Anlage V ausfüllen: Mieteinnahmen richtig versteuern

Wer Wohnraum vermietet, gibt die Einnahmen in der Anlage V an. Versteuert wird dabei nicht die Miete, sondern der Überschuss — und über dessen Höhe entscheiden zwei Zahlen, die im Formular nur als Ergebnis auftauchen: die Abschreibung und die Abgrenzung zwischen sofort abziehbarem Aufwand und Herstellungskosten. Diese Seite geht das Formular der Reihe nach durch und verlinkt an jeder Stelle den Rechner, der die jeweilige Zahl liefert.
Wofür ist die Anlage V?
Die Anlage V („Vermietung und Verpachtung”) ist der Vordruck, mit dem Vermieter ihre Einkünfte aus vermieteten Immobilien in der Einkommensteuererklärung angeben. Sie wird für jedes vermietete Objekt separat ausgefüllt.
Was zählt zu den Einnahmen?
- Kaltmiete
- Umlagen für Nebenkosten (Betriebskosten, die der Mieter zahlt)
- Einnahmen aus Garagen- oder Stellplatzvermietung
- Vereinnahmte, aber nicht zurückgezahlte Kautionszinsen (soweit dem Vermieter zustehend — in der Regel selten, da Zinsen dem Mieter gehören)
Die Umlagen gehören auf beide Seiten: Sie sind Einnahme in dem Jahr, in dem sie zufließen, und Werbungskosten in dem Jahr, in dem die Kosten abfließen. Wer die Vorauszahlungen des Mieters angibt, die tatsächlichen Betriebskosten aber vergisst, versteuert Geld, das ihm nie gehört hat. Die Summen dafür liefert die eigene Abrechnung — der Nebenkostenabrechnungs-Rechner rechnet sie auf und weist Umlagen und Kosten getrennt aus.
Zeitpunkt statt Zeitraum: Für die Anlage V gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG). Maßgeblich ist, wann das Geld geflossen ist, nicht für welchen Zeitraum es gezahlt wurde. Die Ausnahme sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel: Die Dezembermiete, die am 3. Januar eingeht, zählt noch ins alte Jahr.
Welche Kosten sind absetzbar?
Werbungskosten, die die Einkünfte mindern, umfassen unter anderem:
- Schuldzinsen für ein Immobiliendarlehen
- Abschreibung (AfA) auf das Gebäude
- Instandhaltungs- und Reparaturkosten
- Verwaltungskosten (z. B. Hausverwaltung, Steuerberatung)
- Versicherungsbeiträge (z. B. Gebäudeversicherung)
- Fahrtkosten zum Mietobjekt
- Maklerkosten bei der Neuvermietung
Nicht abzugsfähig sind reine Anschaffungskosten der Immobilie selbst — sie fließen stattdessen über die AfA verteilt über mehrere Jahre in die Steuererklärung ein.
Die Abschreibung: der größte Posten ohne Geldabfluss
Die AfA ist der Werbungskostenposten, der die Steuerlast am stärksten senkt, ohne dass Geld das Konto verlässt. Der Satz beträgt für vermietete Wohngebäude regelmäßig 2 Prozent jährlich, bei Fertigstellung vor 1925 3 Prozent; für Neubauten kommen befristete Sonderabschreibungen hinzu.
Entscheidend ist die Bemessungsgrundlage, und die ist die häufigste Fehlerquelle des ganzen Vordrucks: Abgeschrieben wird nur das Gebäude, nie der Grund und Boden. Der Kaufpreis muss also aufgeteilt werden — und die anteiligen Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Maklercourtage) erhöhen die Bemessungsgrundlage, soweit sie auf das Gebäude entfallen. Wer sie vergisst, verschenkt über die gesamte Laufzeit einen fünfstelligen Betrag.
- AfA-Rechner — Satz, Bemessungsgrundlage und Jahresbetrag
- Kaufnebenkosten-Rechner — weist aus, welcher Teil der Nebenkosten aktivierungspflichtig ist und damit in die AfA fällt, und welcher als Finanzierungskosten sofort abziehbar bleibt
- AfA für vermietete Immobilien erklärt — die Systematik dahinter
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?
Eine Reparatur wirkt sofort, eine Herstellungsmaßnahme über Jahrzehnte. Die Abgrenzung entscheidet damit über den Steuereffekt eines ganzen Jahres:
| Erhaltungsaufwand | Herstellungskosten | |
|---|---|---|
| Beispiele | Heizungsreparatur, Malerarbeiten, Austausch defekter Fenster | Anbau, Dachgeschossausbau, Standardhebung in mehreren Bereichen |
| Wirkung | im Jahr der Zahlung voll abziehbar | nur über die AfA, verteilt über die Restnutzungsdauer |
Zwei Regeln, die man kennen sollte: Größere Erhaltungsaufwendungen dürfen nach § 82b EStDV wahlweise auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden — sinnvoll, wenn der Sofortabzug in einem Jahr ins Leere liefe. Und innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf gilt die 15-Prozent-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Übersteigen die Instandsetzungskosten 15 Prozent des Gebäudeanteils des Kaufpreises, werden sie insgesamt zu Herstellungskosten — auch wenn jede einzelne Maßnahme für sich eine Reparatur war.
Verbilligte Vermietung an Angehörige
Wer unter der ortsüblichen Miete vermietet, muss die 66-Prozent-Grenze des § 21 Abs. 2 EStG im Blick behalten: Liegt die vereinbarte Miete darunter, werden die Werbungskosten anteilig gekürzt. Wo die ortsübliche Miete liegt, lässt sich mit Wie viel Miete kann ich verlangen? eingrenzen.
