Heizung und Energie sind der Posten im Mietverhältnis, der sich zuletzt am stärksten verändert hat: neue Aufteilung der CO2-Kosten, Pflicht zu fernablesbaren Zählern, neue Regeln für den Heizungstausch. Diese Übersicht ordnet die Themen und bündelt Artikel und Rechner.
Mit der Wohnung schuldet der Vermieter eine funktionierende Heizung. In der Heizperiode, üblicherweise von Oktober bis April, müssen Wohnräume nach verbreiteter Rechtsprechung tagsüber etwa 20 bis 22 °C erreichen, nachts sind rund 18 °C ausreichend. Fällt die Heizung aus, darf der Mieter die Miete mindern — im Winter oft deutlich. Eigenmächtiges Abstellen durch den Vermieter ist unzulässig, auch bei Zahlungsrückständen.
Heizkosten: Verbrauch, Abrechnung, Zähler
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass 50 bis 70 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch abgerechnet werden, der Rest nach Fläche. Rechnet der Vermieter nicht verbrauchsabhängig ab, darf der Mieter seinen Anteil um 15 Prozent kürzen. Zähler und Heizkostenverteiler müssen bis Ende 2026 fernablesbar sein; wo sie es sind, erhalten Mieter monatlich eine Verbrauchsinformation. Wie sich eine Abrechnung prüfen lässt, zeigt der Heizkostenabrechnungs-Prüfer.
CO2-Kosten: geteilt nach Energiebilanz
Seit 2023 zahlen Mieter die CO2-Abgabe auf Öl und Gas nicht mehr allein. Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz ordnet Wohngebäude nach ihrem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter in zehn Stufen ein: Bei sehr effizienten Gebäuden trägt der Mieter die Kosten vollständig, bei den schlechtesten übernimmt der Vermieter 95 Prozent. Die Aufteilung muss in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen sein; der CO2-Kosten-Rechner ermittelt sie.
Heizungstausch und Sanierung
Welche Anforderungen neue Heizungen erfüllen müssen, regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG). Es enthält auch Prüfpflichten für bestehende Anlagen: In Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen müssen ältere Gas- und Ölheizungen geprüft und optimiert werden, neue Heizungen hydraulisch abgeglichen.
Die Kosten einer Modernisierung dürfen Vermieter mit 8 Prozent pro Jahr auf die Miete umlegen (§ 559 BGB). Für den Einbau einer neuen Heizungsanlage gilt eine Sonderregel: Umlagefähig sind dann 10 Prozent der Kosten nach Abzug von Fördermitteln, höchstens aber 50 Cent pro Quadratmeter im Monat innerhalb von sechs Jahren (§ 559e BGB). Mieter müssen Modernisierungen dulden, können sich aber auf eine unzumutbare Härte berufen.
Eigene Energie: Balkonkraftwerk, Wallbox, Klimagerät
Mieter können vom Vermieter die Erlaubnis für ein Balkonkraftwerk und eine Ladestation für das E-Auto verlangen (§ 554 BGB). Er darf nur ablehnen, wenn ihm die Maßnahme nicht zuzumuten ist. Für Klimageräte, die fest eingebaut werden, gibt es diesen Anspruch nicht — mobile Geräte ohne Eingriff in die Bausubstanz sind dagegen in der Regel erlaubt.
hellohousing rechnet nach Immobilien ab, nicht nach Einheiten — ab 4,50 € im Monat für bis zu neun Einheiten. Als einziger Anbieter im Vergleich mit Funkzähler-Anbindung und monatlicher Verbrauchsinformation. Was in welchem Tarif steckt und wo die Grenzen liegen.
Dürfen Mieter während einer Modernisierung die Miete mindern? Die 3-Monats-Ausnahme bei energetischer Sanierung, zulässige Minderungssätze und was Vermieter einplanen sollten.
Welche Temperatur muss eine Mietwohnung erreichen?
Ein Gesetz legt keine Zahl fest. Nach verbreiteter Rechtsprechung müssen Wohnräume in der Heizperiode tagsüber etwa 20 bis 22 °C erreichen, nachts etwa 18 °C. Klauseln im Mietvertrag, die deutlich niedrigere Temperaturen vorsehen, sind in der Regel unwirksam.
Wann beginnt die Heizperiode?
Auch dafür gibt es keine gesetzliche Frist. Üblich ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April. Entscheidend ist aber nicht das Datum, sondern die Temperatur: Wird es außerhalb dieser Zeit in der Wohnung dauerhaft zu kalt, muss die Heizung ebenfalls funktionieren.
Wer zahlt die CO2-Kosten der Heizung?
Seit 2023 werden sie nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz zwischen Vermieter und Mieter geteilt. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto größer ist der Anteil des Vermieters. Den genauen Anteil berechnet der CO2-Kosten-Rechner.
Müssen Heizkostenzähler fernablesbar sein?
Ja. Neu eingebaute Zähler und Heizkostenverteiler müssen seit Dezember 2021 fernablesbar sein, bestehende Geräte müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden (§ 5 HeizkostenV).
Darf ich als Mieter ein Balkonkraftwerk anbringen?
Seit Oktober 2024 gehören Steckersolargeräte zu den baulichen Veränderungen, deren Erlaubnis Mieter vom Vermieter verlangen können (§ 554 BGB). Der Vermieter darf die Erlaubnis nur verweigern, wenn sie ihm im Einzelfall nicht zugemutet werden kann; über die Art der Anbringung kann er mitreden.
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