Einlagensicherung bei der Mietkaution

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Einlagensicherung bei der Mietkaution

Die Mietkaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden — doch was passiert, wenn die kontoführende Bank selbst insolvent wird? Hier greift die gesetzliche Einlagensicherung.


Was ist die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung schützt nicht vor einer Insolvenz des Vermieters — dagegen sichert bereits die gesetzliche Pflicht zur getrennten Kontoführung. Sie schützt stattdessen vor einer Insolvenz der kontoführenden Bank, über mehrere Sicherungsebenen wie Eigenkapitalpuffer und den gesetzlichen Einlagensicherungsfonds.

Umfang der Absicherung

Seit Dezember 2010 gilt: 100 % der Einlagen bis 100.000 € pro Person, sowie 90 % der Einlagen bei Wertpapiergeschäften bis 20.000 €.

Anlageoptionen für die Mietkaution im Vergleich

  • Klassisches Mietkautionssparbuch — niedrige Zinsen, gilt aber als besonders sicher
  • Mietkautionsdepot — Sachwerte wie Fondsanteile, die verpfändet werden
  • Fremdwährungskonten — z. B. Schweizer Franken über bestimmte Banken
  • Ausländische Sparkonten — etwa norwegische Banken mit teils höheren Zinsen und eigener Einlagensicherung
  • Versicherungslösungen/Bürgschaften — machen eine tatsächliche Geldhinterlegung überflüssig

Was gilt bei ausländischen Banken?

Bei Banken mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) — etwa der norwegischen Instabank — greift die jeweilige nationale Einlagensicherung nach EWR-einheitlichen Mindeststandards. Mehr dazu: Mietkautionskonto bei der Instabank.

Drei Unterschiede zur deutschen Sicherung sollte man kennen: Zuständig ist die Einrichtung des Sitzlandes, nicht die deutsche — das Verfahren läuft also nach ausländischem Recht und im Zweifel in einer Fremdsprache. Bei Konten außerhalb der Eurozone gilt die Grenze als Gegenwert von 100.000 €, sodass ein Wechselkursrisiko hinzukommt. Und die Auszahlung erfolgt zwar ebenfalls binnen sieben Arbeitstagen, in der Praxis aber über eine Kooperation mit der deutschen Einrichtung, was den Ablauf verlängern kann. Für eine Mietkaution, die ohnehin über die gesamte Mietdauer liegen bleibt, ist das meist verkraftbar — als Argument gegenüber dem Vermieter taugt es trotzdem selten.

Wie ist die Einlagensicherung in Deutschland konkret organisiert?

Deutsche Banken sind über mehrere Sicherungssysteme abgesichert:

  • Gesetzliche Einlagensicherung: Pflichtmitgliedschaft aller Banken, sichert 100.000 € pro Kunde und Institut ab — Basis-Schutzniveau EU-weit einheitlich geregelt.
  • Freiwillige Institutssicherung (z. B. bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken): Sichert im Verbundsystem oft deutlich höhere Summen ab, da im Notfall der gesamte Verbund einspringt.
  • Einlagensicherungsfonds privater Banken: Zusätzliche freiwillige Absicherung über die gesetzliche Grenze hinaus, je nach Institut unterschiedlich hoch.

Betrifft die Kautionshöhe die Sicherheit?

Bei einer typischen Mietkaution von wenigen Tausend Euro liegt die Summe weit unter der gesetzlichen Grenze von 100.000 € — die Einlagensicherung deckt den vollen Betrag also praktisch immer vollständig ab.

Ein Punkt wird dabei allerdings regelmäßig übersehen: Die Grenze gilt pro Kunde und Institut, nicht pro Konto. Wer bei derselben Bank Gehaltskonto, Tagesgeld und das Kautionskonto führt, addiert alle Guthaben zu einer Summe. Bei einer Mietkaution ist das selten kritisch, bei einem größeren Tagesgeldbestand plus Kaution kann die Grenze aber erreicht werden.

Wer gilt bei einem verpfändeten Konto als Einleger?

Beim klassischen Mietkautionskonto führt der Mieter das Konto auf seinen Namen und verpfändet es zugunsten des Vermieters. Für die Einlagensicherung ist deshalb der Mieter der geschützte Einleger — die Entschädigung fließt an ihn, und die Verpfändung setzt sich an der ausgezahlten Summe fort. Der Vermieter verliert seine Sicherheit also nicht, er muss sie nur gegenüber dem neuen Guthaben geltend machen. Wie die Verpfändung dabei formal wirkt, erklärt der Glossareintrag zur Verpfändungserklärung; die Alternative, bei der der Vermieter selbst Kontoinhaber ist, beschreibt die Seite zum Treuhandkonto.

So läuft der Entschädigungsfall konkret ab

SchrittWas passiertZeitrahmen
1Die BaFin stellt den Entschädigungsfall festAuslöser des Verfahrens
2Die zuständige Entschädigungseinrichtung informiert die Einleger schriftlichwenige Tage
3Auszahlung der gesicherten Guthaben — ohne dass ein Antrag gestellt werden muss7 Arbeitstage
4Beträge über der gesetzlichen Grenze laufen ggf. über freiwillige SicherungsfondsWochen bis Monate
5Nicht gedeckte Restbeträge werden zur InsolvenzforderungDauer des Insolvenzverfahrens

Ein Antrag ist für den gesetzlich gesicherten Teil nicht nötig — die Einrichtung greift auf die Daten der Bank zu und zahlt von sich aus aus. Wichtig ist nur, dass die hinterlegte Adresse aktuell ist.

