Wann ist ein Mietaufhebungsvertrag sinnvoll?
Für Mieter:
- Berufliche Veränderung oder Umzug
- Veränderte Lebenssituation (z. B. Trennung)
- Wunsch nach schnellerem Auszug
Für Vermieter:
- Neuvermietung zu besseren Konditionen
- Eigennutzung ohne rechtliche Risiken
- Vermeidung von Konflikten
Unterschied zur regulären Kündigung
Bei einer Kündigung gelten die gesetzlichen Fristen (meist drei Monate für Mieter, § 573c BGB), und nur eine Partei muss handeln — der Vertrag endet nach Ablauf der Frist. Beim Mietaufhebungsvertrag müssen beide Seiten einverstanden sein und unterschreiben, dafür lässt sich das Mietverhältnis auch kurzfristig oder zu einem beliebigen Datum beenden. Wie lang die Frist im eigenen Fall wäre, zeigt der Kündigungsfristen-Rechner.
Wichtige Vertragsinhalte
- Vertragsparteien (Namen und Adressen)
- Objektangaben und Lage
- Beendigungsdatum
- Bedingungen zur Wohnungsrückgabe
- Umgang mit der Mietkaution
- Offene Forderungen (Nebenkosten, Mietrückstände)
- Ablauf der Schlüsselübergabe
Der Generator deckt Beendigung, Kaution, Ausgleichszahlung und Wohnungsübergabe ab. Offene Forderungen und besondere Absprachen — etwa zu Einbauten oder Renovierung — ergänzen Sie bei Bedarf handschriftlich oder im Textverarbeitungsprogramm.
Regelung der Mietkaution
Klare schriftliche Regelungen zu Rückzahlungszeitpunkt, möglichen Abzügen und dem geforderten Wohnungszustand verhindern spätere Streitigkeiten. Ohne Abweichung gelten die Regeln des ursprünglichen Mietvertrags weiter, der Vermieter muss die Kaution nach § 566a BGB zurückgeben, sobald er sich keine Forderungen mehr vorbehalten darf. Mehr dazu:Rückzahlung der Mietkaution.
Wichtiger Hinweis: Kein Widerrufsrecht
Ein Mietaufhebungsvertrag kennt kein Widerrufsrecht — mit der Unterschrift wird er verbindlich, und beide Parteien verzichten auf nachträgliche Rücktrittsmöglichkeiten. Lassen Sie sich deshalb Zeit mit der Unterschrift und prüfen Sie Termin und Zahlungen genau.
Abfindung bei Mietaufhebungsvertrag
Beide Richtungen sind möglich und zulässig: Verlässt der Mieter die Wohnung vorzeitig auf eigenen Wunsch, kann der Vermieter eine Ausgleichszahlung für den Mietausfall bis zur Nachvermietung vereinbaren. Umgekehrt bieten Vermieter Mietern gelegentlich eine „Abstandszahlung", wenn sie die Wohnung dringend anderweitig benötigen — etwa für Eigenbedarf oder eine Modernisierung.
Wie hoch fällt die Abfindung üblicherweise aus? Eine gesetzliche Formel oder feste Tabelle gibt es nicht — die Höhe ist reine Verhandlungssache. In der Praxis orientieren sich viele Vereinbarungen an einer dieser Größen:
- Miete für die verbleibende Kündigungsfrist: Wie viel Miete hätte der Vermieter regulär noch erhalten, wenn stattdessen fristgerecht gekündigt worden wäre?
- Umzugs- und Renovierungskosten: Pauschale zur Deckung des zusätzlichen Aufwands, wenn der Mieter dem Vermieter durch den vorzeitigen Auszug entgegenkommt.
- Nachvermietungsrisiko: Bei angespanntem Wohnungsmarkt fällt die Ausgleichszahlung des Mieters an den Vermieter oft geringer aus, da eine Neuvermietung schnell gelingt — umgekehrt bei schwacher Nachfrage.
Steuerliche Behandlung: Erhält ein Mieter eine Abstandszahlung vom Vermieter, kann diese als sonstige Einkünfte einkommensteuerpflichtig sein. Zahlt der Mieter dem Vermieter eine Ausgleichssumme, versteuert der Vermieter diese in der Regel als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung. Da die genaue Einordnung vom Einzelfall abhängt, lohnt sich bei größeren Beträgen eine steuerliche Beratung.
Häufige Fragen
Muss ein Mietaufhebungsvertrag schriftlich erfolgen?
Kann man einen bereits unterschriebenen Aufhebungsvertrag rückgängig machen?
Wirkt sich ein Mietaufhebungsvertrag auf die Mietkaution aus?
Wie hoch ist eine übliche Abfindung bei einem Mietaufhebungsvertrag?
Muss eine Abfindung beim Mietaufhebungsvertrag versteuert werden?
Braucht der Aufhebungsvertrag zwei Unterschriften?
Quellen
- Primärquelle§ 311 BGB – Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse— Bundesministerium der Justiz
- Primärquelle§ 550 BGB – Form des Mietvertrags— Bundesministerium der Justiz
- Primärquelle§ 573c BGB – Fristen der ordentlichen Kündigung— Bundesministerium der Justiz
- Primärquelle§ 566a BGB – Mietsicherheit— Bundesministerium der Justiz



