Mietkautionsabrechnung: Excel-Vorlage kostenlos herunterladen

Aktualisiert am

Am Ende eines Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution abrechnen — inklusive aller aufgelaufenen Zinsen. Hier finden Sie eine kostenlose Excel-Vorlage für die Mietkautionsabrechnung sowie einen Online-Rechner, mit dem Sie den Rückzahlungsbetrag direkt ermitteln können.


Excel-Vorlage: Kostenloser Download

Die Vorlage enthält alle relevanten Felder für eine rechtskonforme Mietkautionsabrechnung: Kautionsbetrag, Zinsen je Kalenderjahr, Schadensabzüge und den Rückzahlungsbetrag.

Excel-Vorlage Mietkautionsabrechnung herunterladen (kostenlos)

Format: .xlsx · Kompatibel mit Microsoft Excel und LibreOffice Calc · Keine Registrierung erforderlich

Was die Vorlage enthält

  • Eingabefelder für Mieter, Vermieter und Mietobjekt
  • Kautionsbetrag und Einzahlungsdatum
  • Automatische Zinsberechnung nach Jahren (anpassbarer Zinssatz)
  • Zinseszins-Berechnung über die gesamte Mietdauer
  • Abzugsfelder für Schäden, Nachzahlungen und offene Mieten
  • Automatisch berechneter Rückzahlungsbetrag
  • Druckfertige Abrechnung als Beiblatt

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Weitere Informationen zu den aktuellen Zinssätzen: Mietkaution Zinsen — was Mieter wirklich bekommen


Was ist eine Mietkautionsabrechnung?

Die Mietkautionsabrechnung ist das Abschlussdokument zwischen Mieter und Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses. Sie legt fest, wie viel der Vermieter von der Kaution einbehält — und wie viel er zurückzahlt.

Gesetzliche Grundlage ist § 551 BGB: Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden und dem Mieter mit den aufgelaufenen Zinsen zurückgezahlt werden — abzüglich berechtigter Forderungen.

Was der Vermieter einbehalten darf

  • Schäden an der Wohnung, die über normale Abnutzung hinausgehen
  • Offene Mietzahlungen
  • Ausstehende Nebenkostennachzahlungen
  • Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen (nur wenn wirksam vereinbart)

Was der Vermieter nicht einbehalten darf

  • Normale Abnutzung durch üblichen Gebrauch der Wohnung
  • Zinsen, die auf dem Mietkautionskonto aufgelaufen sind
  • Schäden, die bereits bei Einzug vorhanden waren
  • Kosten für Renovierungen, die ohnehin fällig gewesen wären

Schritt für Schritt: Mietkautionsabrechnung erstellen

  1. Kautionsbetrag und Einzahlungsdatum feststellen. Der ursprünglich eingezahlte Betrag steht im Mietvertrag oder auf der Kontobestätigung der Bank.
  2. Zinsen berechnen. Für jedes Kalenderjahr gilt der Zinssatz, der auf dem Mietkautionskonto hinterlegt war. Nutze dafür den Online-Rechner oder die Excel-Vorlage.
  3. Berechtigte Abzüge zusammenstellen. Schäden müssen mit Kostenbelegen nachgewiesen werden. Pauschalabzüge ohne Beleg sind nicht zulässig.
  4. Rückzahlungsbetrag ermitteln. Kautionsbetrag + Zinsen − berechtigte Abzüge = Rückzahlungsbetrag. Die Excel-Vorlage berechnet diesen Wert automatisch.
  5. Abrechnung schriftlich übergeben. Mit Belegen für jeden Abzug — per Post mit Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung.
  6. Freigabe des Mietkautionskontos. Nach Einigung unterschreiben beide Parteien die Freigabe des gesperrten Kontos. Mehr dazu: Mietkautionskonto auflösen.

Wie lange darf der Vermieter mit der Abrechnung warten?

Das Gesetz nennt keine konkrete Frist. Die Rechtsprechung hat sich auf 3 bis 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung eingespielt — länger nur dann, wenn noch offene Betriebskostenabrechnungen ausstehen.

Mieter, die nach 6 Monaten keine Abrechnung erhalten haben, sollten den Vermieter schriftlich unter Fristsetzung auffordern. Erfolgt dann keine Reaktion, kann der Anspruch auf Kautionsrückzahlung vor Gericht geltend gemacht werden.


Häufige Fragen zur Mietkautionsabrechnung

Was muss eine Mietkautionsabrechnung enthalten?

Pflichtangaben sind: eingezahlter Kautionsbetrag, aufgelaufene Zinsen, aufgelistete Abzüge mit Belegen und der Rückzahlungsbetrag. Eine pauschale „die Kaution wird einbehalten”-Aussage ohne Aufschlüsselung ist nicht ausreichend.

Zinsen auf die Mietkaution: Wer bekommt sie?

Immer der Mieter. § 551 Abs. 3 BGB ist eindeutig: Die Zinsen des Mietkautionskontos gehören dem Mieter und müssen bei der Rückzahlung herausgegeben werden. Der Vermieter darf sie nicht einbehalten.

Was passiert, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

Der Mieter kann zunächst schriftlich unter Fristsetzung mahnen, dann Klage vor dem Amtsgericht erheben. Unterhalb von 5.000 Euro ist kein Anwalt nötig.

Gilt die Vorlage auch für Gewerbemiete?

Die Excel-Vorlage ist für Wohnraummiete (§ 551 BGB) konzipiert. Bei Gewerbemietverträgen gelten andere Regeln — dort gibt es keine gesetzliche Zinspflicht und keine Kautionsobergrenze.

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