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Kautionsfonds: Wie ein öffentlicher Fonds für die Mietkaution funktionieren könnte

Berliner Fernsehturm vor blauem Himmel — der Kautionsfonds ist ein Vorschlag für Berlin

Im Wahlprogramm der Linken zur Berliner Abgeordnetenhauswahl steht ein Kautionsfonds als Vorschlag. Nicht die Miete soll gedeckelt werden, sondern die Hürde beim Einzug — mit einem zinslosen Darlehen für die Kaution. Das ist der seltene Fall eines wohnungspolitischen Instruments, das niemandem etwas wegnimmt: Preise, Verträge und Eigentumsrechte bleiben unberührt, der Vermieter bekommt seine Kaution vollständig, und je nach Bauform bekommt er sogar eine bessere Sicherheit als heute. Der Programmtext umfasst fünf Sätze und lässt alle konstruktiven Fragen offen. Dieser Artikel füllt die Lücke: Was es dazu bereits gibt, welche Bauformen denkbar sind, was sie für Vermieter bedeuten — und was ein solcher Fonds tatsächlich kosten würde.


Was genau im Berliner Programm steht

Der Abschnitt steht im Wohnkapitel, direkt hinter einem geplanten Heizkostenfonds nach Münchner Vorbild. Wörtlich heißt es dort:

Solange Vermieter die Mieten in die Höhe treiben, steigen auch die Kautionsforderungen bei Neueinzug. Schnell entstehen Forderungen von mehreren Tausend Euro. Das ist oft nicht mehr leistbar. Wer nach kräftezehrender Wohnungssuche endlich ein passendes Zuhause gefunden hat, darf nicht an horrenden Kautionsforderungen scheitern. Nach dem Vorbild anderer Städte greifen wir Betroffenen mit einem Kautionsfonds unter die Arme. Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen ermöglichen wir einen Zuschuss zur Kaution als zinsloses Darlehen.

Die ökonomische Begründung stimmt: Die Kaution ist nach § 551 Abs. 1 BGB auf das Dreifache der Nettokaltmiete begrenzt — sie ist also an die Miete gekoppelt und steigt automatisch mit ihr. Wer heute in Berlin eine 65-Quadratmeter-Wohnung zur durchschnittlichen Angebotsmiete von rund 15,30 €/m² anmietet, zahlt knapp 995 € kalt und damit eine Kaution von rund 2.985 €. Vor zehn Jahren war es bei gleicher Wohnung etwa die Hälfte. Dazu kommen die erste Monatsmiete, der Umzug und häufig eine Küche — vier- bis fünftausend Euro Einstiegskosten sind in dieser Stadt keine Ausnahme.

Was das Programm nicht sagt: wie hoch der Fonds ausgestattet wäre, wo die Grenze zwischen „mittlerem” und höherem Einkommen liegt, wer ihn verwaltet und in welcher Zeit zurückzuzahlen ist. Wenn man diese vier Größen füllt, lässt sich über Wirkung sprechen.

Was es heute schon gibt — und wo die Lücke sitzt

Eine öffentliche Kautionshilfe existiert in Deutschland längst, nur eben nicht für alle. Wer Bürgergeld bezieht, kann die Kaution nach § 22 Abs. 6 SGB II übernommen bekommen: Voraussetzung ist, dass der Umzug erforderlich und die neue Wohnung angemessen ist und dass die Zusicherung vor Vertragsabschluss beantragt wurde. Erbracht wird die Leistung regelmäßig als Darlehen. Für Sozialhilfeberechtigte gilt § 35 SGB XII entsprechend.

Getilgt wird während des Leistungsbezugs durch Aufrechnung: Nach § 42a Abs. 2 SGB II behält das Jobcenter monatlich 5 % des maßgebenden Regelbedarfs ein. Bei einem Regelbedarf von 563 € für Alleinstehende — der 2026 unverändert geblieben ist — sind das 28,15 € im Monat. Eine Kaution von 2.000 € ist damit erst nach knapp sechs Jahren abgetragen, und zwar aus einem Satz, der das Existenzminimum abbilden soll. Genau an dieser Stelle setzt die Kritik an der bestehenden Regelung an.

