Abkürzungen in Wohnungsanzeigen

Wohnungsanzeigen — besonders in Zeitungen — nutzen zahlreiche Abkürzungen, um Platz zu sparen. Online-Inserate verzichten meist darauf, in Printmedien sind sie aber weiterhin üblich. Diese Übersicht hilft beim Entschlüsseln.
Beispiel
„3ZKB+NK+KT” bedeutet: 3 Zimmer, Küche, Bad + Nebenkosten + Kaution.
Die wichtigsten Abkürzungen
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| 3 ZKB | 3 Zimmer, Küche, Bad |
| AA/Stpl | Stellplatz |
| AB | Altbau |
| App | Apartment (meist klein) |
| Bj | Baujahr |
| BK | Betriebskosten |
| BLK | Balkon |
| DG | Dachgeschoss |
| EBK | Einbauküche |
| EG | Erdgeschoss |
| EB | Erstbezug |
| Gart. | Garten |
| Gge | Garage |
| KM | Kaltmiete (ohne Nebenkosten) |
| KT | Kaution |
| NK | Nebenkosten |
| NB | Neubau |
| TB | Tageslichtbad |
| TG | Tiefgarage |
| WFL | Wohnfläche (Quadratmeter) |
| WM | Warmmiete (inklusive Nebenkosten) |
| ZKB | Zimmer, Küche, Bad |
Weitere gängige Abkürzungen
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| OG | Obergeschoss |
| ETW | Eigentumswohnung |
| KM+NK+HK | Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten |
| WBS | Wohnberechtigungsschein erforderlich |
| Prov. | Maklerprovision |
| SZ | Schlafzimmer |
| DU/WC | Dusche/WC (separat vom Bad) |
| ÖPNV | Öffentlicher Personennahverkehr (Anbindung) |
| ZH | Zentralheizung |
| FBH | Fußbodenheizung |
Gebäudetyp-Abkürzungen
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| EFH | Einfamilienhaus (freistehend) |
| DHH | Doppelhaushälfte |
| RH | Reihenhaus |
| MFH | Mehrfamilienhaus |
| WE | Wohneinheit |
| möbl. | Möbliert |
| tlw. möbl. | Teilmöbliert |
| n. Verh. | Nach Vereinbarung (z. B. Einzugstermin oder Preis) |
| zzgl. | Zuzüglich |
Energieangaben: die Kürzel mit gesetzlicher Pflicht
Anders als die übrigen Abkürzungen sind die Energieangaben nicht freiwillig: Nach § 87 GEG müssen kommerzielle Immobilienanzeigen fünf Angaben enthalten — Art des Energieausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse. In Kurzform tauchen sie so auf:
| Abkürzung | Bedeutung | Was sie verrät |
|---|---|---|
| EA-B / Bedarfsausweis | Energieausweis auf Basis einer technischen Gebäudeberechnung | Unabhängig vom Heizverhalten der Vormieter, dafür rechnerisch |
| EA-V / Verbrauchsausweis | Energieausweis auf Basis der tatsächlichen Verbräuche | Realistischer, aber abhängig vom Nutzerverhalten der Vorjahre |
| EEK / EK | Energieeffizienzklasse A+ bis H | Grobe Einordnung; ab Klasse E wird es bei den Heizkosten teuer |
| kWh/(m²·a) | Endenergiebedarf je Quadratmeter und Jahr | Direkt vergleichbarer Wert zwischen zwei Wohnungen |
| EnEV / GEG | Verweis auf die Rechtsgrundlage des Ausweises | Bei „EnEV” ist der Ausweis älter — Ausweise gelten zehn Jahre |
Für die Wohnungssuche ist das die wichtigste Zahl neben der Miete: 60 kWh/(m²·a) statt 200 kWh/(m²·a) bedeuten bei 70 m² grob gerechnet einen mittleren dreistelligen Betrag Unterschied pro Jahr bei den Heizkosten — Geld, das in der Anzeige unter „NK” gar nicht sichtbar wird, weil Heizkosten dort häufig nur als Vorauszahlung stehen.
Eine Beispielanzeige komplett durchgerechnet
„Helle 3 ZKB, 72 m² WFL, 2. OG, BLK, EBK, AB Bj. 1962, ZH Gas, EA-V 168 kWh/(m²·a), EEK F, KM 780 € + NK 190 € + HK 110 €, KT 3 KM, Prov. frei, Bezug n. Verh.”
Was das für das Budget bedeutet:
| Position | Betrag | Anmerkung |
|---|---|---|
| Kaltmiete (KM) | 780 € | Basis für die Kautionshöhe |
| Nebenkosten (NK) | 190 € | Vorauszahlung, Nachzahlung möglich |
| Heizkosten (HK) | 110 € | Bei EEK F eher knapp kalkuliert |
| Monatlich gesamt | 1.080 € | Das ist die tatsächliche Warmmiete |
| Kaution (KT 3 KM) | 2.340 € | 3 × 780 €, nicht 3 × 1.080 € |
| Provision | 0 € | „Prov. frei” — bei Vermietung gilt ohnehin das Bestellerprinzip |
| Einmalig zum Einzug | 3.420 € | Kaution plus erste Monatsmiete |
Zwei Punkte werden dabei regelmäßig falsch gerechnet. Erstens: Die Kaution bemisst sich nach der Nettokaltmiete, nie nach der Warmmiete — hier also 2.340 € statt 3.240 €. Mehr dazu unter Wie viel Mietkaution darf der Vermieter verlangen? und im Mietkautionsrechner. Zweitens: Die Kaution ist auf Verlangen in drei Raten zahlbar, die erste zu Mietbeginn — nur 780 € müssen also sofort fließen. Ob die Gesamtbelastung zum Einkommen passt, zeigt der Mietbelastungsrechner; ob die angegebenen 72 m² plausibel sind, lässt sich mit dem Wohnflächenrechner gegenprüfen — Balkone zählen je nach Vereinbarung nur zu 25 bis 50 Prozent mit.
