Umlagefähige Nebenkosten, oft auch als „Betriebskosten“ bezeichnet, sind ein zentraler Bestandteil der Wohnkosten. Sie umfassen die Ausgaben, die der Vermieter für den Betrieb und die Bewirtschaftung der Immobilie trägt, und die gemäß der gesetzlichen Regelungen auf die Mieter umgelegt werden können. Doch was genau gehört dazu, und worauf sollte man achten? Hier sind die wichtigsten Informationen im Überblick.

Was sind umlagefähige Nebenkosten?

Umlagefähige Nebenkosten sind jene Kosten, die der Vermieter auf den Mieter abwälzen darf, sofern dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Die rechtliche Grundlage dafür liefert § 556 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Ohne eine entsprechende Klausel im Mietvertrag bleibt der Vermieter auf diesen Kosten sitzen.

Beispiele für umlagefähige Nebenkosten

Die Betriebskostenverordnung definiert genau, welche Kostenarten umlagefähig sind. Zu den häufigsten zählen:

  1. Grundsteuer
    Die Grundsteuer ist eine kommunale Abgabe, die der Vermieter für das Grundstück entrichtet. Sie kann vollständig auf die Mieter umgelegt werden.
  2. Kosten für Wasser und Abwasser
    Hierunter fallen die Gebühren für Frischwasser sowie die Entsorgung von Abwasser.
  3. Heizung und Warmwasser
    Die Betriebskosten für Heizungsanlagen, einschließlich Brennstoffkosten und Wartung, zählen ebenfalls zu den umlagefähigen Posten.
  4. Müllabfuhr und Straßenreinigung
    Die Gebühren für die Müllentsorgung sowie die Reinigung öffentlicher Wege vor der Immobilie können weitergereicht werden.
  5. Hausmeisterdienste
    Kosten für den Hausmeister, der sich um die Pflege der Immobilie kümmert, sind umlagefähig, sofern keine Verwaltungsaufgaben enthalten sind.
  6. Gebäudeversicherung
    Versicherungen, die das Gebäude selbst absichern (z. B. gegen Feuer oder Sturm), dürfen umgelegt werden.
  7. Gemeinschaftsstrom
    Die Beleuchtung von Treppenhäusern, Fluren und Außenbereichen fällt ebenfalls unter die umlagefähigen Kosten.
  8. Gartenpflege
    Die Kosten für die Pflege gemeinschaftlicher Gartenflächen sind ebenfalls umlagefähig.

Nicht umlagefähige Kosten

Nicht alle Ausgaben, die der Vermieter hat, können auf den Mieter umgelegt werden. Beispiele hierfür sind:

  • Verwaltungskosten (z. B. Buchführung oder Rechtsberatung)
  • Instandhaltungs- und Reparaturkosten
  • Rücklagen für Modernisierungen oder bauliche Maßnahmen

Abrechnung der Nebenkosten

Die Abrechnung der umlagefähigen Nebenkosten erfolgt in der Regel einmal jährlich. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Abrechnungsfrist
    Der Vermieter hat 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Versäumt er diese Frist, kann er in der Regel keine Nachforderungen mehr geltend machen.
  2. Transparenz
    Die Abrechnung muss für den Mieter verständlich und nachvollziehbar sein. Posten sollten einzeln aufgeschlüsselt und mit Belegen belegbar sein.
  3. Prüfrechte des Mieters
    Mieter haben das Recht, Einsicht in die Originalbelege zu nehmen, um die Abrechnung zu überprüfen.

Tipps für Vermieter

  • Vertragliche Regelungen prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle umlagefähigen Kosten im Mietvertrag klar geregelt sind. Fehlen entsprechende Klauseln, können diese Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden.
  • Digitale Abrechnungssoftware nutzen: Moderne Tools erleichtern die Erstellung transparenter und fehlerfreier Abrechnungen.
  • Fristen einhalten: Eine verspätete Abrechnung kann teuer werden, da Sie Nachzahlungen nicht mehr durchsetzen können.

Tipps für Mieter

  • Abrechnungen prüfen: Kontrollieren Sie, ob die aufgelisteten Posten tatsächlich umlagefähig sind und der Abrechnung zugrunde liegende Berechnungen korrekt sind.
  • Widerspruch einlegen: Sollten Unstimmigkeiten auftreten, können Sie innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung Widerspruch einlegen.

Fazit

Umlagefähige Nebenkosten betreffen sowohl Vermieter als auch Mieter direkt. Während Vermieter darauf achten müssen, alle Kosten korrekt und fristgerecht abzurechnen, sollten Mieter die Abrechnungen genau prüfen, um ungerechtfertigte Zahlungen zu vermeiden. Mit einer guten Kenntnis der gesetzlichen Regelungen und der Betriebskostenverordnung lassen sich Missverständnisse und Streitigkeiten minimieren.


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Autor: Mietkaution Redaktion

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