Wie hoch die Miete sein darf, regeln bei Vertragsschluss und im laufenden Mietverhältnis unterschiedliche Grenzen. Diese Übersicht zeigt die Wege zur Mieterhöhung im Vergleich und bündelt alle Artikel, Rechner und Begriffe — für Mieter und Vermieter.
Bei Abschluss des Mietvertrags sind Vermieter in der Miethöhe weitgehend frei. Grenzen setzen die Mietpreisbremse in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt — dort darf die Miete bei Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB) — sowie das Verbot der Mietpreisüberhöhung und des Mietwuchers. Alle drei Grenzen erklärt Wie viel Miete kann ich verlangen?
Im laufenden Mietverhältnis darf die Miete nur auf einem der gesetzlich vorgesehenen Wege steigen. Welcher offensteht, hängt davon ab, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Die Wege zur Mieterhöhung im Vergleich
Weg
Wie die Miete steigt
Grenzen
Zustimmung nötig?
Vergleichsmiete § 558 BGB
Anpassung an das örtliche Mietniveau, begründet mit Mietspiegel, Gutachten oder drei Vergleichswohnungen
Kappungsgrenze 20 % (angespannte Märkte 15 %) in drei Jahren; 15 Monate seit der letzten Erhöhung
Ja — bei Weigerung Klage des Vermieters
Staffelmiete § 557a BGB
Im Vertrag festgelegte Beträge zu festen Terminen
Jede Staffel mindestens ein Jahr; daneben keine Erhöhung auf die Vergleichsmiete oder wegen Modernisierung
Nein — mit Vertragsschluss vereinbart
Indexmiete § 557b BGB
Folgt dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts
Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert; Erklärung in Textform, wirksam ab dem übernächsten Monat
Nein — mit Vertragsschluss vereinbart
Modernisierung § 559 BGB
8 % der Modernisierungskosten pro Jahr werden auf die Miete umgelegt
Höchstens 3 €/m² in sechs Jahren, bei Mieten unter 7 €/m² höchstens 2 €/m²; Sonderregeln beim Heizungstausch
Nein — aber Ankündigung und Härtefalleinwand
Unabhängig davon können Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen nach einer Abrechnung anpassen. Das ist keine Mieterhöhung im rechtlichen Sinn und zählt bei der Kappungsgrenze nicht mit.
Worauf Mieter bei einem Erhöhungsverlangen achten sollten
Form: Das Verlangen muss in Textform kommen und begründet sein.
Frist: Mieter haben bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit; die neue Miete gilt ab dem dritten Monat.
Rechnen: Kappungsgrenze, Sperrfrist und die tatsächliche Wohnfläche prüfen — eine zu groß angegebene Fläche verfälscht jede Quadratmetermiete.
Zahlen ohne Zustimmung: Wer die erhöhte Miete mehrfach vorbehaltlos zahlt, stimmt damit in der Regel stillschweigend zu.
Worauf Vermieter achten sollten
Die Begründung muss nachvollziehbar sein — ein veralteter oder nicht passender Mietspiegel macht das Verlangen angreifbar.
Die Mietform wird bei Vertragsschluss gewählt; ein späterer Wechsel zur Index- oder Staffelmiete geht nur mit Zustimmung des Mieters.
Inflation allein ist kein Erhöhungsgrund — sie kommt nur über eine Indexmiete unmittelbar in der Miete an.
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Bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss die Miete zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein; verlangen darf der Vermieter die Erhöhung frühestens ein Jahr nach der letzten. Erhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten zählen dabei nicht mit.
Um wie viel darf die Miete steigen?
Innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um höchstens 15 Prozent (Kappungsgrenze) — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Beide Grenzen prüft der Kappungsgrenze-Rechner.
Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Bei einer Erhöhung auf die Vergleichsmiete ja, wenn sie formal korrekt begründet ist und die Grenzen einhält. Mieter haben bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit zum Überlegen. Stimmen sie nicht zu, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen. Eine Modernisierungs-, Index- oder Staffelerhöhung braucht dagegen keine Zustimmung.
Gilt die Mietpreisbremse auch für bestehende Mietverträge?
Nein. Die Mietpreisbremse begrenzt nur die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Für laufende Mietverhältnisse gelten die Kappungsgrenze und die ortsübliche Vergleichsmiete. Details unter Mietpreisbremse einfach erklärt.
Steigt die Kaution mit, wenn die Miete erhöht wird?
Nein, nicht automatisch. Die Kaution bemisst sich an der Miete bei Vertragsschluss; eine Nachforderung bei Mieterhöhung ist nur in engen Grenzen möglich. Mehr unter Steigt die Mietkaution bei Mieterhöhung?
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