Eine interessante Frage zum Thema Ratenzahlung der Mietkaution ist kürzlich für das ausgezeichnete Produkt DKB Vermieterpaket gestellt worden. Aufgrund dieser Frage ist dieser Artikel entstanden, der auf die unterschiedlichen Optionen für die Ratenzahlung bei der Mietkaution näher eingeht. Es werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen gemäß §551 für private Mietverhältnisse beschrieben, die Optionen dies als Mieter und Vermieter rechtssicher und sinnvoll umzusetzen sowie Alternativen bzgl. der Ratenzahlung bzw. Teilzahlung der Kaution.

Woher kommen die 3 Raten für die Mietkaution?

Das Mietrecht für private Mietverhältnisse gibt in BGB §551, Ziffer 2 eine Möglichkeit für eine Ratenzahlung vor. So heißt es dort:

Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Gleichzeitig wird jedoch ebenfalls in Ziffer 3 folgender Zusatz hinzugefügt:

Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

Gewerbliche Kautionen sind nicht an dieses Recht gebunden, häufig orientieren diese sich am BGB, jedoch mit höheren Kautionszahlungen.

Somit kann man feststellen, dass ein Berechtigung des Mieters besteht die Kaution in 3 gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten, eine andere Anlageform oder andere Vereinbarung kann jedoch ebenfalls zwischen Mieter und Vermieter erfolgen. Das Mietrecht ist hier offensichtlich Mieterfreundlich, durch das Recht zur Teilzahlung, auch dass die erste Teilzahlung erst zu Beginn des Mietverhältnisses erfolgen muss.

Häufig vereinbaren Mieter und Vermieter schon eine Kautionszahlung zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe, welche in der Regel aus logistischen Gründen bereits vor dem eigentlichen Mietbeginn erfolgt, um den Umzug zu planen und durchzuführen.

Wie kann man demnach eine Ratenzahlung praktisch umsetzen?

Die Ratenzahlung im DKB Mietkautionskonto und DKB Vermieterpaket

Ein gutes Mietkautionskonto für Vermieter bietet neben der rechtssicheren Verwahrung der Kaution getrennt vom sonstigen Vermögen als Treuhandkonto ebenfalls die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu ermöglichen.

Kautionshinterlegung

Möglichkeit der Ratenzahlung für die Mietkaution im DKB Vermieterpaket für die Mietkaution

Ein Paradebeispiel hierfür ist sicherlich das DKB Kautionskonto bzw. für Vermieter das DKB Vermieterpaket. Bei der Einrichtung der Mietkaution kann man als Vermieter zunächst festlegen wie hoch die Kaution sein soll (gemäß Mietvertrag und Mietrecht maximal 3 Monatskaltmieten) und anschließend auswählen in wie vielen Raten die Kaution beglichen werden kann sowie ob die Kaution überwiesen oder per Lastschrift eingezogen wird.

Wieso dies ein Paradebeispiel ist? Als Vermieter hat man dadurch die maximale Flexibilität eine gesonderte Vereinbarung mit dem Mieter zu treffen oder aber die 3 Raten über das Onlinebanking festzulegen.

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Neben der Ratenzahlung, die im Gesetz verankert ist, gibt es auch noch weitere Optionen, die sich je nach Lebenssituation anbieten. Wer sich als Mieter unsicher ist, welche Möglichkeit am besten geeignet ist, kann den Mietkautionsratgeber nutzen:

Regulärer Ratenkredit

Kein Geld für die Mietkaution und wenig finanzieller Spielraum? Ein regulärer Ratenkredit bietet die Freiheit die Raten in anderer Stückelung als in 3 gleich großen Raten zu begleichen. Nimmt man als Mieter einen Kredit auf, finanziert also die Mietkaution so erhält man von der kreditgebenden Bank die komplette Summe, die man dann sofort dem Vermieter auf das Kautionskonto überweisen, in bar übergeben oder selber als Kautionskonto anlegen kann. Die Abzahlung des Kredits erfolgt dann in der Regel über mehrere Monate – die Kreditraten richten sich dabei nach der Laufzeit des Kredites, häufig ist dies auf minimal 6 oder 12 Monate angelegt.

Der Vorteil einer Finanzierung der Mietkaution mit einem Kautionskredit liegt klar auf der Hand: Als Mieter hat man eine größere Flexibilität bzgl. der Einrichtung der Kaution und die monatliche Belastung wird reduziert. Hat man monatlich nur ein gewisses Fixum zur Verfügung, so können 3 Raten für die Mietkaution schon einmal Probleme bereiten. Durch den Kredit wird dieses Problem gelöst.

Ein weiterer Vorteil: Nachdem der Kredit getilgt wurde liegt die Kaution so lange verzinst auf dem Kautionskonto bis man wieder auszieht. Nach dem Auszug hat man als Mieter somit den komplett finanzierten Betrag wieder frei zur Verfügung.

Als Vermieter hat man durch den Kredit keinen Nachteil – der Vermieter erhält die komplette Kaution auf einmal und kann diese auf dem Kautionskonto rechtssicher getrennt vom eigenen Vermögen hinterlegen.

Mietkautionsbürgschaft als Teilzahlung

Die Möglichkeit für den kleinen Geldbeutel ist die Mietkautionsbürgschaft von Versicherungen. Hierbei spart man sich als Mieter die Mietkaution zu hinterlegen, für diese Serviceleistung zahlt man jedoch eine jährliche Gebühr von 3,5% bis 5,25% basierend auf der zu hinterlegenden Kaution. Ein einfacher Vergleich der Anbieter ist hier möglich:

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Der Vermieter erhält in diesem Falle eine Bürgschaftsurkunde von der Versicherung und kann im Schadensfall auf die Kaution zugreifen – diese muss dann auch vom Mieter wiederum an die Versicherung gezahlt werden. Der Vorteil für den Vermieter: Er erhält sofort die Kautionssumme.

Ein Beispiel macht deutlich wieso diese Option je nach Lebenslage für Mieter interessant sein kann: In München soll eine Wohnung für 1200€ gemietet werden. Die Kaution wäre in diesem Fall 3 x 1.200 = 3.600. Der Mieter müsste als bei einer Ratenzahlung in den ersten 3 Monaten die doppelte Miete zahlen, also 2.400€, sofern eine Ratenzahlung vereinbart wird. Bei einer Kautionsversicherung mit 4,5% Gebühren, wären es 13,50 €/Monat bzw. 162,00€/Jahr.

Im Gegenzug zum Ratenkredit erhält der Mieter die gezahlten Gebühren nach Auszug nicht wieder zurück – es ist somit eine Versicherung, welche kurzfristig Liquidität ermöglicht, langfristig jedoch ein Kostenfaktor darstellt und gut überlegt werden sollte.


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Autor: Mietkaution Redaktion

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