Verzugszinsen auf Ihre Mietkaution berechnen

Vermieter zahlt die Kaution nicht rechtzeitig zurück? Ermitteln Sie in Sekunden, wie viel Zinsen Ihnen zusätzlich zustehen — taggenau, mit den amtlichen Basiszinssätzen der Bundesbank.

Kostenlos, ohne AnmeldungAktuell 6,52 % VerzugszinsDaten bleiben im Browser

Ihre Verzugszinsen

Wer schuldet die Zinsen?

Quelle der Basiszinssätze: Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz nach § 247 BGB. Aktuellster hinterlegter Satz: 1,52 % seit 1.7.2026. Stand: Juli 2026.

So funktioniert der Basiszinsrechner

  1. Betrag eingeben. Die Kaution inklusive bereits aufgelaufener Sparzinsen, die der Vermieter schuldet.
  2. Zeitraum wählen. Verzugsbeginn ist meist der Tag nach Ablauf der Frist in Ihrer Mahnung, Verzugsende der Tag der Zahlung oder heute.
  3. Ergebnis nutzen. Sie erhalten die Zinssumme und bei Satzwechseln eine Aufstellung je Abschnitt, die Sie direkt in Ihr Mahnschreiben übernehmen können.

Beispiel: Was kostet den Vermieter ein Verzug?

Der Vermieter schuldet 2.400,00 € Kaution und zahlt 90 Tage zu spät. Aktueller Basiszinssatz 1,52 % + 5 Prozentpunkte = 6,52 % pro Jahr.

Verzugszinsen: 38,58 €(rund 0,43 € pro Tag)

Was ist der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ist ein von der Deutschen Bundesbank amtlich festgesetzter Referenzzinssatz, der zweimal jährlich, jeweils zum 1. Januar und 1. Juli, angepasst wird. Er bildet die Grundlage für gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB und ist unabhängig von der Verzinsung, die auf ein Mietkautionskonto selbst gezahlt wird.

Verbraucher oder Unternehmer: Welcher Zuschlag gilt?

Bei der Wohnraummiete zwischen Privatpersonen gilt der Zuschlag von 5 Prozentpunkten (§ 288 Abs. 1 BGB). Die 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB) betreffen nur Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung, etwa gewerbliche Mietverhältnisse zwischen zwei Unternehmen. Berechnet wird taggenau auf Basis von 365 Tagen.

Vermieter zahlt nicht? Das ist der nächste Schritt

Verzugszinsen lassen sich nur verlangen, wenn der Verzug rechtlich eingetreten ist. Wie Sie mit Mahnung, Fristsetzung und Zinsforderung vorgehen, erklärt unser Ratgeber.

Vermieter zahlt Kaution nicht zurückRückzahlung der Kaution

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Verzugszinsen und den Zinsen auf die Mietkaution selbst?
Die Mietkaution wird nach § 551 BGB laufend zu einem meist sehr niedrigen Sparzins verzinst. Verzugszinsen nach § 288 BGB entstehen erst zusätzlich, wenn der Vermieter mit der Rückzahlung tatsächlich in Verzug gerät — und liegen mit Basiszinssatz plus 5 bzw. 9 Prozentpunkten deutlich höher.
Wann genau beginnt der Verzug bei der Kautionsrückzahlung?
In der Regel erst nach Ablauf einer angemessenen Prüf- und Rückzahlungsfrist und einer Mahnung (§ 286 BGB) — es sei denn, im Mietvertrag wurde bereits eine feste Zahlungsfrist vereinbart, deren Überschreiten den Verzug automatisch auslöst.
Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugszeitraums?
Ja, die Deutsche Bundesbank passt ihn jeweils zum 1. Januar und 1. Juli an. Der Rechner berücksichtigt Wechsel innerhalb des gewählten Zeitraums automatisch und berechnet jeden Abschnitt mit dem dort jeweils gültigen Satz.
Ist die berechnete Zinssumme rechtlich bindend?
Nein, der Rechner liefert eine unverbindliche Berechnungshilfe auf Basis der amtlichen Basiszinssätze. Im Streitfall entscheidet im Zweifel ein Gericht, unter anderem auch über den genauen Verzugsbeginn.
Woher stammen die im Rechner hinterlegten Basiszinssätze?
Direkt von der Deutschen Bundesbank, die den Basiszinssatz nach § 247 BGB amtlich festsetzt und halbjährlich veröffentlicht.

Quellen