Warnsignale: Was Abkürzungen auch verschleiern können
Knappe Anzeigen sind normal — auffällig wird es, wenn Pflichtangaben systematisch fehlen oder die Abwicklung vom Üblichen abweicht:
- Keine Energieangaben trotz gewerblichen Inserats: Verstoß gegen § 87 GEG und ein Hinweis auf ein unseriöses oder kopiertes Inserat.
- Kaution vor Besichtigung oder Vertragsunterschrift — der Klassiker beim Wohnungsbetrug. Eine Kaution wird frühestens mit Mietbeginn fällig und nie per Bargeldtransfer ins Ausland.
- „Schlüssel per Post nach Vorauszahlung”, angeblicher Auslandsaufenthalt des Vermieters, Druck durch angeblich viele Mitbewerber.
- KM auffällig unter dem Ortsniveau: Ein Abgleich mit der durchschnittlichen Miete in Deutschland und dem örtlichen Mietspiegel ordnet das schnell ein.
- „WBS erforderlich” wird überlesen: Ohne gültigen Wohnberechtigungsschein ist die Bewerbung aussichtslos.
Für Vermieter: Welche Kürzel ins eigene Inserat gehören
Wer selbst vermietet, sollte Abkürzungen sparsam einsetzen — online kostet Platz nichts, und jede unverständliche Angabe erzeugt Rückfragen. Pflicht sind die Energieangaben nach § 87 GEG; sinnvoll ist es, Kaltmiete, Nebenkosten- und Heizkostenvorauszahlung sowie die Kautionshöhe getrennt auszuweisen, weil das Bewerber vorab filtert. Welche Unterlagen anschließend von Interessenten verlangt werden dürfen, steht unter Mieterselbstauskunft und Einkommensnachweis vom Vermieter. Wer regelmäßig inseriert, findet Vermarktungs- und Verwaltungsfunktionen gebündelt im Hausverwaltung-Software-Vergleich — etwa bei ImmoScout24 Vermieten Plus.
Warum die Kautionsangabe (KT) besonders wichtig ist
Die Abkürzung „KT” gibt an, dass eine Kaution verlangt wird — meist ohne Angabe der genauen Höhe. Gesetzlich darf sie maximal drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Wer die Kaltmiete aus der Anzeige kennt, kann die maximal zulässige Kaution direkt überschlagen: Bei „KM 800 € + KT” sind das höchstens 2.400 €. Mehr dazu unter Wie viel Mietkaution darf der Vermieter verlangen?.
Worauf beim Lesen achten?
- Preisangaben genau prüfen — Kalt- und Warmmiete unterscheiden
- Ausstattung und Einrichtung beachten
- Lage- und Etagenangaben berücksichtigen
- Bei „Prov.” (Maklerprovision) die Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter klären
- Bei „WBS” vorab prüfen, ob ein gültiger Wohnberechtigungsschein vorliegt
Häufige Fragen
Sind diese Abkürzungen bundesweit einheitlich?
Weitgehend ja — die gängigsten Kürzel wie ZKB, NK oder KT sind überregional etabliert. Einzelne Portale und Regionen nutzen aber teils eigene Varianten, sodass bei Unklarheiten eine Rückfrage beim Inserenten sinnvoll ist.
Warum nutzen Online-Portale seltener Abkürzungen?
Digitale Anzeigen sind nicht durch Zeilenpreise begrenzt wie klassische Zeitungsinserate — der Platz spielt online keine Rolle mehr, weshalb ausgeschriebene Begriffe dort üblicher sind.
Was bedeutet „n. Verh." in einer Wohnungsanzeige?
„n. Verh." steht für „nach Vereinbarung" — meist bei Einzugstermin oder Preis, wenn dieser noch verhandelbar ist oder individuell abgestimmt werden soll.
Was ist der Unterschied zwischen EFH, DHH und RH?
EFH steht für Einfamilienhaus (freistehend), DHH für Doppelhaushälfte (ein Gebäude, zwei Haushälften mit gemeinsamer Wand) und RH für Reihenhaus (mehrere aneinandergereihte Häuser in einer Zeile).
Was bedeuten die Energieangaben in einer Wohnungsanzeige?
Nach § 87 GEG müssen kommerzielle Immobilienanzeigen Art des Energieausweises (EA-B für Bedarfs-, EA-V für Verbrauchsausweis), den Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a), den wesentlichen Energieträger, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse (EEK) enthalten. Fehlen sie in einem gewerblichen Inserat, ist das ein Warnsignal.
Wie hoch darf die mit „KT" angekündigte Kaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB) — maßgeblich ist die Kaltmiete, nicht die Warmmiete. Bei „KM 800 €" sind das maximal 2.400 €, zahlbar auf Verlangen in drei Monatsraten. Nachrechnen lässt sich das im Mietkautionsrechner.
Quellen
- Primärquelle § 87 GEG – Pflichtangaben in Immobilienanzeigen — Bundesministerium der Justiz
- Primärquelle § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten — Bundesministerium der Justiz