Mietkaution Zinssatz Tabelle: Wie hoch sind die Zinsen auf die Mietkaution?

Zwei Fragen beschäftigen Mieter immer wieder: Wie viel Zinsen bringt die hinterlegte Kaution tatsächlich — und wie hoch sind die aktuellen Sätze? Diese Tabelle mit historischen Zinssätzen seit 1967 gibt schnell Auskunft, wie sich Kautionen über die Zeit entwickelt haben.
Rechtliche Grundlage (§ 551 BGB)
Der Vermieter muss die Kaution „zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz” bei einem Kreditinstitut anlegen. Die aufgelaufenen Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen den Sicherheitswert der Kaution.
Wie die Zinsen berechnet werden
Der Grundbetrag wird jährlich mit dem jeweiligen Zinssatz multipliziert, das Ergebnis fließt ins Folgejahr ein. Beispiel:
- 2017: 2.000 € Kaution bei 0,18 % Zins → 3,60 € Zinsertrag
- 2018: 2.003,60 € bei 0,14 % Zins → 6,41 € Zinsertrag (kumuliert)
- … und so fort für jedes weitere Jahr
Wichtig: Die Referenzzinssätze der Bundesbank spiegeln nicht die tatsächlichen Kundenkonditionen wider — selbst die besten verfügbaren Kontoangebote liegen trotz höherer offizieller Richtwerte oft nur bei 0,01 %.
Zinssatz-Tabelle 1967–2025
| Jahr | Zinssatz | Jahr | Zinssatz | Jahr | Zinssatz |
|---|---|---|---|---|---|
| 1967 | 3,28 % | 1991 | 2,83 % | 2015 | 0,45 % |
| 1968 | 3,50 % | 1992 | 2,81 % | 2016 | 0,29 % |
| 1969 | 3,87 % | 1993 | 2,54 % | 2017 | 0,20 % |
| 1970 | 4,88 % | 1994 | 2,10 % | 2018 | 0,16 % |
| 1971 | 4,77 % | 1995 | 2,04 % | 2019 | 0,13 % |
| 1972 | 4,14 % | 1996 | 1,99 % | 2020 | 0,10 % |
| 1973 | 5,09 % | 1997 | 1,77 % | 2021 | 0,09 % |
| 1974 | 5,51 % | 1998 | 1,57 % | 2022 | 0,09 % |
| 1975 | 4,38 % | 1999 | 1,29 % | 2023 | 0,41 % |
| 1976 | 3,65 % | 2000 | 1,25 % | 2024 | 0,74 % |
| 1977 | 3,09 % | 2001 | 1,19 % | 2025 | 0,69 % |
| 1978 | 2,58 % | 2002 | 1,02 % | ||
| 1979 | 3,27 % | 2003 | 1,48 % | ||
| 1980 | 4,67 % | 2004 | 2,13 % | ||
| 1981 | 4,98 % | 2005 | 2,05 % | ||
| 1982 | 4,76 % | 2006 | 2,08 % | ||
| 1983 | 3,26 % | 2007 | 2,38 % | ||
| 1984 | 3,01 % | 2008 | 2,52 % | ||
| 1985 | 2,82 % | 2009 | 1,83 % | ||
| 1986 | 2,50 % | 2010 | 1,43 % | ||
| 1987 | 2,09 % | 2011 | 1,52 % | ||
| 1988 | 2,01 % | 2012 | 1,33 % | ||
| 1989 | 2,37 % | 2013 | 0,99 % | ||
| 1990 | 2,81 % | 2014 | 0,77 % | 2026* | 0,68 % |
* Vorläufiger Durchschnitt Januar–Mai 2026 (Quelle: Deutsche Bundesbank, Zinsstatistik, Stand 03.07.2026) — das Jahr ist noch nicht abgeschlossen.
Wichtige Beobachtung: Erst seit dem Zinsanstieg ab 2023 lohnt sich die Verzinsung der Mietkaution wieder spürbar — nach über einem Jahrzehnt historisch niedriger Sätze. 2026 pendelt sich der Satz bislang knapp unter dem Vorjahresniveau ein.
Wer bekommt die Zinsen?
