Die Mietkaution ist für viele Mieter eine erhebliche finanzielle Belastung. Häufig werden zwei oder sogar drei Monatsmieten als Sicherheit hinterlegt. Umso größer ist der Ärger, wenn der Vermieter die Kaution nach dem Auszug nicht zurückzahlt oder die Rückzahlung stark verzögert.

Doch wann muss die Kaution tatsächlich zurückgezahlt werden? Welche Rechte haben Mieter – und wann darf der Vermieter Geld einbehalten? Dieser Artikel erklärt, wann ein Vermieter die Kaution zurückzahlen muss und was man tun kann, wenn dies nicht passiert.

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Grundsätzlich gilt: Nach dem Auszug muss der Vermieter die Mietkaution nicht sofort zurückzahlen. Er hat eine sogenannte Prüfungsfrist, in der er kontrollieren darf, ob noch Forderungen gegenüber dem Mieter bestehen.

Typische Gründe für eine Prüfung sind beispielsweise:

  • offene Mietzahlungen
  • Schäden an der Wohnung
  • noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen
  • ausstehende Renovierungen oder Schönheitsreparaturen

In der Praxis beträgt diese Prüfungsfrist meist drei bis sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung. In dieser Zeit darf der Vermieter die Kaution einbehalten, um mögliche Forderungen zu prüfen.


Wann darf der Vermieter die Kaution länger einbehalten?

In bestimmten Fällen kann der Vermieter einen Teil der Kaution auch länger zurückhalten. Das betrifft vor allem mögliche Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung.

Da Nebenkostenabrechnungen oft erst im Folgejahr erstellt werden, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten, bis die endgültige Abrechnung erfolgt.

Wichtig dabei:

  • Es darf nur ein Teilbetrag einbehalten werden.
  • Der Rest der Kaution muss ausgezahlt werden.

Ein vollständiges Zurückhalten der Kaution über einen längeren Zeitraum ist meist nicht zulässig.


Häufige Gründe, warum Vermieter die Kaution nicht zurückzahlen

Wenn ein Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt, nennt er häufig einen der folgenden Gründe:

1. Schäden in der Wohnung

Der Vermieter darf Kosten für echte Schäden von der Kaution abziehen. Dazu gehören beispielsweise:

  • zerstörte Türen oder Fenster
  • beschädigte Böden
  • große Löcher in Wänden

Normale Abnutzung durch Wohnen darf jedoch nicht berechnet werden.


2. Offene Mietforderungen

Falls noch Mieten oder Nebenkosten offen sind, darf der Vermieter diese mit der Kaution verrechnen.


3. Fehlende Renovierungen

Ein häufiger Streitpunkt sind Schönheitsreparaturen. Allerdings sind viele Renovierungsklauseln in Mietverträgen rechtlich unwirksam.

Deshalb kann der Vermieter Renovierungskosten nicht automatisch von der Kaution abziehen.


Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

Wenn die Prüfungsfrist abgelaufen ist und der Vermieter die Kaution immer noch nicht zurückgezahlt hat, sollten Mieter systematisch vorgehen.

1. Schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung

Zunächst sollte man den Vermieter schriftlich zur Rückzahlung auffordern und eine Frist setzen.

Eine typische Frist beträgt 10 bis 14 Tage.


2. Verzugszinsen verlangen

Wenn der Vermieter trotz Fristsetzung nicht zahlt, gerät er in Zahlungsverzug. Dann können zusätzlich Verzugszinsen verlangt werden.

Der Zinssatz beträgt in der Regel:

  • 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz

3. Anwalt oder Mahnverfahren

Wenn der Vermieter weiterhin nicht zahlt, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • gerichtliches Mahnverfahren einleiten
  • einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten

In vielen Fällen führt bereits ein anwaltliches Schreiben dazu, dass die Kaution ausgezahlt wird.


Wie lange kann man die Kaution zurückfordern?

Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist. Diese beträgt drei Jahre.

Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Beispiel:

  • Auszug aus der Wohnung: Mai 2024
  • Verjährungsbeginn: 31.12.2024
  • Verjährung: 31.12.2027

Tipp: Übergabeprotokoll schützt vor Streit

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist der beste Schutz vor späteren Streitigkeiten über die Kaution.

Darin werden beim Auszug festgehalten:

Wenn im Protokoll keine Schäden vermerkt sind, wird es für Vermieter deutlich schwieriger, später Geld von der Kaution einzubehalten.


Fazit: Vermieter muss Kaution grundsätzlich zurückzahlen

Wenn ein Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt, bedeutet das nicht automatisch, dass er dazu berechtigt ist.

Wichtig zu wissen:

  • Vermieter haben meist 3–6 Monate Prüfungsfrist
  • Einbehalte müssen begründet und nachvollziehbar sein
  • Mieter können die Kaution schriftlich einfordern
  • Nach Fristsetzung sind Verzugszinsen möglich

Wer seine Rechte kennt und systematisch vorgeht, hat in den meisten Fällen gute Chancen, die Mietkaution vollständig zurückzubekommen.


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Autor: Mietkaution Redaktion

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