Sparkonto
Ein Sparkonto ist ein verzinstes Bankkonto, das ausschließlich dem Ansparen und Verwahren von Guthaben dient. Anders als ein Girokonto nimmt es nicht am Zahlungsverkehr teil: Es gibt keine Karte, keine Lastschriften und keine Daueraufträge. Geld fließt nur zwischen dem Sparkonto und einem hinterlegten Referenzkonto hin und her.
Der Begriff ist eine Sammelbezeichnung, kein gesetzlich definiertes Produkt. Banken führen unter diesem Namen ganz unterschiedliche Einlagen — vom klassischen Sparbuch bis zum täglich verfügbaren Tagesgeld. Für die Mietkaution ist genau diese Unterscheidung entscheidend.
Merkmale
- Kein Zahlungsverkehr: Verfügungen laufen über ein Referenzkonto, meist das Girokonto desselben Kunden.
- Variabler Zins: Die Bank kann den Satz jederzeit anpassen. Zinsen werden in der Regel jährlich gutgeschrieben und mitverzinst.
- Kündigungsfrist oder tägliche Verfügbarkeit: je nach Produktvariante — das ist der Hauptunterschied zwischen den Formen.
- Einlagensicherung: Guthaben sind bei Banken mit Sitz in der EU über die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde und Institut geschützt.
- Kein Dispo: Das Konto kann nicht ins Minus geraten.
Sparkonto, Sparbuch, Tagesgeld: die Unterschiede
| Form | Urkunde | Verfügbarkeit | Laufzeit |
|---|---|---|---|
| Sparbuch (Spareinlage) | ja, Sparbuch oder Sparurkunde | nach drei Monaten Kündigungsfrist, bis 2.000 € im Monat auch ohne Kündigung | unbefristet |
| Sparkonto ohne Urkunde | nein, rein digital geführt | je nach Vertrag täglich oder nach Kündigungsfrist | unbefristet |
| Kündigungsgeld | nein | nach vereinbarter Kündigungsfrist | unbefristet |
| Tagesgeld | nein | täglich | unbefristet |
| Festgeld / Termingeld | nein | erst zum Laufzeitende | fest vereinbart |
Die Spareinlage ist die einzige dieser Formen mit einer eigenen rechtlichen Definition. Nach § 21 Abs. 4 der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) muss sie unter anderem durch eine Urkunde gekennzeichnet sein, eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten haben und darf nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt sein. Ein Sparkonto, das die Bank ohne Sparbuch führt, ist deshalb rechtlich nicht automatisch eine Spareinlage — auch wenn es im Alltag genauso genutzt wird.
Das Mietkautionskonto ist ein Sparkonto
Ein eigenes Bankprodukt namens „Mietkautionskonto” gibt es nicht. Banken nehmen dafür eines ihrer normalen Sparprodukte und ergänzen es um eine Zweckbindung. In der Praxis entstehen so zwei Konstruktionen:
- Sparkonto des Mieters mit Verpfändung: Der Mieter eröffnet das Konto auf seinen Namen, zahlt die Kaution ein und verpfändet das Guthaben per Verpfändungserklärung an den Vermieter. Die Bank sperrt das Konto für freie Verfügungen. Ausgezahlt wird erst, wenn der Vermieter die Verpfändung freigibt.
- Sparkonto des Vermieters als Treuhandkonto: Der Vermieter eröffnet das Konto auf seinen Namen und kennzeichnet es als offenes Treuhandkonto. Das Guthaben bleibt dadurch vom übrigen Vermögen getrennt und fällt in einer Insolvenz nicht in die Masse.
Welche Variante angeboten wird, entscheidet die Bank. Eine Übersicht der Institute, die das noch tun, steht unter Mietkautionskonto Anbieter im Vergleich.
Was § 551 BGB zum Sparkonto sagt
§ 551 Abs. 3 BGB verlangt vom Vermieter, die Mietsicherheit „bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz” anzulegen, getrennt von seinem eigenen Vermögen. Mieter und Vermieter können eine andere Anlageform vereinbaren.
