Bausparvertrag als Mietkaution nutzen: Geht das?

Ein Bausparvertrag dient dem langfristigen Sparen für den späteren Immobilienerwerb oder -bau. Früher konnten Mieter ihn zusätzlich als Mietkaution verpfänden — das ist inzwischen jedoch nicht mehr möglich.
Die Mietkaution mit dem Bausparvertrag verbinden
Ein Bausparvertrag sammelt über einen festgelegten Zeitraum regelmäßige Einzahlungen an und bietet nach Abschluss der Ansparphase günstige Konditionen für ein Bauspardarlehen. Früher konnten Mieter einen bestehenden Bausparvertrag an den Vermieter verpfänden — eine praktische Doppellösung aus Immobiliensparen und Mietsicherheit. Das ist heute leider nicht mehr möglich.
Warum ist das nicht mehr möglich?
Am weitesten verbreitet war dieses Modell bei der BHW Bausparkasse: Der Mietkautionsbetrag wurde per kostenloser Abtretungserklärung aus dem laufenden Bausparvertrag an den Vermieter verpfändet, während der restliche Vertrag normal weiterlief. Voraussetzung war dabei immer, dass die jeweilige Bausparkasse eine Teilauszahlung im Schadensfall überhaupt zulässt und der Vermieter sich auf eine Sicherheit außerhalb der klassischen Bankbürgschaft einlässt. Diese Kombination ist inzwischen die Ausnahme geworden — die meisten Bausparkassen bieten die Verpfändungskonstruktion nicht mehr aktiv an, und Vermieter kennen sie oft nicht mehr, was die Abstimmung zusätzlich erschwert. Wer einen bestehenden, älteren Bausparvertrag mit dieser Option besitzt, sollte direkt bei der eigenen Bausparkasse nachfragen, ob eine Verpfändung im Einzelfall noch möglich ist.
Wie erzielt man dennoch Rendite auf die Mietkaution?
Da Bausparverträge für die Kaution nicht mehr infrage kommen, bieten sich folgende Alternativen an:
- Klassisches Mietkautionskonto
- Mietkautionsdepot auf Fondsbasis
- Mietkautionsbürgschaft bzw. -versicherung
- ETF-Verpfändung über spezialisierte Anbieter
Was passiert bei einer Auslösung der Mietkaution?
Wenn Vermieter Teile der Kaution für Mietrückstände, Reparaturen oder Nebenkostenabrechnungen beanspruchen, werden diese durch eine Teilkündigung freigegeben — ein bestehender Bausparvertrag kann in der Regel unabhängig davon normal weiterlaufen, da er heute nicht mehr als Kautionssicherheit dient.
Kein Geld für die Mietkaution?
Wer aktuell nicht über ausreichend Kapital verfügt, kann alternativ einen Ratenkredit zur Kautionsfinanzierung in Betracht ziehen. Mehr dazu: Kautionskredit: Mietkaution finanzieren.
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