Die häufigsten Fehler
- Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwand verwechseln — größere Modernisierungen zählen oft zu den Herstellungskosten und müssen abgeschrieben statt sofort abgesetzt werden.
- Kautionszinsen falsch zugeordnet — sie gehören grundsätzlich dem Mieter, nicht dem Vermieter, und tauchen daher meist nicht als Einnahme auf.
- Fehlende Belege für Reparaturen und Nebenkosten, die im Streitfall mit dem Finanzamt nicht nachgewiesen werden können.
- AfA-Bemessungsgrundlage falsch berechnet — nur der Gebäudeanteil ist abschreibungsfähig, nicht der Grundstücksanteil.
Ein einfaches Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Jahres-Kaltmiete | 9.600 € |
| Umlagen (Nebenkosten) | 2.400 € |
| Einnahmen gesamt | 12.000 € |
| Schuldzinsen | 4.000 € |
| AfA | 3.000 € |
| Instandhaltung | 1.500 € |
| Werbungskosten gesamt | 8.500 € |
| Zu versteuernde Einkünfte | 3.500 € |
Die Rechnung zeigt den Kern: Von 12.000 € Einnahmen bleiben 3.500 € steuerpflichtig, obwohl nur 5.500 € tatsächlich abgeflossen sind. Die Differenz ist die AfA — Aufwand, der die Steuer senkt, ohne das Konto zu belasten. Wie sich das auf die Rendite auswirkt, rechnen der Mietrendite-Rechner und der Cashflow-Rechner durch; der Cashflow-Rechner stellt Steuerwirkung und tatsächlichen Geldfluss nebeneinander.
Welcher Rechner welche Zeile füllt
| Zeile der Anlage V | Was gebraucht wird | Werkzeug |
|---|---|---|
| Mieteinnahmen und Umlagen | Kaltmiete und vereinnahmte Vorauszahlungen | Nebenkostenabrechnungs-Rechner |
| Abschreibung | Gebäudeanteil, Satz, Jahresbetrag | AfA-Rechner |
| Anschaffungsnebenkosten in der AfA-Bemessungsgrundlage | aktivierungspflichtiger Anteil | Kaufnebenkosten-Rechner |
| Umlagefähige und nicht umlagefähige Betriebskosten | Aufteilung der Abrechnung | Nebenkosten-Umlage-Check |
| Einbauten und Inventar bei möblierter Vermietung | Zeitwert und Restnutzungsdauer | Zeitwert-Rechner |
| Plausibilität des Gesamtergebnisses | Rendite vor und nach Steuern | Mietrendite-Rechner · Cashflow-Rechner |
Wann lohnt sich ein Steuerberater?
Bei einer einzelnen, unkomplizierten Vermietung lässt sich die Anlage V oft in Eigenregie ausfüllen — spätestens bei mehreren Objekten, größeren Modernisierungen oder Sonderfällen wie Erbengemeinschaften empfiehlt sich fachkundige Unterstützung, da Fehler hier schnell teuer werden.
Häufige Fragen
Muss ich die Anlage V auch bei Verlusten ausfüllen?
Ja — auch ein steuerlicher Verlust aus Vermietung muss angegeben werden. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Einkünften verrechnet werden und die Steuerlast insgesamt senken.
Wie lange muss ich Belege für die Anlage V aufbewahren?
In der Regel mindestens vier Jahre, bei größeren Anschaffungen wie Modernisierungen empfiehlt sich eine Aufbewahrung über die gesamte AfA-Laufzeit.
Kann ich Kosten für die Mietkautionsverwaltung absetzen?
Ja, Kontoführungsgebühren für ein Mietkautionskonto zählen zu den Werbungskosten, sofern sie dem Vermieter tatsächlich entstehen. Die Zinsen auf dem Kautionskonto stehen dagegen dem Mieter zu und sind keine Einnahme des Vermieters — wie sie zu behandeln sind, steht unter Mietkaution und Zinsen.
Muss ich für jede Wohnung eine eigene Anlage V ausfüllen?
Ja, je Objekt eine. Vermieten Sie mehrere Wohnungen in demselben Gebäude, genügt eine gemeinsame Anlage, solange die Einheiten zusammen bewirtschaftet werden. Bei Eigentumswohnungen in verschiedenen Häusern ist jede Wohnung ein eigenes Objekt.
Wie teile ich den Kaufpreis auf Grund und Gebäude auf?
Vorrangig nach der Aufteilung im Kaufvertrag, sofern sie wirtschaftlich nachvollziehbar ist. Fehlt sie, wird nach Verkehrswerten aufgeteilt — das Bundesfinanzministerium stellt dafür eine Arbeitshilfe bereit. Der Bodenrichtwert der Gemeinde ist dabei der Ausgangspunkt für den Grundstücksanteil.
Was passiert mit Verlusten aus der Vermietung?
Sie werden grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnet und senken die Steuerlast insgesamt. Bleibt über Jahre ein Verlust ohne Aussicht auf Überschuss, kann das Finanzamt Liebhaberei annehmen und die Verluste streichen — relevant vor allem bei verbilligter Vermietung und bei Ferienwohnungen.
Weiterführende Themen
- AfA für vermietete Immobilien — Sätze, Bemessungsgrundlage, Sonderabschreibungen
- Wohnung vermieten: der Ablauf in neun Schritten — wo die Steuer im Gesamtablauf steht
- Eigenkapital für den Immobilienkauf
- Grundsteuermessbescheid
- Gebäudeversicherung für Eigentümer