Grundbuch

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Das Grundbuch ist ein amtliches Register beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt), das für jedes Grundstück Eigentumsverhältnisse und Belastungen dokumentiert.

Wichtige Punkte

  • Das Grundbuch gliedert sich in drei Abteilungen: Abteilung I (Eigentümer), Abteilung II (Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte oder Nießbrauch), Abteilung III (Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden).
  • Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann — etwa Eigentümer, Notare oder potenzielle Käufer mit Kaufabsicht.
  • Änderungen im Grundbuch erfolgen meist über einen Notar, etwa bei Eigentumsübertragungen oder der Eintragung neuer Grundpfandrechte.

Bezug zur Mietkaution

Ein direkter Zusammenhang besteht nicht — die Mietkaution wird unabhängig vom Grundbuch verwaltet und betrifft ausschließlich das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Relevant wird das Grundbuch für Mieter höchstens indirekt: Ein im Grundbuch eingetragener Eigentümerwechsel ändert nichts an der Mietkaution, die nach § 566a BGB automatisch mit auf den neuen Eigentümer übergeht.

Praktische Tipps

  • Vermieter sollten vor dem Immobilienkauf einen aktuellen Grundbuchauszug prüfen, um bestehende Belastungen zu erkennen.
  • Mieter müssen sich um das Grundbuch in der Regel nicht kümmern — es betrifft primär das Eigentumsverhältnis, nicht das Mietverhältnis.

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