Wie muss der Vermieter die Kaution anlegen?
§ 551 Abs. 3 BGB schreibt vor, dass die Kaution „zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz" angelegt werden muss — getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters. Mieter und Vermieter können einvernehmlich auch andere Anlageformen vereinbaren, etwa ein Mietkautionsdepot. Unabhängig von der gewählten Form gilt: Die Erträge stehen dem Mieter zu.
Wie hoch sind die Zinsen aktuell wirklich?
Die Realität ist ernüchternd: Aktuell (Stand 2026) liegen die Zinssätze auf klassischen Mietkautionskonten meist zwischen 0 % und rund 0,1 % pro Jahr — bei einzelnen Anbietern auch etwas höher. Das liegt spürbar unter der Inflationsrate, wodurch die reale Kaufkraft der hinterlegten Summe über die Mietdauer sinkt.
Rechenbeispiel: Bei 950 € Kaltmiete und einer Kaution von 2.850 € (3 Monatsmieten) kommen über 10 Jahre bei den aktuell niedrigen Sätzen nur wenige hundert Euro Zinsertrag zusammen — deutlich weniger, als die Inflation in derselben Zeit an Kaufkraft kostet.
Einen ersten Überblick über die Optionen liefert der Mietkautionsrechner, der Sparkonto, Bürgschaft und Depot für die eigene Kautionssumme vergleicht.
Zinsen selbst berechnen: Formel und Beispiel
Die Verzinsung der Mietkaution lässt sich mit einer einfachen Formel selbst nachrechnen:
Zinsen = Kautionssumme × Zinssatz × (Anzahl Monate ÷ 12)
Rechenbeispiel: Bei einer Kaution von 2.850 € und einem Zinssatz von 0,1 % p. a. über eine Mietdauer von 4 Jahren (48 Monate) ergibt sich: 2.850 € × 0,001 × (48 ÷ 12) = 11,40 € Zinsen insgesamt. Bei den teils üblichen 0,01 % p. a. wären es im selben Zeitraum nur 1,14 €.
Für die genaue, tagesgenaue Berechnung über mehrere Zinsperioden mit wechselnden Sätzen — etwa bei langjährigen Mietverhältnissen mit historisch schwankender Verzinsung — empfiehlt sich der Rechner oben, der die Bundesbank-Sätze automatisch berücksichtigt.
Historische Entwicklung der Zinsen
Die Verzinsung von Mietkautionskonten folgt grob dem allgemeinen Zinsniveau am Sparmarkt: