Auszug & Wohnungsübergabe

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Beim Auszug entscheidet sich, ob die Kaution vollständig zurückkommt. Diese Übersicht führt durch die fünf Etappen von der Kündigung bis zur Abrechnung — und bündelt alle Artikel, Rechner und Vorlagen zum Thema.

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Das Übergabeprotokoll direkt am Smartphone

Mit der Übergabeprotokoll-App gehen Sie bei der Wohnungsübergabe Raum für Raum durch die Wohnung und haben am Ende ein unterschriebenes PDF — für den Einzug genauso wie für den Auszug.

  1. Grunddaten — Adresse, Mieter, Vermieter, Ein- oder Auszug
  2. Räume dokumentieren — Zustand und Mängel mit Fotos und Notizen
  3. Zählerstände — Strom, Gas, Wasser und Heizung erfassen
  4. Zusammenfassung prüfen — alles auf einen Blick vor dem Abschluss
  5. Unterschreiben — beide Seiten unterschreiben digital, das PDF ist fertig
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Entwickelt und gehostet in Deutschland.

Der Auszug in fünf Etappen

1. Kündigen — rechtzeitig und in der richtigen Form

Mieter können einen unbefristeten Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 573c BGB). Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ein, zählt dieser Monat mit. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein (§ 568 BGB); eine E-Mail oder WhatsApp-Nachricht genügt nicht. Wer früher raus will, kann einen Mietaufhebungsvertrag vorschlagen. Einen vollständigen Überblick gibt Die Kündigung des Mietverhältnisses.

2. Vorbereiten — Vertrag prüfen, bevor der Pinsel ausgepackt wird

Viele Mieter renovieren, obwohl sie es gar nicht müssten. Schönheitsreparaturen schuldet nur, wessen Mietvertrag eine wirksame Klausel enthält — und viele ältere Klauseln sind unwirksam. Anders sieht es bei eigenen Umbauten aus: Was ohne Zustimmung eingebaut wurde, muss in der Regel zurückgebaut werden, und kräftig gestrichene Wände gehören wieder in helle, neutrale Farben. Eine Vorabbegehung zwei bis drei Wochen vor dem Auszug klärt, was der Vermieter erwartet.

3. Übergeben — mit Protokoll, Fotos und Zählerständen

Bei der Übergabe wird der Zustand jedes Raumes festgehalten, dazu die Zählerstände und die Zahl der zurückgegebenen Schlüssel. Die Wohnung muss mindestens besenrein sein. Strittige Punkte gehören als „bestritten" ins Protokoll — unterschreiben Sie nichts, was Sie für falsch halten. Strom und Gas melden Sie zum Auszugstag mit Zählerstand ab.

4. Abrechnen — die Kaution nach der Prüfungsfrist

Der Vermieter muss die Kaution nicht sofort auszahlen, sondern hat eine angemessene Frist, um seine Ansprüche zu prüfen. Er darf nur echte Schäden abziehen, keine normale Abnutzung (§ 538 BGB), und muss sich beim Ersatz älterer Gegenstände einen Abzug „neu für alt" gefallen lassen. Für eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil länger zurückhalten, wie Mietkaution und Nebenkostenabrechnung erklärt. Ansprüche wegen Schäden an der Wohnung verjähren schon sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 BGB).

5. Zurückfordern — wenn die Kaution ausbleibt

Rechnet der Vermieter nicht ab oder zieht zu viel ab, hilft ein schriftliches Mahnschreiben mit Frist. Ab Verzug schuldet er Verzugszinsen, die sich mit dem Basiszinsrechner berechnen lassen. Der Rückzahlungsanspruch verjährt nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er fällig wurde. Die nächsten Schritte bis zum Mahnbescheid stehen unter Vermieter zahlt Kaution nicht zurück.

Zeitplan für den Auszug

WannWas
3 Monate vorherKündigung schriftlich zustellen, Mietvertrag auf Renovierungs- und Rückbaupflichten prüfen
6 bis 8 Wochen vorherUmzug planen, Nachsendeauftrag, Strom-, Gas- und Internetvertrag kündigen oder umziehen
2 bis 3 Wochen vorherVorabbegehung mit dem Vermieter, Übergabetermin vereinbaren, kleinere Schäden beheben
Letzte WocheUmbauten zurückbauen, Dübellöcher schließen, Wohnung reinigen
ÜbergabetagProtokoll mit Fotos, Zählerständen und Schlüsselzahl, beide Seiten unterschreiben
Nach dem AuszugNeue Bankverbindung für die Kaution mitteilen, Abrechnung prüfen, Fristen notieren

Vermieter finden die Gegenperspektive — Abrechnung, Belege und Fristen — im Bereich für Vermieter.

Rechner, Vorlagen & App

Alle Artikel zum Thema

Begriffe aus dem Glossar

Häufige Fragen

Wie lange vorher muss ich meine Wohnung kündigen?
Für Mieter gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten (§ 573c BGB). Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Sie muss schriftlich und unterschrieben sein — eine E-Mail reicht nicht. Den genauen Termin zeigt der Kündigungsfristen-Rechner.
Muss ich beim Auszug renovieren?
Nur, wenn der Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel enthält. Starre Fristen, Quotenabgeltungsklauseln und Renovierungspflichten bei unrenoviert übernommener Wohnung sind unwirksam. Unabhängig davon müssen kräftig gestrichene Wände wieder in neutralen Farben zurückgegeben werden. Details unter Was darf als Schönheitsreparatur verrechnet werden?
Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?
Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. Ohne Protokoll lässt sich im Streit aber kaum belegen, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben wurde. Mängel, die der Vermieter bei der Übergabe erkennt, aber nicht ins Protokoll aufnimmt, kann er später nur noch schwer geltend machen. Eine Vorlage gibt es unter Wohnungsübergabeprotokoll.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Nach dem Auszug hat der Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist, die meist mit bis zu sechs Monaten angesetzt wird. Steht noch eine Betriebskostenabrechnung aus, darf er einen Teil in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung länger einbehalten. Mehr unter Rückzahlung der Mietkaution.
Wie lange kann der Vermieter nach dem Auszug noch Schäden geltend machen?
Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren sechs Monate, nachdem der Vermieter die Wohnung zurückerhalten hat (§ 548 BGB). Innerhalb dieser Frist darf er mit der Kaution verrechnen oder seinen Anspruch gerichtlich geltend machen.

Quellen