Grundsteuermessbescheid: Bedeutung, Inhalt und Relevanz

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Grundsteuermessbescheid: Bedeutung, Inhalt und Relevanz

Der Grundsteuermessbescheid ist die Grundlage jeder Grundsteuerzahlung — und über die Nebenkostenabrechnung auch für Mieter indirekt relevant.


Was ist ein Grundsteuermessbescheid?

Es handelt sich um einen Verwaltungsakt des Finanzamts, der die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer bildet. Die Berechnung folgt dieser Formel:

Grundsteuermessbetrag = Einheitswert × Steuermesszahl

Dieser Betrag wird anschließend mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu ermitteln.

Grundsteuermessbescheid vs. Grundsteuerbescheid

Die beiden Begriffe werden häufig verwechselt, kommen aber von unterschiedlichen Behörden:

  • Grundsteuermessbescheid: vom Finanzamt, legt den Grundsteuermessbetrag fest — die reine Rechengrundlage.
  • Grundsteuerbescheid: von der Gemeinde, multipliziert den Messbetrag mit dem örtlichen Hebesatz und fordert den tatsächlich zu zahlenden Betrag an.

Rechenbeispiel

Bei einem festgestellten Grundsteuerwert von 250.000 € und einer Steuermesszahl von 0,031 % (Bundesmodell, Wohngrundstück) ergibt sich:

250.000 € × 0,031 % = 77,50 € Grundsteuermessbetrag

Bei einem Hebesatz der Gemeinde von 470 % errechnet sich daraus die jährliche Grundsteuer:

77,50 € × 470 % = 364,25 € Grundsteuer pro Jahr

Die konkrete Steuermesszahl und der Hebesatz variieren stark je nach Grundstücksart, Bundesland und Gemeinde — das Rechenbeispiel dient nur der Veranschaulichung des Rechenwegs.

Wer erhält den Bescheid?

Das Dokument geht an den Eigentümer, in der Regel also den Vermieter. Mieter erhalten ihn nicht direkt, können aber über die Nebenkostenabrechnung indirekt betroffen sein.

Inhalt des Bescheids

Ein üblicher Bescheid enthält:

  • Name und Adresse des Eigentümers
  • Objektbeschreibung (Lage, Flurstücksnummer)
  • Einheitswert der Immobilie
  • Steuermesszahl
  • Berechneter Messbetrag
  • Hinweise zur Wertermittlung oder zu Änderungen

Relevanz für Vermieter

Vermieter nutzen den Bescheid als Grundlage für den eigentlichen Steuerbescheid ihrer Gemeinde. Die resultierende Grundsteuer kann — sofern vertraglich vereinbart — als Teil der Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden.

Relevanz für Mieter

Auch wenn Mieter den Bescheid nicht direkt erhalten, sollten sie den Posten „Grundsteuer” in der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf Plausibilität prüfen.

Die Grundsteuerreform ab 2025

Die deutsche Grundsteuerreform ersetzt das bisherige Einheitswertsystem durch neue Berechnungsmethoden — Eigentümer müssen dafür aktualisierte Feststellungserklärungen einreichen.

Bundesmodell vs. Landesmodelle

Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundesländern eine Öffnungsklausel eingeräumt, eigene Berechnungsmodelle zu nutzen. Die Mehrheit der Länder wendet das Bundesmodell an (wertabhängig, basiert auf Bodenrichtwert, Grundstücksfläche und statistischer Nettokaltmiete). Eigene Landesmodelle nutzen:

  • Baden-Württemberg: Bodenwertmodell — ausschließlich Grundstücksfläche und Bodenrichtwert, unabhängig vom Gebäudewert
  • Bayern: Flächenmodell — rein wertunabhängig, ausschließlich Grundstücks- und Gebäudefläche
  • Hamburg: Wohnlagemodell — Flächenmodell mit Zuschlag für gute Wohnlage
  • Hessen: Flächen-Faktor-Modell — Flächenmodell mit Lage-Faktor
  • Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell — ähnlich Hessen mit eigener Lagebewertung

Welches Modell gilt, hängt also allein von der Lage der Immobilie ab — nicht vom Wohnsitz des Eigentümers.

Häufige Fragen

Kann ich gegen den Grundsteuermessbescheid Einspruch einlegen?

Ja, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids beim zuständigen Finanzamt — danach wird er bestandskräftig und lässt sich nur noch in Ausnahmefällen ändern.

Ändert sich der Messbescheid automatisch bei einem Eigentümerwechsel?

Nein, ein Verkauf allein löst keine automatische Neubewertung aus — der neue Eigentümer übernimmt zunächst den bestehenden Bescheid, bis eine reguläre Neubewertung ansteht.

Wie oft wird der Grundsteuermessbescheid neu berechnet?

Nach der Reform 2025 ist eine regelmäßige Neubewertung im Turnus von mehreren Jahren vorgesehen, um die Werte aktuell zu halten — Details variieren je nach Bundesland.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid?

Der Grundsteuermessbescheid kommt vom Finanzamt und legt den Grundsteuermessbetrag fest. Der eigentliche Grundsteuerbescheid mit dem zu zahlenden Betrag kommt separat von der Gemeinde, die den Messbetrag mit ihrem individuellen Hebesatz multipliziert.

Warum berechnen manche Bundesländer die Grundsteuer anders?

Das Bundesverfassungsgericht hat den Ländern eine eigene Öffnungsklausel eingeräumt. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nutzen deshalb eigene Landesmodelle statt des bundesweiten Bundesmodells, mit teils abweichenden Berechnungsgrundlagen wie Grundstücksfläche statt Wert.


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