Basiszinsrechner: Verzugszinsen berechnen

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Zahlt der Vermieter die Mietkaution nicht rechtzeitig zurück, stehen dem Mieter ab Verzugsbeginn zusätzliche Verzugszinsen zu — gesetzlich geregelt in § 288 BGB als Basiszinssatz plus 5 (Verbraucher) bzw. 9 (Unternehmer) Prozentpunkte. Dieser Rechner ermittelt die genaue Zinssumme für einen beliebigen Zeitraum, inklusive automatischer Aufteilung bei Basiszinssatz-Wechseln zum 1. Januar oder 1. Juli.

Wer schuldet die Zinsen?

Quelle der Basiszinssätze: Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz nach § 247 BGB. Aktuellster hinterlegter Satz: 1,52 % seit 1.7.2026. Stand: Juli 2026.

Was ist der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ist ein von der Deutschen Bundesbank amtlich festgesetzter Referenzzinssatz, der zweimal jährlich — jeweils zum 1. Januar und 1. Juli — an das aktuelle Zinsniveau angepasst wird. Er bildet die Grundlage für die Berechnung gesetzlicher Verzugszinsen nach § 288 BGB und ist unabhängig von der Verzinsung, die auf ein Mietkautionskonto selbst gezahlt wird.

Wie werden Verzugszinsen bei der Mietkaution berechnet?

Verzugszinsen fallen an, sobald der Vermieter mit der Rückzahlung der Kaution tatsächlich in Verzug ist — meist nach einer erfolglosen Mahnung mit Fristsetzung. Die Höhe berechnet sich taggenau als Basiszinssatz + Zuschlag, bezogen auf 365 Tage im Jahr. Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugszeitraums, wird jeder Abschnitt separat mit dem dort geltenden Satz berechnet — genau das übernimmt dieser Rechner automatisch.

Verbraucher oder Unternehmer: Welcher Zuschlag gilt?

Bei der klassischen Wohnraummiete zwischen Privatpersonen gilt der Verbraucher-Zuschlag von 5 Prozentpunkten (§ 288 Abs. 1 BGB). Der höhere Zuschlag von 9 Prozentpunkten (§ 288 Abs. 2 BGB) betrifft ausschließlich Rechtsgeschäfte, an denen kein Verbraucher beteiligt ist — etwa bei gewerblichen Mietverhältnissen zwischen zwei Unternehmen.

Was Mieter konkret tun können, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt — inklusive der Geltendmachung von Verzugszinsen als Teil der Forderung: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Verzugszinsen und den Zinsen auf die Mietkaution selbst?
Die Mietkaution wird nach § 551 BGB laufend zu einem meist sehr niedrigen Sparzins verzinst. Verzugszinsen nach § 288 BGB entstehen erst zusätzlich, wenn der Vermieter mit der Rückzahlung tatsächlich in Verzug gerät — und liegen mit Basiszinssatz plus 5 bzw. 9 Prozentpunkten deutlich höher.
Wann genau beginnt der Verzug bei der Kautionsrückzahlung?
In der Regel erst nach Ablauf einer angemessenen Prüf- und Rückzahlungsfrist und einer Mahnung (§ 286 BGB) — es sei denn, im Mietvertrag wurde bereits eine feste Zahlungsfrist vereinbart, deren Überschreiten den Verzug automatisch auslöst.
Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugszeitraums?
Ja, die Deutsche Bundesbank passt ihn jeweils zum 1. Januar und 1. Juli an. Der Rechner berücksichtigt Wechsel innerhalb des gewählten Zeitraums automatisch und berechnet jeden Abschnitt mit dem dort jeweils gültigen Satz.
Ist die berechnete Zinssumme rechtlich bindend?
Nein, der Rechner liefert eine unverbindliche Berechnungshilfe auf Basis der amtlichen Basiszinssätze. Im Streitfall entscheidet im Zweifel ein Gericht, unter anderem auch über den genauen Verzugsbeginn.
Woher stammen die im Rechner hinterlegten Basiszinssätze?
Direkt von der Deutschen Bundesbank, die den Basiszinssatz nach § 247 BGB amtlich festsetzt und halbjährlich veröffentlicht.

Quellen