Der Tatortreiniger ist eine mit dem Deutschen Fernsehpreis ausgezeichnete Serie mit 6 Staffeln in welcher Schauspieler Bjarne Mädel einen Tatortreiniger spielt. Die Komödie hat teilweise sehr morbiden Humor, insbesondere daher rührend dass wenige Menschen einen Tatort tatsächlich sehen oder betreten, bzw. damit in Berührung kommen. Die Gespräche in der Serie, die den Alltag auf skurrile Art und Weise beschreiben sind auf jeden Fall besonders.

Besonders war auch ein Urteil (15 C 59/20) des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 24.11.2020. In diesem ging es darum, ob die Mietkaution für die Reinigung und Sanierung der Wohnung genutzt werden kann, in welcher zuvor der Mieter verstorben ist. Das Gericht urteilte für die Mieter, bzw. Erben der Wohnung, unter anderem aufgrund des Wohnungsabnahmeprotokolls:

Denn das Sterben in der gemieteten Wohnung und die Beeinträchtigung der Wohnung als Folge des Versterbens stellt keine Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauches dar (AG Bad Schwartau, Urteil vom 5. Januar 2001, Aktenzeichen 3C1214/99). Im Übrigen ist auf dem von der Beklagten vorbereiteten Wohnungsabnahmeprotokoll vermerkt, dass die Wohnung in einem „ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde“. Dies spricht nicht dafür, dass die Wohnung der Beklagten in einem dramatischen Zustand übergeben wurde.

Wie kam es zu dem Urteil bzgl. der Mietkaution?

In einer 2-Zimmer Wohnung in Berlin verstarb eine Mieterin im Oktober 2018. Aufgrund der Tatsache, dass der Leichnam erst nach einigen Tagen gefunden wurde, musste die Wohnung anschließend gereinigt werden. Es folgte eine Sonderreinigung, das Laminat wurde ausgetauscht und eine Wohnungsgrundreinigung wurde zudem durchgeführt.

Die Vermieterin hatte eine Barkaution in Höhe von 2.000€ als Mietsicherheit erhalten. Da die Kosten für diese Arbeiten sich auf über 3.500€ beliefen weigerte sich daraufhin die Vermieterin die Kaution zurück zu zahlen. Dies wollten die Erben nicht hinnehmen und erhoben Klage, welche sie ebenfalls im Rechtsstreit gewannen.

Erben haben Anspruch auf die Auszahlung der Mietkaution

Entscheidend an dem Urteil, welches das Amtsgericht gefallen hat ist zum einen das Wohnungsabnahmeprotokolls, welches angefertigt wurde. In diesem hieß es, dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde, der Absatz „Festgestellte Mängel“ wurde im Protokoll herausgestrichen. Außerdem bezieht sich das Amtsgericht auf das Urteil vom 5. Januar 2001 3C1214/99 vom Amtsgericht Bad Schwartau, in welchem entschieden wurde, dass das Sterben in der gemieteten Wohnung und die Beeinträchtigung der Wohnung als Folge des Versterbens keine Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauches darstellt.

Die Vermieterin muss an die Kläger laut Gericht 2.000 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.09.2019 zahlen. Der Basiszinssatz wird in der Regel nicht für die Berechnung der Zinsen auf der Mietkaution genutzt, hierfür gilt der Zins für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, welcher wesentlich geringer ist.

Wie kann man die Mietkaution rechtssicher anlegen?

In der Klageschrift wurde darauf Bezug genommen, dass die Mietkaution in Bar übergeben wurde. Die Barkaution scheint trotz Digitalisierung immer noch eine der Möglichkeiten zu sein, welche häufig verwendet wird – obwohl hierbei das Risiko des Mietkautionsbetrugs besteht. Ein Vergleich von verschiedenen Kautionsmöglichkeiten ist hier direkt möglich:

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Immer mehr Mieter und Vermieter entscheiden sich daher statt der Mietkaution in Bar für ein Mietkautionskonto, auf welches die Kaution direkt überwiesen werden kann, oder aber für die Lösung des Mietkautionsdepots: Hierbei werden Fondsanteile durch den Mieter gekauft und an den Vermieter verpfändet.

Tipp: Eines der populärsten Mietkautionskonten ist das der DKB Bank, für Vermieter eignet sich das DKB Vermieterpaket, welches es erlaubt kostenfreie Mietkautionskonten als Unterkonten zu führen.

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Zuletzt aktualisiert am

Autor: Mietkaution Redaktion

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