Berechnungsformel
Zeitwert = Neupreis × (1 − Alter ÷ Lebensdauer)
Normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten. Schäden, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, müssen nur zum aktuellen Zeitwert erstattet werden — nicht zum vollen Wiederbeschaffungswert.
Welche Berechnungsgrundlage passt?
- Kölner Liste (2022): speziell für Mietverhältnisse entwickelt und von Gerichten häufig als Orientierung herangezogen — die erste Wahl bei Streitfällen.
- AfA-Tabelle (BMF): steuerrechtliche Nutzungsdauern, meist länger als die Kölner Liste und damit günstiger für den Mieter.
- Erfahrungswerte: praxisnahe Schätzungen aus der Wohnungswirtschaft, meist kürzere Laufzeiten und damit niedrigere Zeitwerte.
Für wen ist der Rechner gedacht?
- Mieter, die Forderungen des Vermieters überprüfen möchten
- Vermieter, die fair und nachvollziehbar abrechnen möchten
- Hausverwaltungen zur Vermeidung von Streitigkeiten