Eine Frage, welche regelmäßig von Mietern als auch Vermietern gestellt wird ist wie viel Kaution ein Vermieter bei einer Mietimmobilie verlangen darf. Die Frage ist relativ einfach für private Vermietungen beantwortet, dies wird im Mietrecht §551 BGB vorgegeben. Hier heißt es:

Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

Das bedeutet in einfachen Worten: Maximal 3 Nettokaltmieten. Grundsätzlich ist es so, dass keine Kaution festgelegt werden muss, bei fast allen Mietverhältnissen ist dies jedoch Standard.

Wie wird die Mietkaution berechnet?

Sie möchten gerne Ihre eigene Mietkaution berechnen und haben keinen Taschenrechner zur Hand? Mit dem folgenden Rechner ist dies einfach möglich, geben Sie einfach Ihre Nettokaltmiete, also ohne Betriebskosten in das Feld ein, anschließend erhalten Sie den Maximalbetrag für die Mietkaution:


Maximale Mietkaution: 1500

Die Formel zur Berechnung ist: Nettokaltmiete * 3 = Maximale Mietkaution

Beispielrechnung:

  • Kaltmiete 635 €
  • Nebenkosten 240 €
  • Warmmiete 875 €
  • max. Kautionshöhe 1.905 €

Sofern eine Pauschalmiete inklusive Nebenkosten verwendet wird, also die Betriebskosten nicht gesondert herausgerechnet werden können bspw. aufgrund fehlender separater Energiezähler, so wird die Pauschalmiete als Berechnungsgrundlage genutzt.

Nachdem Sie die maximale Mietkaution ermittelt haben, können Sie mit dem Mietkautionsrechner die einzelnen Anbieter für Mietkautionen einfach und schnell vergleichen:

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Wann kann eine Mietkaution mehr als 3 Monatsmieten betragen?

Es gibt 2 Situationen, in denen eine Mietkaution tatsächlich mehr als 3 Monatsmieten betragen kann, eine davon ebenfalls im Mietrecht festgehalten. So heißt es dort:

In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit.

Demnach können die Zinsen der Mietkaution die Sicherheit erhöhen und im Schadensfall hat der Vermieter das Recht die durch die Zinsen erhöhte Kaution zu nutzen. Jeder Mieter und Vermieter wird bei den aktuellen Zinsen vermutlich trocken lachen.

Im Mietkautionskonto Vergleich hat das beste Angebot gerade einmal 0,01% Guthabenzinsen. Bei durchschnittlich 5 Jahren Mietdauer und einer durchschnittlichen Mietkaution von 1.500€ kommen hier gerade einmal 0,75 € Zinsen zusammen.

Betrachtet man eine Mietkaution, welche im Durchschnitt vierstellig ist, als Investition und nutzt hierfür ein Kautionsdepot, wie bspw. das von Growney, so hat man eine Chance auf eine höhere Rendite.

Mit dem Renditerechner für die Mietkaution ergibt bei einer Rendite von 4% bei gleicher Mietdauer von 5 Jahren eine Mietkaution von 1.500€ einen Ertrag von 324,98 € und dadurch kommt eine Gesamtkaution in Höhe von 1.824,98 € zusammen. Das ist wesentlich mehr als die ursprünglichen 3 Monatskaltmieten.

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Die zweite Möglichkeit einer höheren Mietsicherheit besteht bei gewerblichen Mietverträgen. Hier gilt das BGB nicht, oftmals orientieren sich gewerbliche Mietverträge am privaten Mietrecht, die Mietsicherheit wird jedoch in der Regel höher angesetzt.

Häufige Fragen zur Höhe der Mietkaution

Wie hoch darf Kaution für ein Gewerbe sein?

Die Mietkaution für ein Gewerbe hat gesetzlich keinen Maximalbetrag vorgegeben. So können bspw. für eine Praxis oder eine Werkzeughalle wesentlich höhere Kautionen angesetzt werden, da diese bspw. Inventar oder Ausstattung enthalten. Bei Gewerben können ebenfalls Kautionsdepots genutzt werden, häufig kommen jedoch auch Kautionsbürgschaften zum Einsatz um die Liquidität des Unternehmens zu erhöhen.

Liegt die Kaution bei 2 oder 3 Monatsmieten?

Die maximale Mietkaution liegt bei privaten Mietverträgen bei 3 Monatsmieten, der Vermieter kann jedoch auch lediglich 1 oder 2 Monatsmieten als Kaution verlangen. Bei der Bestimmung der Mietkaution, die im Mietvertrag festgehalten wird kann der Vermieter selber auswählen in welcher Höhe die Sicherheit vorhanden sein soll. Lediglich die maximale Höhe von 3 Monatsmieten ist definiert.

Ist Mietkaution bezogen auf die Kalt- oder Warmmiete?

Das Mietrecht in §551 BGB besagt, dass die Kaltmiete als Berechnungsgrundlage für die Mietsicherheit genutzt werden muss. In einzelnen Fällen gibt es lediglich eine Warmmiete oder Pauschalmiete, bei der die Betriebskosten nicht gesondert herausgerechnet werden können. In diesen Fällen wird die Pauschalmiete als Berechnungsgrundlage genutzt um die Gesamtmietkaution zu berechnen.


Veröffentlicht am

Autor: Mietkaution Redaktion

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