Die eigentliche Lücke liegt aber darüber: Haushalte knapp oberhalb der Leistungsgrenze — die Teilzeitbeschäftigte, der Auszubildende, die Rentnerin mit kleiner Rente — haben keinen Anspruch und gleichzeitig keine 3.000 € auf dem Konto. Ihnen bleiben heute drei Wege, die alle etwas kosten: Ratenzahlung nach § 551 Abs. 2 BGB (kostenlos, aber nur drei Raten), eine Mietkautionsbürgschaft (laufendes Entgelt von typisch 4 bis 5 % der Kautionssumme pro Jahr, solange das Mietverhältnis besteht) oder ein Ratenkredit (Zins plus Bonitätsprüfung). Was davon im Einzelfall günstiger ist, rechnet unser Vergleich Kredit vs. Bürgschaft vs. Erspartes aus.

Die Vorbilder: Graz, Linz, England, Schweiz

Der Programmtext verweist auf „andere Städte”. Gemeint sein dürften die österreichischen Modelle, denn dort ist der Kautionsfonds ein etabliertes Instrument:

  • Graz führte 2010 einen Kautionsfonds ein. Der Kautionsbeitrag entspricht der vereinbarten Bruttokaution, höchstens aber 1.000 €. Überwiesen wird ausschließlich an den Vermieter, zurückzuzahlen ist innerhalb von vier Wochen nach Ende des Mietverhältnisses. Bemerkenswert ist die Einkommensgrenze: Sie liegt bei 49.600 € Jahresnettoeinkommen für einen Einpersonenhaushalt und steigt je weiterer Person um 6.570 € — das Modell zielt also ausdrücklich nicht nur auf Arme. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und einen zweiten Beitrag erst, wenn der erste getilgt ist.
  • Linz und Salzburg haben das Grazer Modell übernommen, das Land Steiermark hat einen eigenen Fonds eingerichtet. Die Beträge liegen überall im Bereich einer Monatsmiete, nicht der vollen Kaution.

Zwei weitere Vorbilder gehören in die Debatte, auch wenn sie ein anderes Problem lösen:

  • England und Wales kennen seit 2007 die Tenancy Deposit Protection. Jede Kaution muss in eines von drei zugelassenen Systemen eingezahlt werden; das größte, der Deposit Protection Service, verwahrte im September 2025 rund 1,87 Millionen Kautionen. Die verwahrende Variante ist für beide Seiten kostenlos — finanziert wird sie aus den Zinsen des gepoolten Geldes.
  • Die Schweiz verlangt nach Art. 257e OR, dass die Kaution auf ein auf den Namen des Mieters lautendes Sperrkonto bei einer Bank fließt; freigegeben wird sie nur gemeinsam oder per Gerichtsentscheid.

Der Unterschied ist zentral: Die österreichischen Fonds lösen ein Liquiditätsproblem beim Einzug. Die britischen und schweizerischen Systeme lösen ein Verwahrungsproblem beim Auszug — sie sorgen dafür, dass das Geld am Ende auch wirklich da ist.

Drei Bauformen — und was sie für Vermieter bedeuten

Ein Fonds könnte auf drei Arten konstruiert werden. Alle drei kommen ohne eine Änderung des Bundesrechts aus, und alle drei lassen die Sicherheit des Vermieters mindestens unangetastet:

BauformWas der Vermieter bekommtVorteilWas zu klären ist
1. Zinsloses Darlehen an den MieterGeld — die normale Barkaution, vollständig bei EinzugKeine Änderung am Mietvertrag, keine Zustimmung nötig, volle SicherheitDas Ausfallrisiko ist über die Abtretung des Kautionsrückzahlungsanspruchs besichert
2. Landesbürgschaft statt BarkautionEine Bürgschaftsurkunde des LandesBonität des Landes statt Bonität eines Mieters oder eines VersicherersDer Vermieter muss die Sicherungsform vereinbaren; die Auszahlungsfrist gehört in die Urkunde
3. Staatliche Verwahrung als vereinbarte AnlageformEine Forderung gegen das Land, getrennt vom Vermögen beider SeitenKein Kontoaufwand, keine Streitfrage zur Anlage, kein InsolvenzrisikoMuss im Mietvertrag vereinbart sein und darf den Mieter nicht schlechter stellen

Für die schnelle Umsetzung ist Variante 1 die naheliegendste: Sie berührt das Mietrecht überhaupt nicht. § 551 BGB regelt, wie hoch die Kaution sein darf, dass sie in drei Raten gezahlt werden kann und wie sie anzulegen ist — woher der Mieter das Geld nimmt, ist dort keine Frage. Ein Land kann ein Darlehensprogramm auflegen, ohne dass der Bundestag etwas tun müsste.