Eindeutig: der Mieter. Bei Mietende erhält er die Kaution samt aufgelaufener Zinsen zurück — abzüglich berechtigter Forderungen des Vermieters oder Reparaturabzüge. Es gibt keine Bagatellgrenze — auch kleine Beträge müssen ausgezahlt werden.
Versteuerung
Die Steuerpflicht liegt beim Mieter, nicht beim Vermieter. Die Zinsen gelten als Kapitalertrag und unterliegen:
- Abgeltungsteuer: 26,375 %
- Solidaritätszuschlag
- ggf. Kirchensteuer
Ausnahme: Beträge unterhalb des Sparerpauschbetrags (1.000 € Einzelpersonen / 2.000 € Verheiratete) bleiben steuerfrei — siehe Freistellungsauftrag.
Lohnt sich das überhaupt?
Rechenbeispiel: 2.400 € Kaution bei 2 % Zinssatz über 10 Jahre ergeben rund 480 € Zinsertrag. Der Effekt wächst mit höherer Kautionssumme, längerer Mietdauer und steigendem Zinsniveau.
Was tun bei nicht korrekt verzinster Kaution?
Legt der Vermieter die Kaution nicht oder falsch verzinst an, behält der Mieter seinen gesetzlichen Anspruch auf die aufgelaufenen Zinsen nach § 551 BGB — auch bei Sammelkonten entsteht ein individueller Zinsanspruch.
Verwahrentgelt statt Zinsen: Was gilt bei negativen Kontogebühren?
Zwischen 2014 und 2022 verlangten manche Banken für Guthaben oberhalb bestimmter Freibeträge ein sogenanntes Verwahrentgelt — umgangssprachlich „Negativzins” — statt Zinsen zu zahlen. Für Mietkautionskonten ist das rechtlich heikel: § 551 BGB verpflichtet den Vermieter zur verzinslichen Anlage der Kaution, und die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist eindeutig: Ein Verwahrentgelt darf nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Die Kaution muss bei Auszug mindestens in ursprünglicher Höhe zurückgezahlt werden, unabhängig davon, ob die Bank in der Zwischenzeit ein Verwahrentgelt berechnet hat.
Seit dem Zinsanstieg ab 2022 spielt das Thema bei neu eröffneten Kautionskonten praktisch keine Rolle mehr — relevant bleibt es nur für ältere, noch laufende Konten aus der Niedrigzinsphase.
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Häufige Fragen zum Zinssatz der Mietkaution
Wie hoch ist der aktuelle Zinssatz auf die Mietkaution?
Der Referenzzinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist lag im Mai 2026 bei 0,69 % (Quelle: Bundesbank-Zinsstatistik). Die tatsächlichen Kontoangebote der Banken liegen aber meist deutlich darunter — oft nur bei 0,01 bis 0,1 %.
Muss ich die Zinsen auf die Mietkaution versteuern?
Ja, sie gelten als Kapitalertrag und unterliegen der Abgeltungsteuer von 26,375 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer — allerdings erst oberhalb des Sparerpauschbetrags von 1.000 € (Einzelpersonen) bzw. 2.000 € (Verheiratete).
Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht verzinst hat?
Der Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen nach § 551 BGB besteht unabhängig davon, ob der Vermieter tatsächlich verzinst angelegt hat — er muss die Zinsen nachzahlen, notfalls einklagbar.
Bekommt man bei einer Mietkautionsbürgschaft auch Zinsen?
Nein. Bei einer Bürgschaft wird kein Kapital hinterlegt, das verzinst werden könnte — stattdessen zahlt der Mieter einen laufenden Jahresbeitrag an den Versicherer.
Was passiert, wenn die Bank ein Verwahrentgelt statt Zinsen berechnet?
Das Verwahrentgelt darf nicht zulasten der Kautionssumme gehen — der Vermieter muss dem Mieter bei Auszug mindestens den ursprünglich eingezahlten Betrag zurückzahlen, unabhängig von eventuellen Bankgebühren auf dem Kautionskonto.
Wie vermeide ich die Steuer auf kleine Zinsbeträge?
Mit einem Freistellungsauftrag bei der kontoführenden Bank bleiben Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag automatisch steuerfrei — ein separater Auftrag für das Kautionskonto ist meist nicht nötig, wenn der Freibetrag ohnehin nicht ausgeschöpft ist.