Enthaftungserklärung
Mit einer Enthaftungserklärung teilt der Vermieter dem Bürgen — bei einer Mietkautionsbürgschaft also der Versicherung oder Bank — mit, dass er aus der Bürgschaft keine Forderungen mehr geltend macht. Der Bürge ist damit aus der Haftung entlassen, der Sicherungszweck ist erledigt, und der Mieter kann den Vertrag beenden. Der Begriff steht nicht im Gesetz; er hat sich in der Praxis der Kautionsversicherer und Banken eingebürgert.
Warum sie für Mietende bares Geld wert ist
Eine Mietkautionsbürgschaft endet nicht automatisch mit dem Mietverhältnis. Der Jahresbeitrag läuft weiter, solange der Bürge im Risiko steht — und das tut er, bis die Enthaftungserklärung bei ihm eingeht. Wer auszieht, die Wohnung übergibt und danach nichts weiter unternimmt, zahlt im schlechtesten Fall jahrelang für eine Sicherheit, die niemand mehr braucht. Das ist der häufigste Grund für unnötige Kosten bei Bürgschaftslösungen.
Zwei Schritte gehören deshalb zusammen:
- Der Mieter kündigt den Bürgschafts- beziehungsweise Versicherungsvertrag, meist formlos in Textform.
- Der Vermieter erklärt die Enthaftung gegenüber dem Bürgen und gibt die Bürgschaftsurkunde im Original zurück.
Erst mit dem zweiten Schritt endet die Beitragspflicht. Bei der SV Mietkaution Privat etwa nennt der Anbieter ausdrücklich den Eingang der Enthaftungserklärung bei seinem Dienstleister als maßgeblichen Zeitpunkt — Details auf der Seite zur SV SparkassenVersicherung Mietkaution.
Abgrenzung: Enthaftung, Freigabe, Rückgabe der Urkunde
| Sicherungsform | Was der Vermieter am Ende erklärt |
|---|---|
| Mietkautionsbürgschaft (Versicherung, Bank) | Enthaftungserklärung gegenüber dem Bürgen, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde |
| Mietkautionskonto mit Verpfändung | Freigabeerklärung gegenüber der Bank, damit das Konto aufgelöst werden kann |
| Mietkautionsdepot | Freigabe der verpfändeten Fondsanteile |
| Barkaution auf dem Vermieterkonto | keine Erklärung, sondern Abrechnung und Auszahlung |
Die Begriffe werden im Alltag oft vermischt. Gemeint ist immer dasselbe: Der Vermieter bestätigt, dass seine Sicherheit nicht mehr benötigt wird.
Wann darf der Vermieter die Enthaftung verweigern?
Solange er berechtigte Ansprüche aus dem Mietverhältnis prüft oder geltend macht. Der Maßstab ist derselbe wie bei der Barkaution: eine angemessene Prüffrist nach dem Auszug, verlängert um den Zeitraum bis zur letzten Betriebskostenabrechnung, soweit ein Nachzahlungsrisiko besteht. Verstreicht diese Zeit ohne Forderungen, hat der Mieter Anspruch auf die Rückgabe der Sicherheit — und damit auf die Enthaftung. Die Fristen im Einzelnen stehen unter Rückzahlung der Mietkaution.
Reagiert der Vermieter nicht, hilft eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung, in der die Abrechnung des Mietverhältnisses und die Herausgabe der Urkunde verlangt werden. Bleibt auch das erfolglos, ist der Anspruch gerichtlich durchsetzbar — bis dahin sollte der Bürgschaftsvertrag allerdings bestehen bleiben, da eine einseitige Kündigung ohne Enthaftung den Versicherungsschutz beendet, die Haftung des Bürgen gegenüber dem Vermieter aber nicht sauber auflöst.
Häufige Fragen
Muss die Enthaftungserklärung schriftlich erfolgen?
Die meisten Anbieter verlangen sie in Textform, also etwa per E-Mail oder Brief, und zusätzlich die Bürgschaftsurkunde im Original. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Bürgen.
Wer schickt die Erklärung an die Versicherung — Mieter oder Vermieter?
Erklären muss sie der Vermieter, denn er ist Begünstigter der Bürgschaft. Der Mieter kann ihn dazu auffordern und das Formular des Anbieters beilegen; viele Versicherer stellen dafür ein Muster bereit.
Gibt es eine Teil-Enthaftung?
Ja. Nimmt der Vermieter nur einen Teilbetrag in Anspruch, kann er den Rest freigeben und für die verbleibende Summe eine neue Urkunde erhalten. Ob das angeboten wird, regeln die Bedingungen des Bürgen.
Was gilt, wenn die Wohnung zwischenzeitlich verkauft wurde?
Dann erklärt der neue Eigentümer die Enthaftung. Nach § 566a BGB tritt er in die Rechte und Pflichten aus der Mietsicherheit ein — der alte Vermieter kann über die Bürgschaft nicht mehr verfügen.