Eigenbedarf-Prüfer: Erste Einschätzung zur Eigenbedarfskündigung

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Fünf kurze Fragen genügen für eine erste Einordnung: Wie angreifbar ist eine Eigenbedarfskündigung, und welche Kündigungsfrist gilt nach § 573c BGB? Der Test läuft vollständig in Ihrem Browser und speichert keine Eingaben.

1. Für wen wird der Eigenbedarf geltend gemacht?
2. Wie lange wohnt der Mieter bereits in der Wohnung?
3. Wurde die Wohnung erst kürzlich in Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft?
4. Gibt es eine vergleichbare freie Wohnung im selben Haus oder derselben Wohnanlage, über die der Vermieter verfügt?
5. Ist der Mieter besonders schutzbedürftig (hohes Alter, schwere Krankheit, Schwangerschaft, sehr lange Wohndauer mit starker Verwurzelung)?

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Wichtiger Hinweis: Dieser Prüfer liefert eine erste, unverbindliche Einschätzung anhand weniger Faktoren und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Bei einer konkret erhaltenen oder geplanten Eigenbedarfskündigung sollte im Zweifel ein Fachanwalt für Mietrecht oder der örtliche Mieterverein hinzugezogen werden.

Wie funktioniert die Risiko-Einschätzung?

Der Prüfer bewertet fünf Faktoren, die in Gesetz und BGH-Rechtsprechung als typische Angriffspunkte einer Eigenbedarfskündigung gelten, und addiert dafür Risikopunkte:

Aus der Summe der Risikopunkte ergibt sich eine von drei Kategorien: niedriges,mittleres oder hohes Anfechtungsrisiko. Das Ergebnis ist eine grobe Orientierung und keine Rechtsberatung — siehe Disclaimer oben.

Kündigungsfrist nach § 573c BGB

Unabhängig vom Anfechtungsrisiko gilt für die Kündigungsfrist des Vermieters die gestaffelte Frist nach § 573c Abs. 1 BGB:

WohndauerKündigungsfrist des Vermieters
Bis 5 Jahre3 Monate
5 bis 8 Jahre6 Monate
Mehr als 8 Jahre9 Monate

Den genauen Kündigungstermin auf den Tag berechnen kann der Kündigungsfristen-Rechner — er berücksichtigt zusätzlich den Zugangszeitpunkt und die 3-Werktage-Regel.

Weiterlesen: Voraussetzungen, Fristen und Rechte im Detail

Alle rechtlichen Hintergründe zur Eigenbedarfskündigung — Formvorschriften, Widerspruchsrecht, vorgetäuschter Eigenbedarf und mehr — erklärt ausführlich der Artikel Eigenbedarfskündigung: Voraussetzungen, Fristen und Rechte.

Häufige Fragen

Ersetzt der Eigenbedarf-Prüfer eine anwaltliche Beratung?
Nein. Das Tool liefert eine erste, unverbindliche Einschätzung anhand weniger Faktoren und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Bei einer konkret erhaltenen oder geplanten Eigenbedarfskündigung sollte im Zweifel ein Fachanwalt für Mietrecht oder der örtliche Mieterverein hinzugezogen werden.
Macht eine nicht angebotene Alternativwohnung die Kündigung automatisch unwirksam?
Nicht mehr automatisch. Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung 2016 geändert (Urteil vom 14.12.2016, Az. VIII ZR 232/15): Verletzt der Vermieter die Pflicht, eine im selben Haus oder derselben Wohnanlage frei werdende, vergleichbare Wohnung anzubieten, bleibt die Kündigung wirksam. Der Mieter kann aber Schadensersatz verlangen, etwa für Umzugskosten.
Was passiert, wenn sich der Eigenbedarf später als vorgetäuscht herausstellt?
Zieht die im Kündigungsschreiben genannte Person nachweislich nicht ein oder bestand der Eigenbedarf nachweislich nie, haftet der Vermieter nach § 280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz (BGH, Urteil vom 10.06.2015, Az. VIII ZR 99/14) — etwa für Umzugskosten, Maklergebühren und die Mietdifferenz zur Ersatzwohnung über einen angemessenen Zeitraum.
Wie sicher ist die Einschätzung des Tools?
Die Einschätzung beruht auf einer vereinfachten Gewichtung von fünf gesetzlich und höchstrichterlich verankerten Risikofaktoren. Jeder Einzelfall hängt aber zusätzlich von Details ab, die ein anonymer Klick-Pfad nicht abbilden kann — etwa der genauen Formulierung des Kündigungsschreibens, der Beweislage oder regionalen Sperrfristverordnungen. Die Einschätzung ist daher als Orientierung, nicht als Ergebnis zu verstehen.

Quellen

Weiterführende Themen