Grundbuch
Das Grundbuch ist ein amtliches Register beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt), das für jedes Grundstück Eigentumsverhältnisse und Belastungen dokumentiert.
Wichtige Punkte
- Das Grundbuch gliedert sich in drei Abteilungen: Abteilung I (Eigentümer), Abteilung II (Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte oder Nießbrauch), Abteilung III (Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden).
- Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann — etwa Eigentümer, Notare oder potenzielle Käufer mit Kaufabsicht.
- Änderungen im Grundbuch erfolgen meist über einen Notar, etwa bei Eigentumsübertragungen oder der Eintragung neuer Grundpfandrechte.
Bezug zur Mietkaution
Ein direkter Zusammenhang besteht nicht — die Mietkaution wird unabhängig vom Grundbuch verwaltet und betrifft ausschließlich das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Relevant wird das Grundbuch für Mieter höchstens indirekt: Ein im Grundbuch eingetragener Eigentümerwechsel ändert nichts an der Mietkaution, die nach § 566a BGB automatisch mit auf den neuen Eigentümer übergeht.
Praktische Tipps
- Vermieter sollten vor dem Immobilienkauf einen aktuellen Grundbuchauszug prüfen, um bestehende Belastungen zu erkennen.
- Mieter müssen sich um das Grundbuch in der Regel nicht kümmern — es betrifft primär das Eigentumsverhältnis, nicht das Mietverhältnis.