Was nicht unter die Einlagensicherung fällt

Nicht jede Kautionsform ist überhaupt eine Einlage — entsprechend greift der Schutz gar nicht erst:

KautionsformGeschützt durchAnmerkung
Kautionskonto, KautionssparbuchGesetzliche Einlagensicherung, 100.000 € pro Kunde und InstitutRegelfall
MietkautionsdepotWertpapiere sind Sondervermögen und fallen nicht in die InsolvenzmasseDafür volles Kursrisiko
Mietkautionsbürgschaft / VersicherungKein Guthaben vorhanden — Aufsicht durch die BaFin, Sicherungsvermögen des VersicherersKeine Einlagensicherung im eigentlichen Sinn
Barkaution beim VermieterNur die Pflicht zur getrennten Anlage nach § 551 Abs. 3 BGBSchwächste Variante bei Vermieterinsolvenz

Sparkassen und Volksbanken: Institutssicherung statt Entschädigung

Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken greift in der Praxis meist ein anderer Mechanismus als bei Privatbanken: Die Verbundsysteme stützen im Notfall das gesamte Institut, sodass es zum Entschädigungsfall gar nicht erst kommt und die Konten unverändert weiterlaufen. Die gesetzliche Mindestsicherung von 100.000 € gilt daneben ohnehin.

Für Mieter und Vermieter ist deshalb weniger die Sicherheit das Auswahlkriterium als die schlichte Frage, ob das Institut vor Ort überhaupt noch ein Kautionskonto führt. Genau das listet die Übersicht der regionalen Mietkautionskonten je Sparkasse und Volksbank auf — samt der Unterscheidung, ob das Konto Mietern, Vermietern oder beiden offensteht. Ob eine Filialbank oder ein Online-Anbieter besser passt, vergleicht Filialbank oder Online-Kautionskonto.

Risiko bei Sammelkonten für mehrere Mietverhältnisse

Vermieter mit mehreren Mietwohnungen sollten für jede Kaution ein eigenes Konto führen statt alle Kautionen auf einem gemeinsamen Sammelkonto zu bündeln. Das ist nicht nur wegen der gesetzlichen Pflicht zur getrennten Anlage (§ 551 Abs. 3 BGB) geboten, sondern betrifft auch die Einlagensicherung direkt: Die Schutzgrenze von 100.000 € gilt pro Kontoinhaber und Bank, nicht pro Mietverhältnis. Werden zehn Kautionen à 3.000 € auf einem einzigen, auf den Vermieter laufenden Konto gesammelt, sind zusammen nur 30.000 € betroffen — bei mehr Mietverhältnissen oder höheren Kautionssummen kann die Grenze aber schnell überschritten werden, sodass der übersteigende Betrag im Ernstfall ungeschützt bliebe. Getrennte Konten pro Mietverhältnis vermeiden dieses Konzentrationsrisiko vollständig.

Welche Anforderungen an die Kontoführung mehrerer Kautionen im Einzelnen gelten und warum ein gebündeltes Konto auch insolvenzrechtlich heikel ist, behandelt die Seite zum Kautionssammelkonto. Wer viele Einheiten verwaltet, braucht dafür ohnehin eine Zuordnung von Konto, Mietverhältnis und Zinsabrechnung — die Programme im Hausverwaltung-Software-Vergleich führen genau diese Verknüpfung, inklusive der jährlichen Zinsgutschrift je Mieter.

Häufige Fragen

Was passiert bei Bankeninsolvenz mit meiner Mietkaution konkret?

Der Einlagensicherungsfonds zahlt die Summe innerhalb von sieben Arbeitstagen an den Kontoinhaber aus — unabhängig davon, ob der Mieter oder der Vermieter formal als Kontoinhaber eingetragen ist.

Ist eine Barkaution beim Vermieter genauso sicher?

Nein — wird die Kaution auf dem Privatkonto des Vermieters gehalten statt auf einem getrennten Treuhandkonto, greift im Insolvenzfall des Vermieters keine Einlagensicherung zugunsten des Mieters, und das Geld gehört zur Insolvenzmasse.

Sind mehrere Mietkautionen auf einem Sammelkonto genauso sicher wie einzelne Konten?

Nein — ein Sammelkonto verstößt bereits gegen die gesetzliche Pflicht zur getrennten Anlage und kann bei vielen gepoolten Kautionen die 100.000-Euro-Grenze pro Kontoinhaber überschreiten, sodass der übersteigende Betrag im Insolvenzfall nicht mehr geschützt ist. Details unter Kautionssammelkonto.

Wer bekommt bei einem verpfändeten Kautionskonto die Entschädigung ausgezahlt?

Der Kontoinhaber — bei der üblichen Konstruktion also der Mieter. Die Verpfändung setzt sich an der ausgezahlten Summe fort, der Vermieter verliert seine Sicherheit dadurch nicht.

Fällt eine Mietkautionsbürgschaft unter die Einlagensicherung?

Nein — bei einer Bürgschaft liegt gar kein Guthaben auf einem Konto, sondern nur ein Zahlungsversprechen des Bürgen. Versicherer unterliegen stattdessen der Aufsicht der BaFin und müssen ein Sicherungsvermögen vorhalten.

Sind Mietkautionen bei Sparkassen und Volksbanken anders geschützt?

Ja, über die Institutssicherung des jeweiligen Verbunds: Im Notfall wird das gesamte Institut gestützt, sodass es zum Entschädigungsfall in der Regel gar nicht kommt. Die gesetzliche Mindestsicherung von 100.000 € gilt zusätzlich. Welche Häuser überhaupt noch ein Kautionskonto führen, zeigt die Übersicht der regionalen Mietkautionskonten.


Quellen


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