Warum Variante 3 juristisch einfacher ist, als sie klingt

§ 551 Abs. 3 BGB schreibt vor, dass der Vermieter die Kaution bei einem Kreditinstitut zum üblichen Zinssatz für dreimonatig kündbare Spareinlagen anlegt — und stellt im nächsten Satz ausdrücklich frei: „Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren.” Genau hier passt ein staatliches Verwahrmodell hinein. Es ist keine andere Sicherungsart — die Kaution bleibt eine Geldsumme, die Mietende stellen —, sondern nur ein anderer Anlageort. Vereinbaren beide Seiten ihn, braucht es dafür kein neues Gesetz. Zu beachten bleibt nur der Schutzzweck der Norm: Die Anlage muss nach § 551 Abs. 3 Satz 3 BGB vom Vermögen des Vermieters getrennt sein, die Erträge stehen dem Mieter zu, und Abweichungen zu seinem Nachteil sind nach § 551 Abs. 4 BGB unwirksam. Ein verzinstes Verwahrkonto beim Land erfüllt alle drei Bedingungen.

Neu ist der Gedanke ohnehin nicht — es hat ihn in Deutschland schon gegeben, und zwar betrieben vom Bund selbst.

Es gab sie schon: die Mietkaution in der Tagesanleihe des Bundes

Von Juli 2008 bis Ende 2012 gab die Bundesrepublik über ihre Finanzagentur die Tagesanleihe aus — ein täglich verzinstes Bundeswertpapier ohne Laufzeitbegrenzung, dessen Zins sich am europäischen Interbankensatz EONIA orientierte (Formel: 0,925 × EONIA) und das keinen Kursverlust kennen konnte. Für die Mietkaution gab es dazu eine eigene Broschüre der Finanzagentur: „Ihre Mietkaution gut angelegt – In der Tagesanleihe des Bundes”, Stand Januar 2011. Die Kaution lag damit nicht bei einer Bank, sondern unmittelbar beim Bund.

So lief es ab:

  1. Mieter und Vermieter schlossen den Mietvertrag und vereinbarten die Kaution wie immer.
  2. Der Mieter eröffnete ein Schuldbuchkonto bei der Finanzagentur — kostenlos — und erwarb dort Anteile an der Tagesanleihe in Höhe der Kaution. Kauf, Verkauf und Verwahrung waren gebührenfrei.
  3. Beide unterschrieben das Formular „Eintragung einer Mietkaution”, mit dem die Summe zugunsten des Vermieters gesperrt wurde.
  4. Am Ende des Mietverhältnisses entschied der Vermieter per Formular „Einziehung/Freigabe einer Mietkaution”. Bei Freigabe fiel die Sperre weg und der Mieter konnte sofort verfügen. Bei Einziehung informierte die Finanzagentur den Mieter, der einen Monat Zeit hatte, sich zu einigen oder eine einstweilige Verfügung zu erwirken; lag ein Gerichtsbeschluss zu seinen Gunsten vor, unterblieb die Einziehung, andernfalls wurde die Summe an den Vermieter überwiesen.

Die Broschüre warb für Mietende mit marktnaher Verzinsung ohne Kursrisiko und für Vermieter mit dem Wertzuwachs der Sicherheit, einer unbefristeten Laufzeit, Auskunft über den aktuellen Kautionswert auf Anfrage und der „erstklassigen Bonität des Emittenten”. Als Rechenbeispiel nannte sie 2.000 € Kaution, ab März 2004 angelegt: Nach fünf Jahren wären daraus knapp 2.300 € geworden, ein Plus von 14,61 % — gerechnet mit historischen Daten, weil die Tagesanleihe erst seit Juli 2008 emittiert wurde.