Wichtig ist, was die Vorschrift nicht sagt: Sie schreibt keine bestimmte Kontoart vor. Das dreimonatige Sparkonto dient nur als Maßstab für den Zinssatz und als Untergrenze für die Verzinsung. Ein Kündigungsgeldkonto, ein Tagesgeldkonto oder ein digital geführtes Sparkonto ohne Sparbuch erfüllen die Vorgabe ebenso, solange Trennung und Verzinsung stimmen. Ausschlaggebend ist die getrennte Anlage, nicht der Produktname.
Die aufgelaufenen Zinsen stehen in jedem Fall dem Mieter zu und erhöhen die Kaution. Wie sich das über die Jahre auswirkt, zeigt Zinsen auf die Mietkaution.
Zinsen und Steuern
Zinsen auf einem Sparkonto sind steuerpflichtige Kapitalerträge. Die Bank führt darauf Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt.
Bei einem verpfändeten Kautionskonto läuft das Konto auf den Namen des Mieters — er kann den Freistellungsauftrag selbst erteilen und die Erträge im Rahmen des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei vereinnahmen. Liegt die Kaution dagegen auf einem Treuhandkonto des Vermieters, werden die Zinsen zunächst über dessen Steuermerkmale abgerechnet und bei der Kautionsabrechnung weitergegeben.
Die Zinssätze auf Kautionssparkonten sind niedrig. Bei den Instituten, die ihre Konditionen öffentlich nennen, lagen sie im September 2026 überwiegend zwischen 0,001 % und 0,50 % p. a. Einzelne Anbieter zahlen mehr; der Vergleich lohnt sich vor allem, weil viele Banken zusätzlich eine einmalige Einrichtungsgebühr verlangen, die den Zinsertrag mehrerer Jahre übersteigen kann.
Häufige Fragen
Ist ein Sparkonto dasselbe wie ein Sparbuch?
Nicht zwingend. Das Sparbuch ist eine Spareinlage mit Urkunde und mindestens drei Monaten Kündigungsfrist. Viele Banken führen Sparkonten heute rein digital, ohne Buch — die Funktion ist ähnlich, die rechtliche Einordnung als Spareinlage aber nicht automatisch gegeben. Für die Kaution spielt das in der Praxis keine Rolle, solange das Guthaben getrennt liegt und verzinst wird. Ein Vorteil hat die Variante ohne Urkunde: Es kann nichts verloren gehen. Was sonst zu tun ist, erklärt Kautionssparbuch verloren.
Kann ich mein bestehendes Sparkonto als Mietkaution verwenden?
Grundsätzlich ja, wenn die Bank die Verpfändung mitmacht und auf dem Konto ausschließlich die Kaution liegt. In der Praxis verlangen die meisten Institute ein neu eröffnetes, zweckgebundenes Konto — schon damit klar bleibt, welcher Betrag verpfändet ist. Ein Sparkonto, auf dem auch privates Guthaben liegt, ist dafür ungeeignet.
Bekomme ich als Mieter die Zinsen des Sparkontos?
Ja. Die Zinsen gehören nach § 551 Abs. 3 BGB dem Mieter, unabhängig davon, auf wessen Namen das Konto läuft. Sie werden der Kaution zugeschlagen und bei der Abrechnung nach dem Auszug mit ausgezahlt.
Ist das Geld auf einem Sparkonto sicher?
Ja, im gleichen Umfang wie andere Bankeinlagen. Die gesetzliche Einlagensicherung greift EU-weit bis 100.000 Euro je Kunde und Institut. Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind zusätzlich über ihre eigenen Sicherungssysteme abgesichert. Bei Kautionen über 100.000 Euro — praktisch nur im gewerblichen Bereich — sollte die Summe auf mehrere Institute verteilt werden.
Wie lange dauert es, bis ich nach dem Auszug an das Guthaben komme?
Das hängt an zwei Fristen: der Freigabe durch den Vermieter und der Kündigungsfrist des Kontos. Der Vermieter darf die Kaution eine angemessene Zeit einbehalten, um seine Ansprüche zu prüfen; die Rechtsprechung akzeptiert dafür in der Regel drei bis sechs Monate. Erst danach lässt sich das Sparkonto kündigen, und bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist vergeht noch einmal ein Quartal. Mehr dazu unter Mietkaution Rückzahlung.
Verwandte Begriffe
- Kündigungsgeldkonto
- Termingelder
- Verpfändungserklärung
- Treuhandkonto
- Freistellungsauftrag
- Mietsicherheit