Kirchensteuer auf Mietkautionen

Ein wenig bekannter Nebeneffekt der Mietkaution: Kirchen profitieren automatisch von den Zinserträgen auf Kautionskonten kirchensteuerpflichtiger Mieter — meist ohne dass diese es überhaupt bemerken.
Der automatische Mechanismus
Banken rufen beim Bundeszentralamt für Steuern das sogenannte Kirchensteuer-Kennzeichen ab, wenn sie Kautionskonten führen. Fallen Zinsen an, berechnet und zieht das System automatisch 25 % Abgeltungsteuer plus 8–9 % Kirchensteuer ab — ohne dass der Mieter aktiv werden muss.
Warum das passiert
Ein Freistellungsauftrag wird bei Sammel- oder Treuhandkonten oft gar nicht gestellt oder ist technisch nicht verfügbar — das ermöglicht den automatischen Abzug, selbst wenn der Mieter unter dem Sparerpauschbetrag liegt.
Wie viel kommt dabei zusammen?
Eine Modellrechnung (2026) auf Basis von:
- 23,5 Millionen Mietwohnungen in Deutschland
- 40 % Kirchenmitgliedschaft unter Mietern
- durchschnittliche Kaution: 2.100 €
- Zinssatz: 0,5 %
ergibt rund 19,74 Milliarden € Gesamtkautionskapital, woraus sich etwa 2,10 Millionen € jährliche Kirchensteuereinnahmen errechnen lassen.
Einordnung
Verglichen mit dem gesamten jährlichen Kirchensteueraufkommen von rund 13 Milliarden € ist dieser Betrag gering — dennoch handelt es sich um eine weitgehend unbemerkte, automatisierte Steuerquelle. Einzelne Abzüge liegen oft im Centbereich pro Jahr und werden praktisch nie hinterfragt.
Praktische Relevanz
Mieter bemerken einzelne Abzüge selten und haben bei bestimmten Kontoarten oft kaum praktische Möglichkeiten, sie durch einen Freistellungsauftrag zu verhindern. Wer das umgehen möchte, sollte gezielt nach Anbietern fragen, die individuelle Freistellungsaufträge auf Kautionskonten ermöglichen.
Den Abzug auf dem Kontoauszug erkennen
Der Kirchensteuerabzug taucht auf dem Kontoauszug meist nicht als eigene Zeile auf, sondern ist bereits in den ausgewiesenen “Zinsen nach Steuern” verrechnet. Wer genau nachvollziehen möchte, was einbehalten wurde, findet die Aufschlüsselung in der jährlichen Steuerbescheinigung der Bank — dort werden Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer separat ausgewiesen.
Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern
Wer den automatischen Abzug grundsätzlich verhindern möchte, kann beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einen Sperrvermerk gegen den automatischen Abruf des Kirchensteuermerkmals eintragen lassen (§ 51a Abs. 2c EStG). Ist dieser gesetzt, führt die Bank keine Kirchensteuer mehr automatisch ab — die Kirchensteuerpflicht wird dann stattdessen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung durch das Finanzamt geprüft. Der Sperrvermerk gilt kontenübergreifend, nicht nur für das Kautionskonto.
Häufige Fragen
Kann ich den Kirchensteuerabzug auf dem Kautionskonto vermeiden?
Nur eingeschränkt — solange Zinsen anfallen und ein Kirchensteuer-Kennzeichen hinterlegt ist, zieht die Bank automatisch ab. Ein individueller Freistellungsauftrag hilft nur, wenn das Konto das überhaupt zulässt. Alternativ kann beim Bundeszentralamt für Steuern ein Sperrvermerk gegen den automatischen Abruf beantragt werden.
Betrifft das auch Mieter ohne Kirchenzugehörigkeit?
Nein — ohne hinterlegtes Kirchensteuer-Kennzeichen wird lediglich die reguläre Abgeltungsteuer abgezogen, keine Kirchensteuer.
Kann ich mir bereits abgezogene Kirchensteuer zurückholen?
Grundsätzlich ja, über die Einkommensteuererklärung — bei den geringen Beträgen auf Kautionskonten lohnt sich der Aufwand für die meisten Mieter aber kaum.
Was ist ein Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern?
Ein beim BZSt eintragbarer Widerspruch gegen den automatischen Abruf des Kirchensteuermerkmals durch Banken. Ist er gesetzt, führt die Bank keine Kirchensteuer automatisch ab — stattdessen prüft das Finanzamt die Kirchensteuerpflicht separat im Rahmen der Steuerveranlagung.