Beendet wurde das Ganze nicht, weil es nicht funktioniert hätte: Der Bund stellte Ende 2012 sein gesamtes Privatkundengeschäft aus Kostengründen ein, die Ausgabe neuer Anteile endete am 31.12.2012, die Tilgung erfolgte zum 31.12.2019. Für die Debatte über einen Kautionsfonds ist das der entscheidende Punkt: Die Konstruktion aus Verwahrkonto, Sperrvermerk zugunsten des Vermieters, Freigabeformular und Einziehungsverfahren mit Widerspruchsfrist ist kein Entwurf am Reißbrett — sie war in Deutschland bereits im Einsatz, inklusive Formularen und Verfahren. Ein Land müsste sie nicht erfinden, sondern nur wieder aufsetzen.

Die Varianten 2 und 3 werden im Mietvertrag vereinbart wie jede andere Anlage- oder Sicherungsform auch. Niemand wird zu ihnen verpflichtet — wer beim Kautionskonto bei seiner Bank bleiben möchte, bleibt dort. Wer sie wählt, bekommt dafür etwas, das eine Barkaution nicht bieten kann: einen Schuldner, der nicht ausfällt.

Ist eine staatliche Sicherheit die bessere Sicherheit?

Aus Vermietersicht lohnt der nüchterne Bonitätsvergleich, und er fällt eindeutig aus. Eine Barkaution auf einem Bankkonto ist so sicher wie die Bank: Greift der Einlagenschutz, sind 100.000 € je Kunde und Institut gedeckt; bei offengelegten Treuhand- und Sammelkonten wird zwar je wirtschaftlich Berechtigtem gerechnet, das muss im Ernstfall aber erst nachgewiesen werden. Eine Mietkautionsbürgschaft ist so sicher wie der Versicherer oder die Bank, die sie ausstellt. Eine Forderung gegen ein Bundesland kennt dagegen weder eine Sicherungsgrenze noch ein Insolvenzverfahren — Länder sind nicht insolvenzfähig, und für ihre Verbindlichkeiten gelten am Kapitalmarkt als erstklassig — Landesanleihen rangieren in derselben Bonitätsklasse wie Bundesanleihen.

Das ist der Punkt, an dem sich Vermieter und Mietende einig sein können: Die Kaution soll am Ende da sein. Gemessen daran ist die staatliche Verwahrung oder Garantie die stärkste Form der Sicherheit, die sich für ein Mietverhältnis überhaupt konstruieren lässt. Zwei Vorbehalte bleiben — und beide sind Gestaltungsfragen, keine Einwände gegen das Modell: Erstens muss die Auszahlung schnell gehen; eine Sicherheit, die man einklagen muss, ist in der Praxis weniger wert als Geld auf dem Konto. Eine feste Zahlungsfrist nach unbestrittener Abrechnung — oder eine Ausgestaltung nach dem Muster der Bürgschaft auf erstes Anfordern — löst das. Zweitens bleibt die Teilnahme freiwillig — und das ist eher ein Vorzug als ein Mangel: Ein Modell, das Vermieter freiwillig wählen, muss sich am Markt bewähren statt per Vorschrift durchgesetzt zu werden.

Wie ein Darlehensfonds im Detail aussehen müsste

Damit ein solcher Fonds funktioniert, muss er sieben Punkte klären. Die Reihenfolge entspricht dem Ablauf:

