Bürgschaft auf erstes Anfordern
Bei der Bürgschaft auf erstes Anfordern muss der Bürge sofort zahlen, sobald der Gläubiger dies verlangt — unabhängig davon, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Eine Prüfung findet erst danach, im Streitfall, statt.
Unterschied zur normalen Bürgschaft
Bei einer gewöhnlichen Bürgschaft kann der Bürge Einwände gegen die Forderung bereits vor der Zahlung geltend machen. Bei der Bürgschaft auf erstes Anfordern entfällt dieser Schutz — es wird zuerst gezahlt, danach gestritten. Das verschiebt das finanzielle Risiko deutlich zu Lasten des Bürgen bzw. bei der Mietkaution zu Lasten des Versicherers und mittelbar des Mieters.
Bedeutung für die Mietkaution
Bei Mietkautionsbürgschaften ist die Klausel „auf erstes Anfordern” ein wichtiges Vergleichskriterium: Zahlt der Versicherer auf erstes Anfordern, erhält der Vermieter das Geld unmittelbar nach Anforderung. Zahlt er dagegen nicht auf erstes Anfordern, prüft der Versicherer die Berechtigung der Forderung vorab — das bietet Mietern mehr Schutz vor unberechtigten Ansprüchen.
Häufige Fragen
Ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern schlecht für Mieter?
Tendenziell ja, da sie das Risiko unberechtigter Sofortzahlungen an den Vermieter erhöht. Ein Vergleich der Auszahlungsbedingungen lohnt sich vor Vertragsabschluss.
Woran erkenne ich, ob mein Bürgschaftsanbieter auf erstes Anfordern zahlt?
Das steht in den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters — im Zweifel lohnt eine direkte Nachfrage vor Vertragsabschluss.