Mietkaution für Studenten

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Mietkaution für Studenten

Studierende stehen bei der Mietkaution vor besonderen Herausforderungen: begrenztes Budget, aber gute Zukunftsaussichten. Banken erkennen Studierende zunehmend als wichtige künftige Kunden und bieten spezielle Kontomodelle an.


Welche Möglichkeiten gibt es für Studierende?

Banken haben spezielle Lösungen für Mietkautionen von Studierenden entwickelt — mit dem Kalkül, dass heutige budgetbewusste Studierende die gut verdienenden Kunden von morgen sind.

Studentenkonten: So funktioniert es

Spezielle Studentenkonten bieten kostenlose Kontoführung und eine gratis EC-Karte, oft ergänzt um eine kostenlose Kreditkarte. Manche Banken locken zusätzlich mit Wechselprämien von bis zu 100 €.

Worauf bei begrenztem Budget achten?

  • Kostenlose Kontoführung ohne monatliche Gebühren
  • Online-Banking-Funktionen
  • Günstige Konditionen für Auslandsabhebungen
  • Kein verpflichtender Mindestsaldo

Alternativen zum klassischen Mietkautionskonto

  • Bürgschaft durch die Eltern
  • Zahlung der Kaution in drei Raten
  • Mietkautionsversicherung oder Bankbürgschaft
  • Mietkautionsdepot als Anlageform

Studienkredit als Finanzierungsoption

Rund 80.000 Studierende nutzen Bildungskredite zur Finanzierung. Wichtig dabei: realistische Berufsaussichten nach dem Studium einschätzen und die Zinssätze vor und nach dem Studienabschluss vergleichen.

Mietkautionsbürgschaft für Studierende: Die „Studikaution”

Statt die volle Summe zu hinterlegen, können Studierende auf eine Kautionsversicherung zurückgreifen — ein monatlicher Versicherungsbeitrag ersetzt die einmalige Kautionszahlung.

Elternbürgschaft: Die häufigste Lösung in der Praxis

Bei Studierenden ohne eigenes Einkommen akzeptieren viele Vermieter eine private Bürgschaft der Eltern anstelle einer Barkaution oder Versicherungslösung — dafür reicht eine schriftliche Bürgschaftserklärung, ohne laufende Kosten für eine Versicherungsprämie. Eine kostenlose Vorlage dafür gibt es unter mietkautionsbuergschaft.info.

Sonderfall Studentenwohnheim: keine Verzinsungspflicht

Wer direkt bei einem Studenten- oder Jugendwohnheim mietet, sollte eine gesetzliche Ausnahme kennen: Nach § 551 Abs. 4 BGB entfällt dort die sonst übliche Pflicht zur Verzinsung der Kaution. Der Betreiber muss die hinterlegte Summe zwar weiterhin sicher und getrennt vom eigenen Vermögen verwahren, schuldet aber keine Zinsen darauf. Diese Ausnahme gilt ausschließlich für Wohnheime selbst — mietet ein Studierender stattdessen ein WG-Zimmer oder eine reguläre Wohnung außerhalb eines Wohnheimbetriebs, gelten die normalen Verzinsungsregeln wie bei jedem anderen Mietverhältnis.

BAföG und Mietkaution

Die Mietkaution zählt nicht zu den regulären BAföG-Förderleistungen — sie muss separat finanziert werden. Wichtig für die BAföG-Berechnung: Ein Bausparvertrag oder Sparguthaben, das ausschließlich für die Mietkaution zurückgelegt wurde, kann unter Umständen vom anrechenbaren Vermögen ausgenommen werden — im Zweifel lohnt eine Rückfrage beim zuständigen BAföG-Amt.

Gerade in teuren Hochschulstädten fällt die Kaution schnell hoch aus. Welche Banken vor Ort noch ein verzinstes Kautionskonto führen und wie hoch die ortsübliche Kaution liegt, zeigen die Stadtseiten für München, Frankfurt am Main, Köln und Bonn.

Häufige Fragen

Können Studierende die Kaution problemlos in Raten zahlen?

Ja — das gesetzliche Recht auf Ratenzahlung in drei gleichen Monatsraten (§ 551 BGB) gilt unabhängig vom Status als Student und muss vom Vermieter akzeptiert werden.

Ist eine Elternbürgschaft rechtlich genauso wirksam wie eine Versicherung?

Ja, sofern sie schriftlich und eindeutig formuliert ist. Der Unterschied liegt im Risiko: Bei der Elternbürgschaft haften die Eltern direkt und unbegrenzt, bei einer Versicherung übernimmt der Versicherer das Risiko gegen Beitragszahlung.

Gibt es spezielle Kautionsdarlehen für Studierende?

Manche Studentenwerke und regionale Förderbanken bieten zinsgünstige oder zinsfreie Kautionsdarlehen an — eine Nachfrage beim örtlichen Studierendenwerk lohnt sich vor der Wohnungssuche.

Muss die Kaution im Studentenwohnheim verzinst werden?

Nein — § 551 Abs. 4 BGB nimmt Studenten- und Jugendwohnheime ausdrücklich von der gesetzlichen Verzinsungspflicht aus. Bei einer WG-Zimmer-Anmietung außerhalb eines Wohnheims gilt diese Ausnahme dagegen nicht.


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