Nebenkosten-Umlage-Check

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Klicken Sie die Kostenpositionen an, die Sie auf Ihre Mieter umlegen möchten — Sie erhalten sofort eine Einschätzung nach § 1 und § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV): umlagefähig, nicht umlagefähig oder nur mit einer konkreten Sondervereinbarung im Mietvertrag zulässig.

0 umlagefähig0 nicht umlagefähig0 nur mit Sondervereinbarung

100 % DSGVO-sicher: Ihre Auswahl wird nicht gespeichert und nicht an einen Server übertragen — die Einschätzung erfolgt vollständig in Ihrem Browser. Der Check dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wie funktioniert die Einordnung?

Grundlage ist die abschließende Liste des § 2 BetrKV mit 17 Kategorien umlagefähiger Betriebskosten sowie die ausdrücklichen Ausschlüsse in § 1 Abs. 2 BetrKV (Verwaltungs- und Instandhaltungskosten). Für Position 17, die "sonstigen Betriebskosten", verlangt der Bundesgerichtshof zusätzlich eine konkrete Benennung der einzelnen Kostenart im Mietvertrag — eine pauschale Formulierung reicht nicht. Diesen Grund für die Einordnung "Nur mit Sondervereinbarung" zeigt der Check direkt bei der jeweiligen Position an.

Sie möchten die konkreten Beträge auf die einzelnen Wohnungen umlegen? Das übernimmt der Nebenkostenabrechnung-Rechner nach Wohnfläche, Personenzahl oder Anzahl der Einheiten. Den rechtlichen Hintergrund zu Fristen und Umlageschlüssel erläutert Nebenkosten abrechnen als Vermieter: Umlageschlüssel und Fristen, eine vollständige Übersicht aller Kostenarten bietet Umlagefähige Nebenkosten: Was Mieter und Vermieter wissen sollten.

Häufige Fragen

Reicht im Mietvertrag der pauschale Verweis auf die Betriebskostenverordnung?
Für die Positionen 1 bis 16 des § 2 BetrKV genügt in der Regel ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung oder die konkrete Nennung der Kostenart. Für "sonstige Betriebskosten" (§ 2 Nr. 17 BetrKV) reicht das nach dem BGH-"Dachrinnenurteil" (VIII ZR 167/03) ausdrücklich nicht — hier muss jede Position einzeln und konkret im Mietvertrag benannt werden.
Was passiert, wenn ich eine nicht umlagefähige Position trotzdem abrechne?
Mieter können der entsprechenden Position widersprechen und dürfen den Betrag von der Nachzahlung abziehen. Wiederholt falsch abgerechnete Positionen können außerdem das Vertrauen der Mieter in die gesamte Abrechnung erschüttern und zu einer genaueren Prüfung sämtlicher Posten führen.
Darf ich den Kabelanschluss noch als Betriebskosten abrechnen?
Die laufenden Kosten eines klassischen Sammelkabelanschlusses sind seit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs zum 01.07.2024 nicht mehr umlagefähig. Möglich bleibt unter engen Voraussetzungen nur ein gesondertes, gedeckeltes Glasfaserbereitstellungsentgelt für den Aufbau eines neuen Glasfaseranschlusses im Gebäude.
Ist die Einordnung auf dieser Seite eine Rechtsberatung?
Nein. Der Check gibt eine Orientierung anhand der Betriebskostenverordnung und bekannter Rechtsprechung, ersetzt aber keine Prüfung im Einzelfall durch einen Fachanwalt für Mietrecht, insbesondere bei strittigen oder wirtschaftlich bedeutsamen Positionen.
Werden meine Klicks irgendwo gespeichert?
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Weiterführende Themen

Quellen