  1. Antrag nach der Zusage, vor der Unterschrift. Der kritische Moment auf einem angespannten Markt ist der Tag, an dem der Vermieter zusagt. Ein Fonds, der drei Wochen prüft, kommt zu spät — Graz wirbt genau deshalb mit einer Entscheidung in wenigen Minuten. Eine verbindliche Vorabzusage, die der Mietinteressent vorlegen kann, wäre praktisch wertvoller als die Auszahlung selbst.
  2. Auszahlung direkt an den Vermieter oder auf das Kautionskonto. Nicht an den Mieter. Das schließt Zweckentfremdung aus und ist in Graz seit 2010 so geregelt.
  3. Abtretung als Sicherheit. Der Mieter tritt seinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution an den Fonds ab; der Vermieter bekommt eine Abtretungsanzeige. Das ist der Kern der Konstruktion: Der Fonds sichert sich mit genau dem Geld ab, das er vorgestreckt hat, und braucht deshalb keine Bonitätsprüfung.
  4. Tilgung in Raten, angepasst an das Einkommen. Bei 2.000 € und 48 Monaten sind das rund 42 € im Monat — verkraftbar, und die Kaution ist getilgt, bevor das durchschnittliche Mietverhältnis endet.
  5. Klare Einkommensgrenze. Ohne sie wird aus einer Hilfe eine allgemeine Subvention. Eine Anknüpfung an die bestehende Wohnberechtigungsschein-Grenze wäre der naheliegende Weg, weil dafür bereits ein Prüfverfahren existiert. Graz zieht die Grenze bewusst weit oben — bei 49.600 € Jahresnettoeinkommen für Alleinstehende; das deckt sich mit der Formulierung „niedrige und mittlere Einkommen” im Berliner Programm und treibt zugleich die Fallzahlen.
  6. Abwicklung am Mietende. Der Vermieter rechnet die Kaution ab wie immer und überweist das Guthaben an den Fonds; ein Überschuss geht an den Mieter, eine Restschuld bleibt beim Mieter. Wichtig für Vermieter: An seinen Rechten ändert die Abtretung nichts — Ansprüche wegen Schäden oder offener Nebenkosten kann er unverändert gegen die Kaution verrechnen.
  7. Verzinsung. Die Kaution muss nach § 551 Abs. 3 BGB verzinst angelegt werden. Wem die Zinsen zustehen, wenn das Geld aus dem Fonds stammt, gehört in die Förderbedingungen — sonst streiten am Ende Fonds und Mieter über 60 €.

Was so ein Fonds kosten würde — ein Überschlag

Über Kautionsfonds wird oft geredet, als ginge es um verlorene Zuschüsse. Bei einem Darlehen ist das falsch: Das Geld kommt zurück, der Fonds revolviert. Kosten entstehen nur an drei Stellen — Zinsverzicht, Ausfälle, Verwaltung. Ein Überschlag für Berlin, mit offengelegten Annahmen:

GrößeAnnahmeErgebnis
Umzüge innerhalb Berlins (2023)275.491Grundgesamtheit
Anteil mit Fondsdarlehen2 %rund 5.500 Fälle pro Jahr
Durchschnittliches Darlehen2.000 €11 Mio. € Auszahlung pro Jahr
Mittlere Laufzeit4 Jahrerund 44 Mio. € gebundenes Kapital
Refinanzierungskosten des Landes3 % auf das gebundene Kapitalrund 1,3 Mio. € pro Jahr
Ausfallquote5 % der Auszahlungrund 0,6 Mio. € pro Jahr
Verwaltung150 € je Fallrund 0,8 Mio. € pro Jahr

Macht in dieser Rechnung gut 2,7 Mio. € laufende Kosten pro Jahr, bei einem einmaligen Kapitalbedarf im Bereich von 40 bis 50 Mio. €, der nach dem Anlaufen weitgehend aus Rückflüssen gespeist wird. Das sind unsere eigenen Annahmen, keine Zahlen aus dem Programm — die Ausfallquote ist die unsicherste davon, und sie entscheidet mehr über die Kosten als alles andere. Die Größenordnung ist dabei robust: Selbst bei einer doppelt so hohen Ausfallquote läge die Summe bei rund 3,3 Mio. € — ein Bereich, in dem ein Landeshaushalt nicht ins Wanken gerät. Gemessen an Wohngeld oder Neubauförderung ist das ein sehr günstiges Instrument, und es löst das Problem, auf das es zielt, vollständig: Wer an der Kaution scheitert, scheitert nicht mehr an ihr.

Warum die Rechnung auch ohne wohnungspolitische Vorliebe aufgeht

Kautionsfonds werden meist als Sozialpolitik vorgetragen und deshalb reflexhaft entlang der üblichen Linien sortiert. Das verstellt den Blick darauf, dass die wesentlichen Argumente für das Instrument ökonomischer Natur sind — und in der Sache unabhängig davon gelten, was man von Mietendeckeln oder Enteignungen hält.

