Freistellungsauftrag für Zinsen auf die Mietkaution: Lohnt sich das?

Zinsen auf die Mietkaution sind grundsätzlich steuerpflichtig — mit einem Freistellungsauftrag lassen sie sich aber bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei halten. Lohnt sich das bei den aktuell niedrigen Zinssätzen überhaupt?
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag weist die Bank an, bestimmte Kapitalerträge — etwa Zinsen — bis zu einem festgelegten Freibetrag von der Besteuerung auszunehmen. Der aktuelle Sparerpauschbetrag liegt bei 801 € für Einzelpersonen und 1.602 € für Verheiratete pro Jahr. Erträge oberhalb dieser Grenze unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Warum ein Freistellungsauftrag für die Mietkaution?
Die Mietkaution wird üblicherweise auf einem verzinsten Konto angelegt. Auch wenn die aktuellen Zinssätze moderat ausfallen, lohnt sich die steuerliche Optimierung insbesondere bei höheren Kautionssummen oder bei künftig steigenden Zinsen.
Drei Rechenbeispiele
Niedrige Kaution (1.000 €): Bei 0,5 % Zinssatz ergeben sich 5 € Jahreszins — bleiben mit Freistellungsauftrag vollständig steuerfrei.
Mittlere Kaution (3.000 €): Bei 0,5 % Zinssatz ergeben sich 15 € Jahreszins — ebenfalls vollständig innerhalb des Freibetrags.
Höhere Kaution (10.000 €): Bei 0,5 % Zinssatz ergeben sich 50 € Jahreszins — bleiben ebenfalls innerhalb der Freigrenze.
Wer stellt den Freistellungsauftrag — Mieter oder Vermieter?
Da die Zinsen auf die Mietkaution rechtlich immer dem Mieter zustehen, ist grundsätzlich der Mieter für die steuerliche Behandlung verantwortlich — unabhängig davon, ob das Konto auf seinen Namen oder den des Vermieters läuft. Läuft das Konto auf den Namen des Vermieters (etwa bei einem Treuhandkonto), kann der Mieter dort in der Regel keinen eigenen Freistellungsauftrag hinterlegen. In diesem Fall werden die Zinsen zunächst versteuert und müssen vom Mieter über die Steuererklärung zurückgefordert werden.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Ohne hinterlegten Freistellungsauftrag zieht die Bank die Abgeltungsteuer automatisch von den Zinserträgen ab, auch wenn der Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Der Mieter erhält von der Bank eine Steuerbescheinigung und kann die zu viel gezahlte Steuer über die jährliche Einkommensteuererklärung zurückholen — bei den geringen Beträgen einer Mietkaution lohnt sich der rechtzeitige Freistellungsauftrag aber deutlich mehr als der nachträgliche Umweg über die Steuererklärung.
Höhere Rendite über ein Mietkautionsdepot
Wer eine bessere Verzinsung sucht, findet sie eher über ein Mietkautionsdepot:
- Wertpapierbasierte Anlagen bieten deutlich höhere Renditechancen als klassische Sparkonten.
- Größere Flexibilität bei der Fondsauswahl je nach individueller Risikobereitschaft.
- Erträge unterliegen bis zum Freibetrag ebenfalls dem Freistellungsauftrag.
Alternative: Nichtveranlagungsbescheinigung
Für Mieter, deren Gesamteinkommen ohnehin unter dem steuerlichen Existenzminimum liegt — etwa Studierende ohne eigenes Einkommen oder Rentner mit geringen Bezügen —, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) die bessere Lösung sein. Sie wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und befreit sämtliche Kapitalerträge vollständig von der Abgeltungsteuer, unabhängig vom Sparerpauschbetrag — anders als der Freistellungsauftrag, der auf 801 € bzw. 1.602 € begrenzt ist. Die NV-Bescheinigung gilt in der Regel für bis zu drei Jahre und muss danach neu beantragt werden. Wer sicher ist, dauerhaft unterhalb der Steuerpflicht zu bleiben, spart sich damit auch den Umweg über die Steuererklärung zur Rückforderung zu viel gezahlter Abgeltungsteuer.
Fazit
Die steuerliche Freistellung lohnt sich vor allem bei größeren Kautionssummen — sie ermöglicht, Zinsen ohne unnötige Besteuerung anzusammeln. Wer höhere Renditen sucht, sollte zusätzlich wertpapierbasierte Alternativen prüfen.
Häufige Fragen
Muss ich für die Mietkaution einen separaten Freistellungsauftrag einrichten?
Nur, wenn das Kautionskonto bei einer anderen Bank als Ihre übrigen Sparkonten geführt wird — sonst reicht die anteilige Nutzung des bereits bestehenden Freistellungsauftrags bei derselben Bank.
Verfällt der Freistellungsauftrag bei Auflösung des Kautionskontos?
Ja, der Freistellungsauftrag gilt kontobezogen bei der jeweiligen Bank — nach Auflösung des Kontos ist er dort gegenstandslos.
Gibt es eine Alternative zum Freistellungsauftrag, wenn ohnehin keine Steuer anfällt?
Ja — wer aufgrund niedrigen Gesamteinkommens voraussichtlich gar keine Steuer zahlt, etwa Studierende oder Rentner mit geringen Einkünften, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Sie befreit sämtliche Kapitalerträge unabhängig vom Sparerpauschbetrag komplett von der Abgeltungsteuer, hat aber eine begrenzte Gültigkeit von in der Regel drei Jahren und muss danach neu beantragt werden.