Freistellungsauftrag für Zinsen auf die Mietkaution: Lohnt sich das?

Veröffentlicht am Aktualisiert am 9 Min. Lesezeit
Freistellungsauftrag für Zinsen auf die Mietkaution: Lohnt sich das?

Zinsen auf die Mietkaution sind Kapitalerträge und damit steuerpflichtig. Ein Freistellungsauftrag hält sie bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei — nur geht es bei den heutigen Kautionszinsen um Cent-Beträge. Die eigentliche Frage ist deshalb eine andere: Auf wessen Namen läuft das Konto?


Die kurze Antwort

  • Steuerlich geht es um wenig. Bei einer Kaution von 2.400 € und 0,1 % Zins fallen rund 2,40 € Zinsen im Jahr an — die Steuer darauf liegt bei etwa 63 Cent.
  • Sinnvoll ist der Auftrag trotzdem, wenn der Pauschbetrag noch frei ist: Er kostet nichts und erspart die Steuerbescheinigung und den Umweg über die Steuererklärung.
  • Entscheidend ist die Kontoinhaberschaft. Läuft das Konto auf den Mieter, funktioniert alles wie bei jedem Sparkonto. Bei einem Treuhandkonto des Vermieters kann der Mieter dort keinen eigenen Freistellungsauftrag hinterlegen — dazu unten mehr.
  • Aktuelle Werte: Sparer-Pauschbetrag 1.000 € pro Person, 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Die oft noch zitierten 801 € beziehungsweise 1.602 € gelten seit 2023 nicht mehr.

Was ein Freistellungsauftrag leistet

Ein Freistellungsauftrag weist die Bank an, Kapitalerträge bis zu einem festgelegten Betrag ohne Abzug auszuzahlen. Liegt keiner vor, behält die Bank die Kapitalertragsteuer automatisch ein — auch dann, wenn der Pauschbetrag noch gar nicht ausgeschöpft ist.

Die Belastung oberhalb des Freibetrags setzt sich so zusammen:

BestandteilSatz
Kapitalertragsteuer25 % des Ertrags
Solidaritätszuschlag5,5 % der Kapitalertragsteuer
Summe ohne Kirchensteuer26,375 %
Kirchensteuer (falls pflichtig)8 oder 9 % der Kapitalertragsteuer, siehe Kirchensteuer auf Mietkautionen

Was bei realistischen Kautionszinsen herauskommt

Die alten Faustformeln in vielen Ratgebern rechnen mit 0,5 % — ein Zinssatz, den kaum ein Anbieter zahlt. Aussagekräftiger sind die Sätze, die im Anbietervergleich tatsächlich stehen. Basis der Rechnung: eine Kaution von 2.400 € (drei Nettokaltmieten à 800 €), ein volles Jahr, Steuersatz 26,375 % ohne Kirchensteuer.

ZinssatzAnbietertypZinsen pro JahrSteuer ohne FreistellungsauftragErsparnis durch den Auftrag
0,001 %viele Sparkassen und Volksbanken0,02 €0,01 €rund 1 Cent
0,01 %Commerzbank, Targobank0,24 €0,06 €rund 6 Cent
0,1 %Smartmiete, heykaution2,40 €0,63 €rund 63 Cent
1 %Deutsche Mietkaution24,00 €6,33 €rund 6 €

Gerechnet ist jeweils die Dauerkondition. Bei der Deutschen Mietkaution liegt der Zins in den ersten sechs Monaten bei 2 %, im ersten Jahr kommen deshalb 36 € statt 24 € zusammen — und damit rund 9,50 € Steuer.

Die Größenordnung wird noch deutlicher, wenn man die Frage umdreht: Um den Pauschbetrag von 1.000 € allein mit Kautionszinsen auszuschöpfen, bräuchte es bei 1 % p. a. eine Kaution von 100.000 € — also eine Nettokaltmiete von über 33.000 € im Monat. Wie viel Zins im eigenen Fall zusammenkommt, rechnet der Kautionsrechner aus; welche Anbieter gebührenfrei sind und verzinsen, steht unter Kostenloses Mietkautionskonto mit Zinsen.

Die praktische Konsequenz: Der Freistellungsauftrag spart bei der Kaution keine nennenswerte Steuer. Er verhindert Papierkram. Relevant wird er erst, wenn der Pauschbetrag bereits durch andere Konten, Depots oder Fondsausschüttungen ausgeschöpft ist — dann sind die 6 € beim Zinssatz von 1 % tatsächlich weg.

