Vermieterhaftpflichtversicherung: Was sie abdeckt (und was nicht)

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Gebäudeversicherung und Vermieterhaftpflicht werden oft verwechselt — dabei decken sie völlig unterschiedliche Risiken ab. Wer nur die Gebäudeversicherung hat, haftet im Schadensfall gegenüber Dritten oft mit dem eigenen Vermögen.


Was ist der Unterschied zur Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung schützt die Bausubstanz selbst — etwa bei Feuer-, Sturm- oder Leitungswasserschäden. Die Vermieterhaftpflicht dagegen greift, wenn Dritte durch die vermietete Immobilie zu Schaden kommen und der Vermieter dafür haftbar gemacht wird.

Was deckt die Vermieterhaftpflicht ab?

  • Personen- und Sachschäden Dritter durch mangelhafte Instandhaltung (z. B. lose Handläufe, defekte Stufen)
  • Schäden durch nicht rechtzeitig geräumten Schnee oder Glätte, sofern die Räumpflicht beim Vermieter liegt — siehe Schneeräumpflicht im Winter
  • Schäden durch herabfallende Dachziegel oder Fassadenteile
  • Wasserschäden bei Nachbarwohnungen durch marode Leitungen im Gemeinschaftseigentum
  • Rechtsschutzkosten bei unberechtigten Ansprüchen gegen den Vermieter

Was die Versicherung nicht abdeckt

  • Schäden am eigenen Gebäude selbst (dafür ist die Gebäudeversicherung zuständig)
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, wenn bekannte Mängel nicht behoben wurden
  • Mietausfall durch Zahlungsausfall des Mieters — dafür gibt es die separate Mietausfallversicherung

Wer braucht eine Vermieterhaftpflicht?

Grundsätzlich jeder, der Wohnraum vermietet — unabhängig davon, ob es sich um eine einzelne Wohnung oder ein ganzes Mehrfamilienhaus handelt. Bei Eigentumswohnungen innerhalb einer WEG greift teilweise bereits eine Gemeinschaftsversicherung für das Gemeinschaftseigentum — für das eigene Sondereigentum bleibt die individuelle Absicherung trotzdem sinnvoll.

Was kostet eine Vermieterhaftpflicht?

Die Beiträge liegen je nach Objektgröße und Anbieter meist zwischen 50 und 150 € pro Jahr und Gebäude — ein im Verhältnis zum Haftungsrisiko geringer Betrag.

Häufige Fragen

Reicht meine private Haftpflichtversicherung nicht aus?

Nein — private Haftpflichtversicherungen schließen Risiken aus der Vermietung von Wohnraum in der Regel ausdrücklich aus. Dafür ist immer eine separate Vermieterhaftpflicht nötig.

Brauche ich die Versicherung auch bei nur einer vermieteten Wohnung?

Ja — das Haftungsrisiko besteht unabhängig von der Anzahl der Mietobjekte. Bei nur einer Einheit sind die Beiträge entsprechend niedriger.

Zahlt die Versicherung auch bei Schäden, die der Mieter selbst verursacht hat?

Nein — dafür haftet der Mieter über seine eigene private Haftpflichtversicherung. Die Vermieterhaftpflicht greift nur, wenn der Vermieter selbst eine Pflichtverletzung begangen hat, etwa durch unterlassene Instandhaltung.


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