Passt Ihr Fall nicht?
Termin selbst berechnen
Der Kündigungsfristen-Rechner ermittelt den frühestmöglichen Termin nach § 573c BGB, inklusive der Drei-Werktage-Regel.
Schneller raus als die Frist erlaubt
Vor Ablauf der drei Monate geht es nur im Einvernehmen — über einen Mietaufhebungsvertrag.
Der Vermieter hat gekündigt
Bei einer Eigenbedarfskündigung prüfen Sie Begründung, Fristen und Widerspruchsmöglichkeiten.
Der Auszug steht an
Übergabe, Schlüssel, Zählerstände und Kautionsabrechnung — der Ablauf nach der Kündigung.
Was in jede Kündigung gehört
- Vollständige Absender- und Empfängerdaten — inklusive korrektem Namen des Vermieters bzw. der Hausverwaltung
- Eindeutiges Kündigungsdatum — entweder ein festes Datum oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Termin"
- Unterschrift im Original — eine Kündigung per E-Mail oder SMS reicht in der Regel nicht aus, da die gesetzliche Schriftform ein handschriftlich unterschriebenes Schreiben verlangt
- Nachweisbarer Zugang — am besten per Einwurf-Einschreiben oder persönlicher Übergabe gegen Empfangsbestätigung
Welche Formvorschriften dahinterstehen und welche Rechte Mieter und Vermieter bei einer Kündigung jeweils haben, fasst der Überblick Kündigung des Mietverhältnisses: Alles, was Mieter und Vermieter wissen müssen zusammen.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt in der Regel drei Monate zum Monatsende. Entscheidend ist dabei nach § 573c BGB nicht einfach "heute plus drei Monate", sondern der Zugang beim Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats — geht die Kündigung später zu, verschiebt sich der früheste Termin um einen weiteren Monat. Die genauen Fristen und Ausnahmen (etwa bei Zeitmietverträgen oder Sonderkündigungsrechten) erklärt Kündigungsfrist Wohnung: Gesetzliche Frist und Ausnahmen. Deshalb ist die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" oft die sicherere Wahl gegenüber einem selbst berechneten festen Datum. Wer den Termin trotzdem selbst ermitteln möchte, findet das im Kündigungsfristen-Rechner.
Wenn es schneller gehen soll als die Frist erlaubt
Wer vor Ablauf der dreimonatigen Frist ausziehen möchte, kommt mit einer ordentlichen Kündigung nicht weiter — dafür braucht es das Einverständnis des Vermieters. Der übliche Weg dahin ist ein Mietaufhebungsvertrag, in dem beide Seiten das Ende des Mietverhältnisses frei vereinbaren. Sinnvoll ist es, die Kündigung trotzdem fristgerecht abzuschicken und parallel über einen früheren Termin zu verhandeln.
Was danach passiert: Übergabe und Kaution
Nach der Kündigung folgen Wohnungsübergabe und Kautionsabrechnung. Ein vollständiges Wohnungsübergabeprotokoll schützt beide Seiten vor späteren Streitigkeiten über den Wohnungszustand. Zur Rückzahlung der Kaution nach dem Auszug: Rückzahlung der Mietkaution