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Abnutzungs-Check: Wann ist ein Schaden normale Abnutzung?

Der Zeitwert-Rechner hilft zu ermitteln, wie viel ein Mieter für einen Schaden realistisch schuldet — basierend auf der Restlebensdauer eines Gegenstands (Prinzip „Neu für Alt"), nicht auf dem ursprünglichen Anschaffungspreis. Wählen Sie dafür eine von zwei gängigen Berechnungsgrundlagen.

Berechnungsformel

Zeitwert = Neupreis × (1 − Alter ÷ Lebensdauer)

Normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten. Schäden, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, müssen nur zum aktuellen Zeitwert erstattet werden — nicht zum vollen Wiederbeschaffungswert.

Welche Berechnungsgrundlage passt?

Eine allgemein verbindliche Lebensdauertabelle speziell für Mietverhältnisse gibt es in Deutschland nicht. Gerichte ziehen je nach Fall unterschiedliche Quellen als Orientierung heran und entscheiden im Einzelfall, welche Lebensdauer angemessen ist.

Die BBSR-Nutzungsdauertabelle als zusätzliche Quelle

Wer für Bauteile — Bodenbeläge, Tapeten, Anstriche, Fenster, Innentüren, Fliesen — eine amtliche Referenz braucht, findet sie in der BBSR-Nutzungsdauertabelle. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung veröffentlicht sie im Informationsportal Nachhaltiges Bauen; die aktuelle Fassung hat den Stand 13. März 2026 und umfasst rund 1.600 Datensätze zu Bauteilen (Kostengruppe 300) und technischen Anlagen (Kostengruppe 400). Einige Beispiele daraus:

BauteilNutzungsdauer laut BBSR
Textiler Bodenbelag (Teppichboden)15 Jahre
Laminat, Nutzungsklasse 3115 Jahre
Laminat, Nutzungsklasse 32/3320 Jahre
Linoleum, PVC homogen (geklebt)25 Jahre
Innenanstrich, Nassabriebklasse ≥ 310 Jahre
Innenanstrich, Nassabriebklasse 120 Jahre
Tapeten, nicht überstreichbar18 Jahre
Tapeten, überstreichbar25 Jahre
Mehrschichtparkett unter 3,5 mm45 Jahre
Keramische Fliesen und Platten50 Jahre und mehr

Warum die Tabelle im Rechner trotzdem nicht als eigene Berechnungsgrundlage angeboten wird: Sie ist für Lebenszykluskosten und Ökobilanzen von Bundesbauten gemacht, nicht für Mietstreitigkeiten. Zwei Konsequenzen daraus fallen bei der Zeitwertberechnung ins Gewicht. Erstens deckt sie ausschließlich Bauteile ab — Einbauküche, Haushaltsgeräte und Möbel fehlen, also gut die Hälfte der Gegenstände, um die im Kautionsstreit gestritten wird. Zweitens sind die Werte für langlebige Bauteile bewusst hoch angesetzt und oft nur als „≥ 50 Jahre" ausgewiesen. Eine lange Nutzungsdauer führt zu einem hohen Zeitwert — die BBSR-Werte fallen für den Mieter also durchweg ungünstiger aus als AfA-Tabelle oder Erfahrungswerte. Das BBSR selbst weist darauf hin, dass die Angaben auf Literatur- und Erfahrungswerten beruhen und sich daraus keine verbindlichen Aussagen für Gutachten oder Verträge ableiten lassen.

Als Beleg für einzelne Bauteile ist sie damit gut brauchbar — etwa wenn ein Vermieter für einen Teppichboden eine ungewöhnlich kurze Lebensdauer ansetzt. Für die Berechnung selbst bleiben AfA-Tabelle und Erfahrungswerte die passenderen Grundlagen; alternativ lässt sich ein BBSR-Wert im Feld „Gewöhnliche Lebensdauer" von Hand eintragen.

Für wen ist der Rechner gedacht?

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen AfA-Tabelle und Erfahrungswerten?

Beide geben Lebensdauern für Einrichtungsgegenstände vor, aus denen sich der Zeitwert berechnen lässt. Die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums ist steuerrechtlich gedacht und setzt meist längere Nutzungsdauern an, was höhere (mieterfreundlichere) Zeitwerte ergibt. Erfahrungswerte aus der Wohnungswirtschaft sind praxisnäher, liegen aber meist darunter. Eine allgemein verbindliche Lebensdauertabelle für Mietverhältnisse gibt es in Deutschland nicht — im Streitfall entscheidet das Gericht im Einzelfall.

Gibt es eine amtliche Nutzungsdauertabelle für Mietwohnungen?

Nicht speziell für Mietverhältnisse. Amtlich veröffentlicht sind die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums (steuerrechtliche Nutzungsdauern) und die BBSR-Nutzungsdauertabelle des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Stand 13. März 2026), die Bauteile wie Bodenbeläge, Tapeten, Anstriche, Fenster und Türen für Lebenszyklusanalysen von Bundesbauten erfasst. Beide sind für andere Zwecke gemacht und binden kein Gericht — sie taugen aber als belastbarer Beleg, wenn über die Lebensdauer eines einzelnen Gegenstands gestritten wird.

Ist das Rechenergebnis rechtlich verbindlich?

Nein. Der Rechner liefert eine nachvollziehbare Orientierung nach anerkannten Tabellenwerken, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Bei Streitfällen entscheidet im Zweifel ein Gericht, welche Berechnungsgrundlage und welche Lebensdauer angemessen sind.

Was gilt, wenn ein Gegenstand nicht in der Auswahlliste steht?

Lebensdauer, Alter und Neupreis lassen sich auch ohne Auswahl aus der Liste manuell eingeben. Als Orientierung für die Lebensdauer helfen ähnliche, bereits gelistete Gegenstände aus derselben Kategorie.

Muss ein Mieter für jeden Schaden den vollen Neupreis zahlen?

Nein. Nach dem Grundsatz „Neu für Alt" schuldet ein Mieter bei Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, nur den aktuellen Zeitwert des beschädigten Gegenstands — nicht den ursprünglichen Anschaffungspreis. Ist die gewöhnliche Lebensdauer bereits abgelaufen, besteht in der Regel gar keine Zahlungspflicht mehr.

Quellen