: getrennte, verzinsliche Anlage
ZugriffJederzeitNur bei Mietende bzw. berechtigtem Anspruch

Wofür ein eigenes Vermieterkonto sinnvoll ist

Klare Steuerbelege

Einnahmen und Werbungskosten für die Anlage V sind auf einen Blick sichtbar.

Echte Rendite

Sie erkennen, was nach Kosten und Rate wirklich übrig bleibt, zum Beispiel im Cashflow-Rechner.

Zahlungsverzug sofort sichtbar

Fehlende Mieteingänge fallen auf, weil keine privaten Buchungen dazwischenliegen.

Rücklagen im Blick

Instandhaltung und Nebenkostenabrechnung lassen sich planbar berechnen und zurücklegen.

Worauf Sie bei der Kontowahl achten sollten

  • Kontoführungsgebühr: Für eine oder wenige Wohnungen reicht meist ein kostenloses Girokonto. Geschäftskonten mit Posten- oder Monatsgebühr lohnen sich erst bei vielen Buchungen.
  • Online-Banking und Export: CSV- oder CAMT-Export spart Zeit bei Buchhaltung und Steuererklärung.
  • Dauerauftrag und Lastschrift: Für Kreditrate, Hausgeld, Versicherungen und Grundsteuer.
  • Zuordnung der Mieten: Ein einheitlicher Verwendungszweck je Mieter erleichtert den Abgleich. Bei mehreren Objekten helfen separate Konten oder eine Verwaltungssoftware, siehe Software für Vermieter.
  • Gemeinschaftliche Eigentümer: Bei Ehepaaren oder Erbengemeinschaften regelt die Kontoform, wer verfügen darf.
  • Einlagensicherung: Auch Guthaben auf dem Girokonto fällt unter die gesetzliche Einlagensicherung (100.000 € je Kunde und Bank).

Kontoführungsgebühren und Zweitkonto: was Vermieter beachten sollten

Das Vermieterkonto kostet im Idealfall nichts. Gebühren fallen meist an anderer Stelle an, als man erwartet.

Wo Gebühren entstehen

  • Bedingungen für die Kostenfreiheit. Viele „kostenlose” Girokonten verlangen einen regelmäßigen Geldeingang. Auf einem reinen Mietkonto ist der Eingang meist gegeben, auf einem Zweitkonto mit nur einer Wohnung nicht immer.
  • Geschäftskonto-Modelle. Konten, die ausdrücklich für gewerbliche Nutzung gedacht sind, berechnen oft Grund- und Postengebühren. Für private Vermietung sind sie in der Regel nicht nötig.
  • Postenpreise. Je Buchung fällt bei manchen Modellen eine Gebühr an. Das trifft vor allem Vermieter mit vielen kleinen Zahlungen.
  • Zusatzleistungen. Papierauszüge, Bargeldeinzahlung, Echtzeitüberweisung oder Karten können einzeln berechnet werden.
  • Kündigung oder Umstellung. Streicht die Bank ein Modell oder kündigt das Konto, müssen alle Mieter eine neue Verbindung erhalten, Daueraufträge und Lastschriften sind neu einzurichten.

Gebühren und Steuer

Kontoführungsgebühren für ein Konto, das Sie ausschließlich für die Vermietung nutzen, sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar. Bei einem gemischt genutzten Privatkonto lässt sich nur ein Teil ansetzen. In der Praxis akzeptieren Finanzämter häufig einen pauschalen Betrag, den Sie in der Anlage V ohne Einzelnachweis eintragen können. Die genaue Behandlung hängt vom Einzelfall ab, im Zweifel klären Sie sie mit dem Steuerberater. Ein eigenes Konto macht den Abzug einfacher, weil jede Gebühr eindeutig der Vermietung zuzuordnen ist.

Privatkonto oder Zweitkonto?

Ihre SituationEmpfehlung
Eine Wohnung, wenige BuchungenPrivatkonto reicht oft aus, solange Sie Mieteingang und Kosten per Filter oder Kategorie trennen
Zwei bis drei Objekte oder MieterZweitkonto lohnt sich meist, wenn es kostenfrei zu haben ist
Mehrere Eigentümer (Ehepaar, Erbengemeinschaft)Eigenes Konto mit klar geregelter Verfügungsbefugnis
Viele Einheiten oder VerwalterSammelkonto mit virtueller IBAN oder Anbindung an Verwaltungssoftware
Konto wird gekündigt oder kostet plötzlichWechsel planen und Mieter rechtzeitig informieren

Faustregel: Ein Zweitkonto ist sinnvoll, wenn es nichts kostet und den Überblick spürbar verbessert. Wenn es Gebühren verursacht, die durch den Nutzen nicht aufgewogen werden, genügt ein sauber getrenntes Privatkonto.

