Welche Flächen wie stark zählen
Die Wohnflächenverordnung kennt vier Stufen der Anrechnung. Sie sind der eigentliche Grund, warum eine nachgemessene Wohnung fast nie so groß ist wie die Zahl im Exposé:
| Fläche | Anrechnung | Grundlage |
|---|---|---|
| Räume mit lichter Höhe ab 2 m | 100 % | § 4 Nr. 1 WoFlV |
| Flächen mit lichter Höhe von 1 m bis unter 2 m | 50 % | § 4 Nr. 1 WoFlV |
| Unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder | 50 % | § 4 Nr. 3 WoFlV |
| Balkone, Loggien, Dachgärten, Terrassen | 25 %, höchstens 50 % | § 4 Nr. 4 WoFlV |
| Flächen mit lichter Höhe unter 1 m | 0 % | § 4 Nr. 1 WoFlV |
| Keller, Dachboden, Garage, Waschküche, Heizungsraum | 0 % | § 2 Abs. 3 WoFlV |
Beheizbare Wintergärten sind der Sonderfall: Sie zählen voll, sofern die lichte Höhe stimmt. Die Ausführlichkeit der Regeln zahlt sich vor allem im Dachgeschoss aus — dort entscheidet die Zwei-Meter-Linie regelmäßig über zehn Quadratmeter und mehr.
Was der Rechner bewusst nicht tut
Er ersetzt kein Aufmaß durch einen Sachverständigen. Die WoFlV regelt in § 3 zahlreiche Detailfragen — etwa den Umgang mit Erkern, Wandnischen, Schornsteinen, freistehenden Pfeilern und Treppen mit mehr als drei Steigungen —, die sich in einem Formular nicht sinnvoll abbilden lassen. Für den Abgleich „stimmt die Zahl im Mietvertrag ungefähr?“ reicht die raumweise Rechnung; für eine gerichtsfeste Auseinandersetzung braucht es ein professionelles Aufmaß.
Ebenfalls außen vor bleibt die Frage, welcher Maßstab überhaupt gilt. Bei Altverträgen von vor 2004 kann noch die Zweite Berechnungsverordnung maßgeblich sein, und die Parteien dürfen im Mietvertrag auch etwas anderes vereinbaren. Wie sich das auswirkt und welche Fristen für Rückforderungen gelten, steht im Ratgeber Wohnflächenberechnung nach WoFlV.
Warum die Fläche für die Kaution zählt
Die Wohnfläche ist die Bezugsgröße für den Quadratmeterpreis und damit indirekt für fast alles, was Geld kostet: Miethöhe, Nebenkostenumlage und Mieterhöhungen nach Mietspiegel. Die Kaution hängt daran über die Nettokaltmiete — nach § 551 BGB sind höchstens drei Nettokaltmieten zulässig.
Wer eine zu große Fläche im Vertrag stehen hat, zahlt deshalb doppelt: eine überhöhte Monatsmiete und eine daran gekoppelte, ebenfalls überhöhte Kaution. Wie hoch die zulässige Sicherheit in Ihrem Fall ausfällt, rechnet der Mietkautionsrechner aus.
Häufige Fragen
Wie berechnet man die Wohnfläche richtig?
Zählt der Balkon zur Wohnfläche?
Wie wird eine Dachschräge angerechnet?
Was gilt, wenn die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben?
Gilt die WoFlV auch für frei finanzierte Mietwohnungen?
Was ist der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277?
Quellen
- PrimärquelleVerordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV)— Bundesministerium der Justiz, in Kraft seit 01.01.2004
- Primärquelle§ 4 WoFlV – Anrechnung der Grundflächen— Bundesministerium der Justiz
- Primärquelle§ 536 BGB – Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln— Bundesministerium der Justiz
- Primärquelle§ 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten— Bundesministerium der Justiz