  • Es ist eine Subvention, die keine ist. Ausgezahlt wird ein besichertes Darlehen, kein Zuschuss. Der Fonds lässt sich den Rückzahlungsanspruch abtreten und sichert sich damit mit genau dem Geld ab, das er vorstreckt. Was den Haushalt belastet, ist nicht der Nennwert, sondern nur Zinsverzicht, Ausfall und Verwaltung — in unserem Überschlag rund 2,7 Mio. € im Jahr für eine Stadt mit einem Etat jenseits von 40 Mrd. €.
  • Es ist der marktschonendste Eingriff, der zur Debatte steht. Preise, Verträge und Eigentumsrechte bleiben unberührt. Niemand muss etwas dulden, niemandem wird etwas genommen. Der Fonds verändert nicht, was geschuldet ist, sondern nur, wann es fließt — ein Liquiditäts-, kein Umverteilungsinstrument.
  • Vermieter stehen danach besser da als vorher. Sie erhalten die volle Kaution zum Einzug statt drei Raten, deren letzte am häufigsten ausfällt. Wer die Varianten 2 oder 3 wählt, tauscht zusätzlich die Bonität eines Mieters gegen die eines Bundeslandes.
  • Es erhöht die Mobilität am Arbeitsmarkt. Drei Kaltmieten in bar sind eine Umzugsbremse. Wer den Job wechseln will, aber 3.000 € nicht flüssig hat, bleibt wohnen, wo er wohnt. Ein Instrument, das Wohnortwechsel erleichtert, wirkt in dieselbe Richtung wie jede Debatte über Fachkräftemobilität.
  • Prävention ist billiger als die Folgekosten. Die ordnungsrechtliche Unterbringung wohnungsloser Menschen kostete Berlin schon 2017 rund 162 Mio. €, bei Tagessätzen von durchschnittlich etwa 25 € je Person. Ein Darlehen von 2.000 € entspricht ungefähr drei Monaten Unterbringung einer einzelnen Person — mit dem Unterschied, dass das Darlehen zurückkommt.
  • Es besetzt eine Lücke, die der Markt nicht bedient. Der Fonds richtet sich an Haushalte, die heute gar nicht erst zum Abschluss kommen — weil die Bonitätsprüfung sie aussortiert oder weil sie eine laufende Prämie über Jahre nicht sicher bedienen können. Bei den Kautionskonten kommt hinzu, dass mehrere Großbanken das Produkt von sich aus aufgegeben haben (siehe unsere Chronik der Marktaustritte). Ein Fonds nimmt niemandem Geschäft weg; er braucht im Gegenteil Banken für Konten, Zahlungsverkehr und Abwicklung.
  • Es braucht keine neue Behörde. Einkommensprüfung nach dem Muster des Wohnberechtigungsscheins, Abwicklung über die vorhandene Förderbank: Beides existiert bereits, inklusive Verfahren und Personal.

Die Einwände — und was sie wert sind

Drei Fragen kommen in jeder Diskussion über Kautionsfonds auf. Alle drei sind beantwortbar, und die Antworten stehen in den bestehenden Modellen:

  • Der Fonds ist ein Startkapital, kein Dauerzuschuss. Er verändert die Miete nicht und soll es auch nicht — er verschiebt eine einmalige Zahlung in der Zeit. Wer über vier Jahre tilgt und dann umzieht, finanziert die nächste Kaution aus der zurückgezahlten des alten Mietverhältnisses. Nach einem Durchlauf trägt sich der Haushalt selbst: der Übergang von der Hilfe zur Eigenvorsorge, und zwar mit Datum.
  • Der Kreis der Berechtigten lässt sich sauber abgrenzen. Eine Einkommensgrenze nach dem Muster des Wohnberechtigungsscheins und eine Obergrenze je Fall — Graz deckelt bei 1.000 € — halten den Fonds bei denen, die ihn brauchen. Beide Instrumente sind erprobt und müssen nicht erfunden werden.
  • Das Ausfallrisiko ist besichert, nicht offen. Mit der Abtretung des Kautionsrückzahlungsanspruchs steht dem Darlehen in aller Regel ein gleich hohes Guthaben gegenüber; der Fonds finanziert eine Sicherheit, die ihm selbst als Sicherheit dient. Ein echter Ausfall setzt voraus, dass die Kaution am Ende vollständig verbraucht ist — das ist der Ausnahme-, nicht der Regelfall.