So richten Sie ein Vermieterkonto ein

1

Girokonto wählen

Kostenloses Konto bei Ihrer Bank oder einer Direktbank.

2

Mieter informieren

Neue Kontoverbindung im Mietvertrag bzw. per Schreiben mitteilen.

3

Kosten umstellen

Hausgeld, Versicherungen, Kreditrate und Grundsteuer auf das Konto buchen.

4

Kaution separat anlegen

Kaution getrennt vom eigenen Vermögen auf einem Mietkautionskonto anlegen. Läuft sie kurz übers Girokonto, zügig weiterleiten.

Und die Mietkaution? Ein eigenes Konto

Die Kaution gehört wirtschaftlich dem Mieter. Nach § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter sie getrennt von seinem Vermögen anlegen. Im Alltag läuft die Kaution manchmal zunächst über das Vermieterkonto, etwa weil der Mieter die Bankverbindung aus dem Mietvertrag nutzt oder das Treuhandkonto erst nach der Zahlung eröffnet wird. Entscheidend ist, dass sie zügig, vollständig und nachvollziehbar auf das Kautionskonto weitergeleitet wird und nicht dauerhaft mit Ihrem Vermögen vermischt bleibt. Geeignet sind ein Treuhandkonto oder ein Sparkonto mit Sperrvermerk, außerdem ein digitales Treuhandkonto, bei dem die Trennung bereits im Produkt angelegt ist.

Alle Anbieter mit Zinsen, Gebühren und Online-Verfügbarkeit finden Sie im Mietkautionskonto-Vergleich. Weitere Hintergründe:

Häufige Fragen

Was ist ein Vermieterkonto?

Ein Vermieterkonto ist ein normales Girokonto, das Sie ausschließlich für Ihre Vermietung nutzen: Dort gehen die Mieten ein, von dort bezahlen Sie Grundsteuer, Versicherung, Hausgeld, Reparaturen und Kreditraten. Es ist kein eigener Kontotyp und kein Mietkautionskonto.

Muss ich als privater Vermieter ein eigenes Vermieterkonto haben?

Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es für Privatvermieter nicht. Ein eigenes Konto ist aber sehr zu empfehlen: Einnahmen und Ausgaben für die Steuererklärung (Anlage V) lassen sich sauber belegen, und Sie sehen jederzeit, was die Immobilie wirklich abwirft.

Was ist der Unterschied zwischen Vermieterkonto und Mietkautionskonto?

Das Vermieterkonto ist Ihr laufendes Konto für Mieteinnahmen und Kosten. Das Mietkautionskonto dient allein dazu, die Kaution des Mieters getrennt von Ihrem Vermögen anzulegen (§ 551 Abs. 3 BGB).

Was kostet ein Vermieterkonto?

Das hängt vom Girokonto-Modell der Bank ab. Für eine einzelne Wohnung genügt oft ein kostenloses Girokonto, bei mehreren Objekten oder Geschäftskonto-Modellen können Kontoführungsgebühren anfallen. Vergleichen Sie Kontoführung, Buchungsposten und Online-Banking-Export.

Kann ich mein privates Girokonto als Vermieterkonto nutzen?

Ja, das ist rechtlich möglich. Mieteingänge und Kosten vermischen sich dann aber mit dem Privatleben, was Buchführung und Belegsuche erschwert. Ein zweites Girokonto nur für die Vermietung ist meist die einfachere Lösung.

Wo lege ich die Mietkaution an?

Auf einem separaten Mietkautionskonto, etwa als Treuhandkonto oder Sparkonto mit Sperrvermerk, getrennt von Ihrem Vermögen und insolvenzfest. Alle Anbieter finden Sie im Mietkautionskonto-Vergleich.

Sind Kontoführungsgebühren für das Vermieterkonto absetzbar?

Ja, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Bei einem Konto, das Sie ausschließlich für die Vermietung nutzen, sind die Gebühren eindeutig zuzuordnen. Bei einem gemischt genutzten Konto lässt sich nur ein Teil ansetzen, häufig als Pauschale. Klären Sie das im Zweifel mit dem Steuerberater.

Lohnt sich ein Zweitkonto nur für die Vermietung?

Meist ja, wenn es kostenlos ist: Es trennt Belege, zeigt Zahlungsverzug sofort und erleichtert die Anlage V. Fallen dafür Gebühren an, die den Nutzen übersteigen, reicht bei einer einzelnen Wohnung ein sauber getrenntes Privatkonto.


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