Wie groß Ihre Wohnung wirklich ist, entscheidet nicht das Maßband allein, sondern die Wohnflächenverordnung: Dachschrägen zählen halb, Balkone meist zu einem Viertel, der Keller gar nicht. Tragen Sie Ihre Räume ein — der Rechner wendet die Anrechnungsfaktoren des § 4 WoFlV an und vergleicht das Ergebnis mit der Fläche, die in Ihrem Mietvertrag steht.
RaumLänge (m)Breite (m)Art der Fläche
Berechnung nach § 4 der Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25.11.2003. Gemessen wird in Höhe der Fußbodenoberkante zwischen den begrenzenden Bauteilen. Wenn Sie eine Fläche bereits kennen, tragen Sie den Quadratmeterwert bei „Länge“ ein und lassen „Breite“ auf 1 stehen.
Welche Flächen wie stark zählen
Die Wohnflächenverordnung kennt vier Stufen der Anrechnung. Sie sind der eigentliche Grund, warum eine nachgemessene Wohnung fast nie so groß ist wie die Zahl im Exposé:
Beheizbare Wintergärten sind der Sonderfall: Sie zählen voll, sofern die lichte Höhe stimmt. Die Ausführlichkeit der Regeln zahlt sich vor allem im Dachgeschoss aus — dort entscheidet die Zwei-Meter-Linie regelmäßig über zehn Quadratmeter und mehr.
Was der Rechner bewusst nicht tut
Er ersetzt kein Aufmaß durch einen Sachverständigen. Die WoFlV regelt in § 3 zahlreiche Detailfragen — etwa den Umgang mit Erkern, Wandnischen, Schornsteinen, freistehenden Pfeilern und Treppen mit mehr als drei Steigungen —, die sich in einem Formular nicht sinnvoll abbilden lassen. Für den Abgleich „stimmt die Zahl im Mietvertrag ungefähr?“ reicht die raumweise Rechnung; für eine gerichtsfeste Auseinandersetzung braucht es ein professionelles Aufmaß.
Ebenfalls außen vor bleibt die Frage, welcher Maßstab überhaupt gilt. Bei Altverträgen von vor 2004 kann noch die Zweite Berechnungsverordnung maßgeblich sein, und die Parteien dürfen im Mietvertrag auch etwas anderes vereinbaren. Wie sich das auswirkt und welche Fristen für Rückforderungen gelten, steht im Ratgeber Wohnflächenberechnung nach WoFlV.
Warum die Fläche für die Kaution zählt
Die Wohnfläche ist die Bezugsgröße für den Quadratmeterpreis und damit indirekt für fast alles, was Geld kostet: Miethöhe, Nebenkostenumlage und Mieterhöhungen nach Mietspiegel. Die Kaution hängt daran über die Nettokaltmiete — nach § 551 BGB sind höchstens drei Nettokaltmieten zulässig.
Wer eine zu große Fläche im Vertrag stehen hat, zahlt deshalb doppelt: eine überhöhte Monatsmiete und eine daran gekoppelte, ebenfalls überhöhte Kaution. Wie hoch die zulässige Sicherheit in Ihrem Fall ausfällt, rechnet der Mietkautionsrechner aus.
Häufige Fragen
Wie berechnet man die Wohnfläche richtig?
Maßgeblich ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Gemessen wird raumweise in Höhe der Fußbodenoberkante zwischen den Wänden. Räume mit einer lichten Höhe ab 2 m zählen voll, Bereiche zwischen 1 m und 2 m zur Hälfte, alles unter 1 m gar nicht. Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten gehen in der Regel zu einem Viertel ein, höchstens zur Hälfte. Keller, Dachboden, Garage und Abstellräume außerhalb der Wohnung zählen nicht mit.
Zählt der Balkon zur Wohnfläche?
Ja, aber nur anteilig. § 4 Nr. 4 WoFlV nennt in der Regel ein Viertel der Grundfläche, höchstens jedoch die Hälfte. Der höhere Ansatz ist nur bei entsprechend hochwertiger Lage oder Ausstattung vertretbar — etwa bei einer großen, geschützten Südterrasse. Wer als Vermieter pauschal die Hälfte ansetzt, muss das begründen können.
Wie wird eine Dachschräge angerechnet?
Nach der lichten Höhe: ab 2 m voll, zwischen 1 m und 2 m zur Hälfte, unter 1 m überhaupt nicht. Praktisch messen Sie dazu die drei Zonen am Boden aus und tragen sie im Rechner getrennt ein. Bei einer Dachgeschosswohnung entscheidet das oft über zehn Quadratmeter und mehr.
Was gilt, wenn die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben?
Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % nach unten ab, liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Mangel der Mietsache vor (BGH, Urteil vom 24.03.2004, VIII ZR 295/03). Die Miete ist dann um den vollen Abweichungsprozentsatz gemindert, nicht nur um den Teil oberhalb der 10 %. Zu viel gezahlte Miete kann für bis zu drei Jahre zurückgefordert werden.
Gilt die WoFlV auch für frei finanzierte Mietwohnungen?
Unmittelbar gilt sie nur für preisgebundenen Wohnraum. Für frei finanzierte Wohnungen zieht der Bundesgerichtshof sie aber als Auslegungsmaßstab heran, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben und keine abweichende Ortssitte besteht. In der Praxis ist die WoFlV damit auch außerhalb des sozialen Wohnungsbaus der Normalfall.
Was ist der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277?
Die DIN 277 ermittelt Grundflächen von Bauwerken insgesamt und rechnet dabei auch Keller, Balkone und Flächen unter Dachschrägen voll an. Sie liefert deshalb systematisch größere Zahlen als die WoFlV und ist für die Wohnraummiete nicht der richtige Maßstab. Verwendet wird sie vor allem bei Gewerbeimmobilien und in der Bauplanung.
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