Meine Einschätzung: Ich würde ihn nutzen

Bis hierhin war dieser Text eine Analyse. Der folgende Absatz ist eine persönliche Einschätzung — als jemand, der diesen Markt seit über fünfzehn Jahren beobachtet und die Alternativen kennt.

Wenn es einen Kautionsfonds gäbe und ich in die Einkommensgrenze fiele, würde ich ihn nehmen. Der Grund ist eine schlichte Rechnung. Für die Berliner Beispielkaution von rund 2.985 € kostet:

WegKosten über vier JahreWas danach übrig ist
Mietkautionsbürgschaft zu 4,5 % p. a.rund 537 € (134 € pro Jahr)die Sicherheit bestand, das Entgelt dafür fließt nicht zurück — angespart ist nichts
Ratenkredit über 48 Monate zu 8 % effektivrund 495 € Zinsendie Kaution, getilgt
Kautionsfonds, 48 Monate zinslos0 €die Kaution, getilgt

Die Bürgschaft erfüllt ihren Zweck — sie verschafft die Wohnung ohne Eigenkapital, und dafür zahlt man ein laufendes Entgelt. Nur baut man damit nichts auf: Nach zehn Jahren Mietzeit sind rund 1.340 € gezahlt, und die Kaution muss beim nächsten Umzug wieder gestellt werden. Die Fondsrate von 62 € im Monat ist dagegen Sparen mit fremdem Startkapital — am Ende gehört das Guthaben dem Mieter.

Dazu kommt ein Punkt, der sich schlecht beziffern lässt und beim Umzug am meisten wiegt: Liquidität zum richtigen Zeitpunkt. Die Kaution ist selten die einzige Rechnung — Küche, Renovierung, doppelte Miete im Übergangsmonat, Kaution der alten Wohnung noch nicht zurück. Wer in dieser Phase 3.000 € nicht aus dem Puffer nehmen muss, gerät nicht in die Verlegenheit, den Dispo dafür zu benutzen, der real zweistellig verzinst wird.

Und aus Vermietersicht, die auf diesem Portal genauso zählt: Mir käme eine vollständig gezahlte Kaution zum Einzug lieber als drei Raten, von denen die dritte erfahrungsgemäß am häufigsten ausfällt. Und hätte ich die Wahl zwischen einem Kautionskonto bei irgendeiner Bank und einer Forderung gegen das Land, wäre sie nicht schwer — das ist der Punkt, an dem dieser Vorschlag auch Leute überzeugen kann, die bei Wohnungspolitik sonst reflexhaft abwinken.

Zwei Dinge gehören zur Ehrlichkeit dazu. Erstens ist die Tilgung verbindlich: Solange sie läuft, ist die Kaution über die Abtretung bereits verplant — frei verfügbar wird sie erst danach. Wer das einplant, hat nach vier Jahren ein Guthaben, das er vorher nicht hatte. Zweitens: Wer die Kaution bequem aus dem Ersparten zahlen kann, sollte genau das tun. Ein revolvierender Fonds ist nur so groß wie seine Rückflüsse; jeder Fall, der ihn nicht braucht, verlängert die Wartezeit für jemanden, der sonst an der Wohnung scheitert.

Was Mietende bis dahin tun können

Der Fonds ist eine Absichtserklärung, und selbst bei zügiger Umsetzung vergeht Zeit. Heute funktionieren diese Wege:

  • Raten verlangen. Nach § 551 Abs. 2 BGB darf die Kaution in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden, die erste bei Mietbeginn. Der Vermieter kann das nicht verbieten.
  • Zusicherung beim Jobcenter beantragen — vor der Unterschrift, sonst ist der Anspruch weg.
  • Kosten vergleichen, statt zur erstbesten Bürgschaft zu greifen: Der Mietkautionsrechner zeigt die zulässige Höhe, die Anbieterübersicht die Konditionen der Kautionskonten. Wer in Berlin sucht, findet die regionalen Angebote unter Mietkautionskonto Berlin.

Häufige Fragen

Was ist ein Kautionsfonds?