Entscheidend ist, auf wessen Namen das Konto läuft

Die Zinsen einer Mietkaution stehen nach § 551 Abs. 3 BGB immer dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Steuerlich sind sie damit Kapitalerträge des Mieters — und zwar unabhängig davon, wer das Konto führt. Genau an dieser Stelle fallen Recht und Bankpraxis auseinander.

Konto auf den Namen des Mieters

Der Normalfall beim verpfändeten Kautionssparbuch: Der Mieter ist Kontoinhaber und hinterlegt seinen Freistellungsauftrag direkt bei der Bank, wie bei jedem anderen Sparkonto. Die Verpfändungserklärung zugunsten des Vermieters ändert an der steuerlichen Zuordnung nichts.

Treuhandkonto auf den Namen des Vermieters

Hier hat der Mieter keinen Zugriff auf das Konto und kann dort in der Regel auch keinen Freistellungsauftrag hinterlegen — Banken nehmen Freistellungsaufträge nur vom Kontoinhaber entgegen. In der Praxis läuft es deshalb so:

  1. Die Bank behält die Kapitalertragsteuer auf die Zinsen ein.
  2. Die Steuerbescheinigung wird auf den Kontoinhaber ausgestellt, also auf den Vermieter.
  3. Bei der Kautionsabrechnung nach dem Auszug erhält der Mieter die Zinsen gutgeschrieben — und braucht vom Vermieter eine Aufstellung, wie viel Zinsen angefallen sind und wie viel Steuer darauf einbehalten wurde.
  4. Mit dieser Aufstellung macht der Mieter die Erträge über die Anlage KAP seiner Einkommensteuererklärung geltend und holt sich zu viel gezahlte Steuer zurück.

Ein Vermieter darf seinen eigenen Freistellungsauftrag nicht auf die Kautionszinsen anwenden: Die Erträge gehören ihm nicht, sein Pauschbetrag steht dafür nicht zur Verfügung. Führt er ein Kautionssammelkonto für mehrere Wohnungen, muss er die Zinsen ohnehin je Mietverhältnis auseinanderhalten — sonst lässt sich am Ende nicht belegen, welcher Anteil welchem Mieter zusteht.

Bei Zinsbeträgen in dieser Größenordnung lohnt der Aufwand einer Steuererklärung allein dafür selten. Wer ohnehin eine abgibt, nimmt die Kautionszinsen einfach mit. Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung — bei mehreren Kautionskonten oder größeren Summen klärt das eine Steuerberatung.

Den Freistellungsauftrag richtig einrichten

  • Je Bank, nicht je Konto. Wer bei einem Institut mehrere Konten hat, erteilt dort einen Auftrag über einen Gesamtbetrag. Wer bei mehreren Banken spart, verteilt den Pauschbetrag — in der Summe dürfen die 1.000 € nicht überschritten werden.
  • Steuer-Identifikationsnummer ist Pflicht. Ohne sie führt die Bank den Auftrag nicht aus.
  • Rechtzeitig stellen. Der Auftrag wirkt nicht rückwirkend für abgelaufene Jahre. Er sollte vor der ersten Zinsgutschrift vorliegen — bei Kautionskonten ist das meist der Jahreswechsel.
  • Gemeinsame Aufträge nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften bei Zusammenveranlagung. Für eine WG oder ein unverheiratetes Paar gilt: Jede Person hat ihren eigenen Pauschbetrag und ihren eigenen Auftrag.
  • Nach Auflösung des Kautionskontos den freigewordenen Betrag auf eine andere Bank umverteilen, sonst liegt ein Teil des Pauschbetrags ungenutzt brach.

Alternative: Nichtveranlagungsbescheinigung

Für Mieter, deren Gesamteinkommen ohnehin unter dem steuerlichen Existenzminimum liegt — etwa Studierende ohne eigenes Einkommen oder Rentner mit geringen Bezügen —, ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) die bessere Lösung. Sie wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und befreit sämtliche Kapitalerträge von der Abgeltungsteuer, unabhängig vom Pauschbetrag. Sie gilt in der Regel drei Jahre und muss danach neu beantragt werden. Was sonst noch für Studierende gilt, steht unter Mietkaution für Studenten.

