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Abnutzungs-Check: Wann ist ein Schaden normale Abnutzung?

Der Zeitwert-Rechner hilft zu ermitteln, wie viel ein Mieter für einen Schaden realistisch schuldet — basierend auf der Restlebensdauer eines Gegenstands (Prinzip „Neu für Alt"), nicht auf dem ursprünglichen Anschaffungspreis. Wählen Sie dafür eine von drei gängigen Berechnungsgrundlagen.

Berechnungsformel

Zeitwert = Neupreis × (1 − Alter ÷ Lebensdauer)

Normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten. Schäden, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, müssen nur zum aktuellen Zeitwert erstattet werden — nicht zum vollen Wiederbeschaffungswert.

Welche Berechnungsgrundlage passt?

Für wen ist der Rechner gedacht?

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kölner Liste, AfA-Tabelle und Erfahrungswerten?

Alle drei geben Lebensdauern für Einrichtungsgegenstände vor, aus denen sich der Zeitwert berechnen lässt. Die Kölner Liste (2022) wurde speziell für Mietverhältnisse entwickelt und wird von Gerichten häufig als Orientierung herangezogen. Die AfA-Tabelle des BMF ist steuerrechtlich gedacht und setzt meist längere Nutzungsdauern an, was höhere (mieterfreundlichere) Zeitwerte ergibt. Erfahrungswerte aus der Wohnungswirtschaft liegen oft dazwischen oder darunter.

Ist das Rechenergebnis rechtlich verbindlich?

Nein. Der Rechner liefert eine nachvollziehbare Orientierung nach anerkannten Tabellenwerken, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Bei Streitfällen entscheidet im Zweifel ein Gericht, welche Berechnungsgrundlage und welche Lebensdauer angemessen sind.

Was gilt, wenn ein Gegenstand nicht in der Auswahlliste steht?

Lebensdauer, Alter und Neupreis lassen sich auch ohne Auswahl aus der Liste manuell eingeben. Als Orientierung für die Lebensdauer helfen ähnliche, bereits gelistete Gegenstände aus derselben Kategorie.

Muss ein Mieter für jeden Schaden den vollen Neupreis zahlen?

Nein. Nach dem Grundsatz „Neu für Alt" schuldet ein Mieter bei Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, nur den aktuellen Zeitwert des beschädigten Gegenstands — nicht den ursprünglichen Anschaffungspreis. Ist die gewöhnliche Lebensdauer bereits abgelaufen, besteht in der Regel gar keine Zahlungspflicht mehr.

Quellen