Ein öffentlich finanzierter Topf, aus dem Mietende die Kaution vorgestreckt bekommen — in aller Regel als zinsloses Darlehen, das nach dem Einzug in Raten zurückgezahlt wird. Der Vermieter erhält die Kaution vollständig und sofort. Finanziert wird also nicht die Sicherheit selbst, sondern ihr Zeitpunkt.

Gibt es in Deutschland schon einen Kautionsfonds?

Einen allgemeinen nicht. Bestehende Hilfen sind an den Leistungsbezug gekoppelt: § 22 Abs. 6 SGB II für Bürgergeldbeziehende, § 35 SGB XII in der Sozialhilfe — beides regelmäßig als Darlehen und nur mit Zusicherung vor Vertragsabschluss. Wer knapp darüber liegt, hat keinen Anspruch.

Muss ein Vermieter mitmachen, wenn die Kaution aus einem Fonds kommt?

Bei einem Darlehensmodell nicht. Der Fonds zahlt Geld, und Geld ist die vereinbarte Barkaution. Der Vermieter legt den Betrag an wie jede andere Kaution. Eine Bürgschaft des Landes oder eine staatliche Verwahrung müssen dagegen vereinbart sein — für die Anlageform erlaubt § 551 Abs. 3 Satz 2 BGB das ausdrücklich, ein neues Gesetz braucht es dafür nicht.

Ist eine Sicherheit vom Staat besser als eine Bankbürgschaft?

Vom Ausfallrisiko her ja. Eine Bankeinlage ist über die gesetzliche Einlagensicherung mit 100.000 € je Kunde und Institut gedeckt, eine Kautionsbürgschaft ist so gut wie der Versicherer oder die Bank dahinter. Ein Bundesland dagegen ist nicht insolvenzfähig, und eine Forderung gegen das Land kennt keine Deckungsgrenze. Entscheidend für die Praxis ist die Auszahlungsgeschwindigkeit: Eine feste Frist nach unbestrittener Abrechnung — oder eine Ausgestaltung wie bei der Bürgschaft auf erstes Anfordern — macht die staatliche Sicherheit auch praktisch so gut wie Bargeld.

Gab es eine staatlich verwahrte Mietkaution in Deutschland schon einmal?

Ja. Von Juli 2008 bis Ende 2012 konnte die Kaution in der Tagesanleihe des Bundes angelegt werden: Der Mieter führte ein kostenloses Schuldbuchkonto bei der Finanzagentur, die Summe wurde per Formular zugunsten des Vermieters gesperrt, und am Mietende entschied ein Freigabe- oder Einziehungsformular über die Auszahlung — bei Einziehung mit einmonatiger Widerspruchsfrist für den Mieter. Eingestellt wurde das Angebot, weil der Bund sein Privatkundengeschäft aufgab, nicht wegen des Verfahrens.

Was passiert am Ende des Mietverhältnisses mit dem Geld?

Hat sich der Fonds den Rückzahlungsanspruch abtreten lassen, fließt das Kautionsguthaben nach der Abrechnung zuerst an ihn; ein Überschuss geht an den Mieter. Ist das Darlehen bis dahin getilgt, zahlt der Vermieter wie gewohnt an den Mieter aus.

Ist ein Kautionsfonds ein Zuschuss oder ein Kredit?

In allen bekannten Modellen ein Kredit. Der Vorteil liegt nicht im Betrag, sondern im Zins von null, dem Verzicht auf Gebühren und darin, dass die Bonitätsprüfung entfällt, an der ein Ratenkredit für viele Haushalte scheitert.

Wäre ein Kautionsfonds auch für Vermieter von Vorteil?

In einem Punkt ja: Die Kaution kommt in einer Summe zum Einzug statt in drei Monatsraten, und der häufigste Streitpunkt der ersten Mietmonate — die ausbleibende zweite oder dritte Rate — entfällt. In allen anderen Punkten bleibt die Rechtslage unverändert.

Quellen

Primärquellen

Sekundärquellen

Hinweise auf Ungenauigkeiten oder auf weitere kommunale Kautionsfonds nehmen wir über das Kontaktformular entgegen und prüfen sie nach unseren redaktionellen Richtlinien.


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