Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung für den Vermieter, es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie diese hinterlegt werden kann. Eine Möglichkeit stellt das Kautionssparbuch da – also eine Sparbuch auf welchem die Kautionssumme hinterlegt wurde und welches anschließend an den Vermieter verpfändet wurde. Was passiert jedoch, wenn das Kautionssparbuch verloren wurde? Bekommt man die Kaution trotzdem ausbezahlt?

Ein Sparbuch hat den inhärenten Wert der Einlagen. Sie sind Vermieter und nutzen noch altmodische Sparbücher als Kaution? Informieren sie sich wie ein Mietkautionskonto funktioniert und wie man dieses als Vermieter einfach und rechtssicher einrichtet.

Verlust eines Sparbuchs mit der Bank besprechen

Bei Verlust eine Sparbuchs oder eine Verpfändungsurkunde gibt es die folgenden Möglichkeiten:

  • Sicherstellen, dass der Verlust tatsächlich stattgefunden hat, also bspw. dass die Urkunde oder das Sparbuch nicht nur versehentlich verlegt wurden und ggf. doch noch auffindbar sind
  • Sofern ein Wiederfinden ausgeschlossen wurde ist der Kontakt mit der Bank oder dem Unternehmen herzustellen, welche die Urkunde (Sparbuch, Verpfändungserklärung, Bürgschaftsurkunde) ausgestellt hat

Anschließend kann man mit der Bank oder der Versicherung besprechen, wie ein Verlust zu melden ist und welche Optionen es für die hinterlegten Sicherheiten gibt.

In der Regel benötigt man hierfür folgende Unterlagen:

  • Bescheinigung über das Mietverhältnis mit Bestätigung durch den Vermieter
  • Sofern verfügbar eine Urkunde über die Vertretungsberechtigung
  • Sofern verfügbar eine Vollmachtsurkunde
  • Verpfändungserklärung des Vermieters

Manche Banken benötigen lediglich eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift, dass das Sparbuch verloren wurde und im Falle des Wiederfindens nicht mehr genutzt werden kann.

In der Regel haben die Banken ebenfalls eine Auflistung der Umsätze in Ihren System – das Sparbuch dient lediglich als Urkunde für den Anspruch auf die Einlagen.

Wenn das Sparbuch am Ende des Mietverhältnisses aufgelöst werden soll, so wird kein Neues Sparbuch ausgestellt, sondern die Kautionssumme mit Einverständnis und entsprechender Verpfändungsurkunde ausgezahlt. Ansonsten wird ein neues Sparbuch ausgestellt – dies kostet in der Regel eine Gebühr zwischen 5-20€.

Was passiert wenn die Bürgschaftsurkunde oder Verpfändungsurkunde ist nicht mehr auffindbar ist?

Hat man kein Kautionssparbuch, sondern eine Mietkautionsversicherung bzw. Mietkautionsbürgschaft abgeschlossen - so erhält man eine Bürgschaftsurkunde von der Versicherung als mieter ausgestellt, welche man dem vermieter übergibt. Hat nun bspw. der Vermieter diese Urkunde nicht mehr greifbar oder diese ist tatsächlich verloren gegangen - so bietet sich die Möglichkeit, dass der Vermieter sich an die Versicherung bzw. den Aussteller der Urkunde wendet und den Verlust bestätigt. In der Regel wird hierfür eine Gebühr fällig um eine neue Urkunde auszufüllen und zuzuschicken. Soll die Kautionsbürgschaft aufgelöst werden, so ist häufig lediglich eine Bearbeitungsgebühr notwendig - anschließend kann die Bürgschaft gekündigt werden. In den meisten Fällen passiert dies taggenau.

Welche alternative Möglichkeiten gibt es für die Mietkaution?

Je höher die monatlichen Mieten werden, desto höher werden in der Regel auch die zu hinterlegenden Kautionen. Hat man bspw eine Wohnung mit einer Nettokaltmiete von 1.200€ - so kann der Vermieter eine Kaution von 3 Monatskaltmieten verlangen, in diesem Fall 3.600€. Für viele Mieter ist dies eine beachtliche Summe, welche auch eine Rendite ermöglicht, sofern diese nicht auf einem schlecht verzinsten Kautionskonto hinterlegt wird. Dies ist bspw. mit einem Mietkautionsdepot möglich. Hierbei wird ein Fonds-Depot eröffnet und Fonds-Anteile gekauft. Anschließend werden diese Anteile an den Vermieter verpfändet - können jedoch im Gegenzug zu einem Sparkonto eine höhere Rendite erzielen.

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Zuletzt aktualisiert am

Autor: Mietkaution Redaktion

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