Wohnberechtigungsschein (WBS)

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Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein amtlicher Nachweis, der zur Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) berechtigt. Er wird nur ausgestellt, wenn das Haushaltseinkommen bestimmte gesetzliche Grenzen nicht überschreitet.

Wer braucht einen WBS?

Nur wer eine öffentlich geförderte Wohnung anmieten möchte, benötigt einen WBS — bei frei finanzierten Wohnungen auf dem regulären Wohnungsmarkt ist er nicht erforderlich. In Wohnungsanzeigen wird die Notwendigkeit meist mit dem Kürzel „WBS” gekennzeichnet.

Wie wird der WBS beantragt?

  1. Antrag beim zuständigen Wohnungsamt der Gemeinde stellen
  2. Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder einreichen
  3. Prüfung gegen die landesrechtlich festgelegten Einkommensgrenzen
  4. Bei Genehmigung: Ausstellung des WBS, meist befristet gültig (üblicherweise ein Jahr)

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Die genauen Grenzen legt jedes Bundesland eigenständig fest und richten sich nach der Haushaltsgröße — pauschale bundesweite Werte gibt es nicht. Auskunft gibt das zuständige Wohnungsamt.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein WBS gültig?

In der Regel ein Jahr ab Ausstellung — danach muss er bei weiterhin bestehendem Bedarf neu beantragt werden.

Verliere ich die Sozialwohnung, wenn mein Einkommen später steigt?

Nein, in der Regel nicht automatisch — bei deutlicher Überschreitung der Einkommensgrenze kann aber eine Fehlbelegungsabgabe fällig werden, deren genaue Ausgestaltung je nach Bundesland variiert.


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