Abtretungserklärung oder Verpfändungserklärung

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Abtretungserklärung oder Verpfändungserklärung

Eine Abtretungs- oder Verpfändungserklärung ist notwendig, damit der Mieter dem Vermieter die hinterlegte Kaution rechtswirksam als Sicherheit überlässt.


Was ist eine Abtretung der Mietkaution?

Überträgt der Mieter seine Sicherheitsleistung an den Vermieter, spricht man von einer Abtretung. Der Vermieter erhält dadurch einen bedingten Zugriff auf die Kaution im Fall von Mietausfällen — dieser Zugriff ist jedoch eingeschränkt: Eine Bank oder Versicherung fungiert als Treuhänder, und der Vermieter darf die Mittel nur für konkret berechtigte Gründe verwenden.

Alternative: Mietkautionsversicherung

Statt einer klassischen Verpfändung können Mieter auch eine Bürgschaftsversicherung nutzen — dabei garantiert eine Versicherung die Kautionssumme gegen einen geringen monatlichen Beitrag. Verschiedene Anbieter vermarkten dieses Produkt unter unterschiedlichen Markennamen, etwa Moneyfix, Kautionsfrei oder Kautionsfuchs.

Sparbuch mit Verpfändungserklärung

Für ein Kautionssparbuch gibt es zwei Varianten:

  1. Der Mieter richtet das Konto ein und verpfändet es an den Vermieter.
  2. Der Vermieter richtet das Konto ein (als Treuhandkonto).

Eröffnet der Mieter das Konto, ist eine gesonderte Verpfändungserklärung erforderlich. Versucht eine der beiden Parteien, auf die Mittel zuzugreifen, wird die jeweils andere Partei informiert.

Digitale Zukunft der Erklärungen

Die Initiative xmiete.org arbeitet an einem offenen europäischen Standard, der diese Dokumente künftig digitalisieren könnte — als fälschungssichere digitale Nachweise in einer Wallet, eindeutig, manipulationssicher und in Sekunden übertragbar.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Abtretung und Verpfändung?

Bei der Abtretung überträgt der Mieter seinen Anspruch gegen die Bank vollständig an den Vermieter. Bei der Verpfändung bleibt der Mieter Kontoinhaber, räumt dem Vermieter aber ein Pfandrecht ein — in der Praxis meist gleichbedeutend, da beide Formen dem Vermieter denselben eingeschränkten Zugriff im Sicherungsfall verschaffen.

Muss die Verpfändungserklärung notariell beglaubigt werden?

Nein. Die schriftliche Erklärung der Bank reicht aus, eine notarielle Beurkundung ist bei der Mietkaution nicht erforderlich.

Was passiert mit der Erklärung nach Mietende?

Nach der vollständigen Kautionsabrechnung geben Mieter und Vermieter gemeinsam eine Freigabeerklärung gegenüber der Bank ab, die die Verpfändung aufhebt und das Konto wieder uneingeschränkt dem Mieter zur Verfügung stellt.

Ist eine Verpfändungserklärung bei jedem Mietkautionskonto nötig?

Nur, wenn der Mieter das Konto auf eigenen Namen eröffnet. Richtet stattdessen der Vermieter ein Treuhandkonto ein, entfällt die gesonderte Erklärung — die treuhänderische Bindung ergibt sich hier direkt aus der Kontoform.


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