Wann sich der Aufwand lohnt

SituationFreistellungsauftrag sinnvoll?
Kautionskonto auf eigenen Namen, Pauschbetrag noch freiJa — kostet nichts, erspart die Anlage KAP
Kautionskonto bei der Hausbank, dort schon ein Auftrag hinterlegtNichts zu tun, er gilt bereits
Pauschbetrag durch Depot oder Tagesgeld ausgeschöpftNein, es ist kein Volumen mehr frei — hier zählt eher der Zinssatz des Anbieters
Treuhandkonto des VermietersNicht möglich, stattdessen Aufstellung des Vermieters anfordern
Kein steuerpflichtiges EinkommenNV-Bescheinigung statt Freistellungsauftrag

Der größere Hebel liegt beim Zinssatz

Die Rechnung oben zeigt es: Zwischen 0,001 % und 1 % liegen bei 2.400 € Kaution rund 24 € Zinsunterschied im Jahr — beim Steuerabzug geht es um einzelne Euro. Wer etwas herausholen will, vergleicht deshalb zuerst die Anbieter, nicht die Steuer:

Fazit

Der Freistellungsauftrag ist bei der Mietkaution kein Spartipp, sondern eine Ordnungsfrage: Er verhindert, dass die Bank wegen weniger Euro Steuer eine Bescheinigung ausstellt, die man später über die Steuererklärung wieder einsammeln muss. Ist der Pauschbetrag noch frei und läuft das Konto auf den eigenen Namen, ist er in fünf Minuten erteilt und erledigt. Bei einem Treuhandkonto des Vermieters bleibt nur der Weg über die Anlage KAP — dafür braucht es rechtzeitig eine Aufstellung der Zinsen und der einbehaltenen Steuer.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag aktuell?

Seit 2023 liegt er bei 1.000 € pro Person und Jahr, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften bei 2.000 €. Bis 2022 waren es 801 € beziehungsweise 1.602 € — ältere Quellen nennen deshalb häufig noch die niedrigeren Werte.

Lohnt sich ein Freistellungsauftrag bei den heutigen Kautionszinsen überhaupt?

Für sich genommen kaum: Bei einer Kaution von 2.400 € und 0,1 % Zins fallen rund 2,40 € Zinsen im Jahr an, die Steuer darauf liegt bei etwa 63 Cent. Sinnvoll ist der Freistellungsauftrag trotzdem, wenn der Pauschbetrag noch frei ist — er kostet nichts und erspart die Steuerbescheinigung und den Umweg über die Anlage KAP.

Muss ich für die Mietkaution einen separaten Freistellungsauftrag einrichten?

Nur, wenn das Kautionskonto bei einer anderen Bank als Ihre übrigen Sparkonten geführt wird. Der Freistellungsauftrag gilt je Institut, nicht je Konto: Bei derselben Bank deckt der bestehende Auftrag auch das Kautionskonto ab, bei einer weiteren Bank muss ein Teilbetrag des Pauschbetrags dorthin verteilt werden.

Kann der Vermieter seinen eigenen Freistellungsauftrag für die Kautionszinsen nutzen?

Nein. Die Zinsen stehen nach § 551 Abs. 3 BGB dem Mieter zu und sind steuerlich dessen Kapitalerträge. Der Pauschbetrag des Vermieters steht dafür nicht zur Verfügung, auch wenn das Treuhandkonto auf seinen Namen läuft.

Was gilt bei einem Treuhandkonto des Vermieters?

Der Mieter kann dort in der Regel keinen eigenen Freistellungsauftrag hinterlegen, weil er nicht Kontoinhaber ist. Die Bank behält die Kapitalertragsteuer ein und stellt die Steuerbescheinigung auf den Kontoinhaber aus. Der Mieter erhält die Zinsen bei der Kautionsabrechnung gutgeschrieben und macht die einbehaltene Steuer über die Anlage KAP seiner Einkommensteuererklärung geltend — dafür braucht er eine Aufstellung des Vermieters über Zinsen und einbehaltene Steuer.

Verfällt der Freistellungsauftrag bei Auflösung des Kautionskontos?

Der Auftrag gilt gegenüber der Bank, nicht gegenüber dem einzelnen Konto. Wird das Kautionskonto aufgelöst und besteht bei derselben Bank kein weiteres Konto, läuft er dort ins Leere. Den freigegebenen Betrag verteilt man dann auf eine andere Bank.

Gibt es eine Alternative zum Freistellungsauftrag, wenn ohnehin keine Steuer anfällt?

Ja — wer aufgrund niedrigen Gesamteinkommens voraussichtlich gar keine Steuer zahlt, etwa Studierende oder Rentner mit geringen Einkünften, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Sie befreit sämtliche Kapitalerträge unabhängig vom Sparer-Pauschbetrag von der Abgeltungsteuer, gilt in der Regel drei Jahre und muss danach neu beantragt werden.

Quellen


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