Wer als Mieter eine Wohnung mietet, kommt irgendwann zu dem Punkt, dass diese gekündigt werden soll – sei es aufgrund eines berufsbedingten Umzuges oder aber aus persönlichen Gründen, weil eine größere, kleinere oder praktischere Wohnung gefunden wurde. Viele Mieter sind daher auf der Suche nach einer Vorlage um den Mietvertrag kündigen zu können.

Wenn es darum geht den Mietvertrag zu kündigen, sollte man darauf achten eine ordentliche Kündigung aufzusetzen, welche aus rechtlicher Sicht keinen Spielraum gibt und ebenfalls die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß Mietvertrag beachtet. Viele Mieter setzen ebenfalls darauf, dass die Kündigung trotz der weniger erfreulichen Nachricht für den Vermieter ebenfalls freundlich formuliert ist. Das Kündigungsschreiben sollte auf jeden Fall per Post erfolgen, eine Kündigung per E-Mail ist nicht rechtssicher und gültig – unabhängig davon kann man dem Vermieter jedoch vorab bereits eine Information per E-Mail zukommen lassen.

Viele Mieter überlegen, ob in dem Kündigungsschreiben die Gründe für die Kündigung aufgeführt werden sollten – dazu ist man als Mieter nicht verpflichtet, allerdings macht es die Kündigung für den Vermieter oder Verwalter nachvollziehbarer. Als Mieter sollte man sich jedoch ebenfalls bewusst machen, dass eine Kündigung für einen Vermieter etwas komplett Normales darstellt und dieser ggf. mit mehreren Mietverträgen zu tun hat. Die Nutzung einer neutralen Kündigungsvorlage wie bei „Max Mustermann“ als Hilfestellung und Vorlage ist also normal und verständlich.

Worauf muss man bei der Kündigung des Mietvertrags achten?

Eine Kündigung ist laut Mietrecht an bestimmte zeitliche Rahmenbedingungen gebunden. So hilft eine Vorlage bei der Wohnungskündigung, welche die wichtigsten Punkte bereits enthält, unabhängig vom Mietvertrag. Details kann man dann in diesem Muster oder der Vorlage ergänzen und ausfüllen.

Gemäß gesetzlicher Vorgabe liegt die Kündigungsfrist von Mietwohnungen bei 3 Monaten. Dies ist unabhängig von der vorherigen Mietdauer, die 3 Monats Frist kann als Anhaltspunkt genommen werden um den Wohnungsmietvertrag zu kündigen. Wichtig ist jedoch, wann die Kündigung beim Vermieter eingeht, daher nutzen viele Mieter ein Einschreiben – nicht nur um sicher zu stellen, dass die Kündigung tatsächlich angekommen ist (via Rückschein) sondern ebenfalls um den Tag zu erfahren, wann die Zustellung erfolgt ist.

So muss die Kündigung zum 3. Werktag des Kalendermonats beim Vermieter eingegangen sein, um den Monat noch bei der Kündigung mitzählen zu lassen. Erfolgt die Zustellung nach dem 3. Werktag, so zählt die Kündigungsfrist von 3 Monaten erst ab dem darauffolgenden Monat als gültig. Gut zu wissen: Samstage gelten als Werktage und Sonntage sowie Feiertage am Monatsanfang verschieben natürlich die Kündigungsfrist innerhalb des Monats.

Mietvertrag Kündigen Vorlage

Das unabhängige Portal proMietrecht stellt kostenfrei viele Informationen rund um das Mietrecht für Mieter zur Verfügung. Als Mieter kann man hier sicher sein fundierte Informationen rund um den eigenen Mietvertrag und die Mietangelegenheit zu finden. Eine kostenfreie Vorlage zur Kündigung des Mietvertrages erhält man hierbei ebenso wie Tipps zur Mieterhöhung, viele Informationen zur Mietminderung, zu Betriebskosten und Modernisierung und nicht zuletzt ebenfalls zur Mietkaution.

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Promietrecht bietet ebenfalls Hilfestellungen bei Herausforderungen wie dass der Vermieter bspw. nicht auch die Kündigung reagiert, oder aber in welchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht besteht.

Neben den praktischen Vorlagen kann man auf mietkautionskonto.org ebenfalls eine Vorlage in Google Docs herunterladen, welche man für eine fristgemäße Kündigung der Mietwohnung nutzen kann.

Nach dem Mietvertrag ist vor dem Mietvertrag

Soll die Kündigung durch eine Mieterhöhung beendet werden, oder es gibt andere Gründe wieso das Mietverhältnis gekündigt werden soll – die Kündigung sollte natürlich erst erfolgen, nachdem der neue Mietvertrag bereits unterschrieben wurde – ansonsten geht man als Mieter das Risiko ein, kein Dach über dem Kopf zu haben.

Als Mieter sollte man die kommenden Schritte kennen und sich darauf vorbereiten. Zunächst sollte es natürlich eine Bestätigung der Kündigung durch den Vermieter geben, dann der Umzug vorbereitet werden und zuletzt gibt es die Wohnungsübergabe (möglichst mit Wohnungsübergabeprotokoll) sowie die Rückzahlung der Mietkaution. Und nicht zuletzt geht es dann auch darum wiederum für die neue Mietwohnung eine Mietkaution einzurichten.

Als Mieter kann man hierzu bereits bei der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages mit dem neuen Vermieter absprechen, welche Möglichkeiten dieser unterstützt und dies beispielhaft im Mietkautionsrechner berechnen:

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Tipp: Nicht immer wird die bisherige Mietkaution schnell ausgezahlt, bspw. weil die Nebenkostenabrechnung noch aussteht und der Vermieter einen teil der Kaution zurück halten möchte. Als Mieter kann man für die Überbrückung auch eine Kautionsversicherung nutzen. Soll das neue Mietverhältnis längerfristig andauern, so lohnt sich für viele Mieter die Anlage in einem Kautionsdepot.


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Autor: Mietkaution Redaktion

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