Wer eine oder mehrere Wohnungen vermietet, jongliert mit Fristen, die im Alltag leicht untergehen: die Sperrfrist vor der nächsten Mieterhöhung, der Zwölf-Monats-Termin für die Nebenkostenabrechnung, die Abrechnung der Kaution nach dem Auszug. Tragen Sie Ihre Wohnungen einmal ein — das Cockpit zeigt, was als Nächstes ansteht, und führt direkt zum passenden Rechner.
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Mit Mietbeginn und Kaltmiete kennt das Cockpit bereits die Termine für Mieterhöhung und Nebenkostenabrechnung. Alles Weitere lässt sich später ergänzen.
Was ansteht
Ihre Wohnungen
Kaution getrennt anlegen, ohne Banktermin
Digitale Treuhandkonten für Vermieter — für eine oder viele Wohnungen
Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung zulässig. Wirksam wird die neue Miete ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang des Schreibens — und nicht, bevor die bisherige Miete 15 Monate unverändert bestanden hat. Das Cockpit nennt beide Termine und den Spielraum, den die Kappungsgrenze von 20 oder 15 Prozent lässt. Ob die ortsübliche Vergleichsmiete die Erhöhung weiter begrenzt, prüft der Kappungsgrenze-Rechner, den das Cockpit mit Ihren Werten vorbelegt.
Indexanpassung nach § 557b BGB
Bei einer Indexmiete muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bestehen. Die Anpassung erklärt der Vermieter in Textform, sie gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang. Die mögliche neue Miete rechnet das Cockpit mit dem zuletzt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (Stand: Juni 2026).
Nebenkostenabrechnung nach § 556 Abs. 3 BGB
Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Wer die Frist verpasst, kann Nachzahlungen in der Regel nicht mehr verlangen — ein Guthaben des Mieters bleibt dagegen auszuzahlen. Nach dem Versand tragen Sie im Cockpit das Jahr ein, dann springt die Frist auf den nächsten Zeitraum.
Kaution nach § 551 BGB
Die Kaution darf drei Nettokaltmieten nicht übersteigen und muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Nach dem Auszug nennt das Gesetz keine feste Frist für die Abrechnung, üblich und von Gerichten meist akzeptiert sind drei bis sechs Monate. Das Cockpit setzt deshalb sechs Monate als Zielmarke.
Häufige Fragen
Wo werden meine Daten gespeichert?
Ausschließlich im lokalen Speicher Ihres Browsers. Es gibt kein Konto und keine Übertragung an einen Server. Löschen Sie die Browserdaten, sind auch die Wohnungen weg — die Sicherungsdatei stellt sie wieder her.
Wie kommen die Termine in meinen Kalender?
„Termine in den Kalender“ lädt eine .ics-Datei herunter, die Outlook, Apple Kalender und Google Kalender importieren. Jede Frist wird ein ganztägiger Termin mit Link zum passenden Rechner. Nach Änderungen im Cockpit exportieren Sie die Datei neu; dieselben Termine werden dabei aktualisiert statt doppelt angelegt.
Warum zeigt das Cockpit bei der Staffelmiete keine Mieterhöhung an?
Bei einer Staffelmiete steigen die Beträge zu den im Vertrag festgelegten Terminen automatisch. Eine Erhöhung nach § 558 BGB ist während der Laufzeit ausgeschlossen, eine Indexanpassung ebenso.
Ersetzt das Cockpit eine rechtliche Prüfung?
Nein. Es rechnet die gesetzlichen Regelfristen aus Ihren Angaben aus. Abweichende Vertragsklauseln, Sonderfälle wie Modernisierungsmieterhöhungen oder laufende Streitigkeiten bildet es nicht ab. Im Zweifel helfen Haus- und Grundbesitzervereine oder eine Fachanwältin für Mietrecht.
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