Wie muss der Vermieter die Kaution anlegen?
§ 551 Abs. 3 BGB schreibt vor, dass die Mietkaution „zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz" bei einem Kreditinstitut angelegt wird — getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters. Mieter und Vermieter können auch eine andere Anlageform vereinbaren, etwa ein Mietkautionsdepot. Unabhängig von der Form gilt: Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Nur bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim entfällt die Pflicht zur Verzinsung.
So rechnet der Kautionsrechner
Der Rechner legt die Referenzzinssätze der Deutschen Bundesbank für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist zugrunde — für jedes Jahr der Mietdauer den damals gültigen Satz. Die Zinsen werden dabei wie auf einem Sparkonto dem Guthaben zugeschlagen und im Folgejahr mitverzinst (Zinseszins). Das entspricht dem gesetzlichen Maßstab, also dem Betrag, den eine ordnungsgemäß angelegte Kaution mindestens hätte erbringen müssen.
Nicht berücksichtigt sind Abzüge des Vermieters für Schäden oder Nachzahlungen. Für eine vollständige Kautionsabrechnung mit Abzügen und PDF steht der ausführliche Zinsrechner auf mietkaution.org bereit.
Wie hoch sind die Zinsen aktuell?
Der Referenzzinssatz der Bundesbank für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist lag im Mai 2026 bei 0,69 %. Nach dem Rekordtief von 0,09 % im Jahr 2021 hat er sich mit den gestiegenen Leitzinsen spürbar erholt. Die Konditionen einzelner Kautionskonten liegen allerdings oft darunter — der Referenzsatz ist ein Durchschnittswert, kein Angebot einer bestimmten Bank.
Welche Banken aktuell welche Konditionen bieten, zeigt der Mietkautionskonto-Vergleich; die vollständige Jahrestabelle steht unter Mietkaution Zinssatz Tabelle. Auch mit 0,69 % bleibt die Verzinsung unter der Inflationsrate — was das real kostet, rechnet der Zins-Verlust-Rechner vor.
Zinsen selbst berechnen: Formel und Beispiel
Für einen gleichbleibenden Zinssatz lässt sich der Ertrag auch von Hand überschlagen:
Einfache Verzinsung: Zinsen = Kaution × Zinssatz × Jahre
Mit Zinseszins: Zinsen = Kaution × ((1 + Zinssatz)Jahre − 1)
Beispiel: Kaution 2.850 € (drei Nettokaltmieten von 950 €), Zinssatz 0,69 %, Mietdauer vier Jahre.
- Einfach: 2.850 € × 0,0069 × 4 = 78,66 €
- Mit Zinseszins: 2.850 € × (1,00694 − 1) = 79,48 €
Über lange Mietdauern mit wechselnden Sätzen führt die Handrechnung in die Irre — ein Mietverhältnis ab 2010 umfasst die Nullzinsphase ebenso wie die Erholung ab 2023. Dafür ist der Rechner oben gedacht.
Zinsen rückwirkend berechnen und nachfordern
Viele Kautionen werden ohne Zinsen zurückgezahlt — weil sie auf einem unverzinsten Konto lagen, gar nicht angelegt wurden oder die Zinsen bei der Abrechnung schlicht vergessen wurden. Am Anspruch des Mieters ändert das nichts: Der Vermieter schuldet mindestens die Zinsen, die eine ordnungsgemäße Anlage zum üblichen Satz erbracht hätte. Eine Klausel, die die Verzinsung ausschließt, ist bei Wohnraum unwirksam (§ 551 Abs. 4 BGB) — mehr dazu unter Kann die Verzinsungspflicht ausgeschlossen werden?
- Zinsertrag ermitteln — mit Kautionssumme, Mietbeginn und Mietende im Rechner oben.
- Zinsaufstellung verlangen — schriftlich, mit Verweis auf § 551 Abs. 3 BGB.
- Differenz mit Frist nachfordern — die Zahlungsaufforderung sollte den berechneten Betrag nennen.
- Verjährung im Blick behalten — der Rückzahlungsanspruch einschließlich Zinsen verjährt in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem er fällig wurde. Details: Verjährung des Kautionsanspruchs.
Zahlt der Vermieter die Kaution verspätet zurück, kommen ab Verzug zusätzlich Verzugszinsen hinzu — die berechnet der Basiszinsrechner. Wie die gesamte Rückzahlung abläuft, steht unter Rückzahlung der Mietkaution.
Historische Entwicklung der Zinsen
Die Verzinsung von Mietkautionskonten folgt dem allgemeinen Zinsniveau am Sparmarkt:
