Festgeld, Tagesgeld oder Kündigungsgeld? Die Unterschiede für Mieter und Vermieter

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Münzstapel mit wachsenden Pflanzen als Symbol für Geldanlage mit unterschiedlichen Laufzeiten

Tagesgeld, Festgeld und Kündigungsgeld sind die drei einfachsten Arten, Geld bei einer Bank anzulegen. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wann man wieder an das Geld kommt. Für die Mietkaution spielt das eine größere Rolle, als viele denken: Sparkassen legen Kautionen fast immer auf einem Kündigungsgeldkonto an. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede und zeigt, welche Kontoform wofür passt.


Die drei Kontoformen auf einen Blick

TagesgeldKündigungsgeldFestgeld
Laufzeitunbefristetunbefristetfest, meist 1 Monat bis 10 Jahre
Verfügbarkeittäglichnach Kündigungsfrist (z. B. 30–90 Tage)erst zum Laufzeitende
Zinsvariabel, jederzeit änderbarvariabelfest für die ganze Laufzeit
Einzahlungenjederzeitmeist jederzeitnur zu Beginn
Typischer EinsatzNotgroschen, laufende RücklagenMietkaution, mittelfristige Rücklagenplanbare Ausgaben, Verkaufserlöse
Einlagensicherungbis 100.000 €bis 100.000 €bis 100.000 €

Kurz gesagt: Je länger man auf das Geld verzichtet, desto eher bekommt man einen höheren oder zumindest festen Zins. Das gilt aber nicht immer. Zeitweise zahlen Banken für Tagesgeld mehr als für Festgeld, etwa mit Neukundenaktionen oder wenn sie sinkende Zinsen erwarten.


Tagesgeld: jederzeit verfügbar, Zins variabel

Ein Tagesgeldkonto ist ein Sparkonto ohne Laufzeit. Man kann jeden Tag Geld einzahlen oder auf das hinterlegte Girokonto (Referenzkonto) überweisen. Direkte Zahlungen an Dritte sind nicht vorgesehen.

  • Vorteil: volle Flexibilität, keine Kündigung, keine Strafzinsen bei Entnahme.
  • Nachteil: Die Bank darf den Zins jederzeit senken. Lockangebote gelten oft nur wenige Monate und nur für Neukunden oder bis zu einem Höchstbetrag.

Für Vermieter ist Tagesgeld die naheliegende Lösung für alles, was kurzfristig anfallen kann: eine kaputte Heizung, eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung oder ein Mietausfall.


Festgeld: fester Zins, feste Laufzeit

Festgeld gehört zu den Termingeldern. Man legt einen Betrag für eine vereinbarte Laufzeit an, zum Beispiel 12 Monate, und bekommt dafür einen Zins, der sich während der Laufzeit nicht ändert.

  • Vorteil: Planungssicherheit. Man weiß vorher genau, wie viel Zinsen es gibt.
  • Nachteil: Das Geld ist gebunden. Eine vorzeitige Auflösung ist oft ausgeschlossen oder nur gegen Zinsabschlag möglich. Nachträglich einzahlen kann man nicht.

Zwei Punkte, auf die man achten sollte:

  1. Automatische Verlängerung: Manche Banken verlängern Festgeld zum Laufzeitende automatisch zum dann gültigen Zins, der deutlich niedriger sein kann. Vor Abschluss prüfen, ob das Geld stattdessen auf das Referenzkonto zurückfließt.
  2. Zinsauszahlung: Bei mehrjährigem Festgeld werden die Zinsen je nach Bank jährlich oder erst am Ende gutgeschrieben. Das beeinflusst, in welchem Jahr sie versteuert werden und ob der Sparer-Pauschbetrag reicht.

Eine bewährte Methode ist die Festgeld-Leiter: Man teilt das Geld auf mehrere Festgelder mit unterschiedlichen Laufzeiten auf, zum Beispiel 1, 2 und 3 Jahre. So wird regelmäßig ein Teil frei, und man ist nicht mit dem gesamten Betrag an einen Zinsstand gebunden.


Kündigungsgeld: unbefristet, aber mit Frist

Das Kündigungsgeldkonto liegt zwischen Tagesgeld und Festgeld. Es hat keine feste Laufzeit, man kommt aber nicht sofort an das Geld. Erst kündigt man, dann zahlt die Bank nach Ablauf der vereinbarten Frist aus. Üblich sind 30 bis 90 Tage, manche Banken bieten auch 6, 12 oder mehr Monate an.

  • Vorteil: Man muss sich nicht auf ein Enddatum festlegen. Oft liegt der Zins etwas über dem Tagesgeld derselben Bank.
  • Nachteil: Der Zins bleibt variabel. Wer das Geld plötzlich braucht, muss die Kündigungsfrist abwarten oder einen Vorschusszins zahlen, wenn die Bank eine vorzeitige Verfügung überhaupt zulässt.

Verwandt ist das klassische Sparbuch. Die Spareinlage hat gesetzlich eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten, bis 2.000 Euro im Monat lassen sich aber ohne Kündigung abheben. Mehr dazu im Artikel Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist.


Welche Kontoform passt für die Mietkaution?

Nach § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter eine Barkaution getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank anlegen, und zwar zu dem Zins, der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblich ist. Mieter und Vermieter können auch eine andere Anlageform vereinbaren. Die Zinsen stehen immer dem Mieter zu.

Daraus ergibt sich für die drei Kontoformen:

  • Kündigungsgeld: passt am besten zum gesetzlichen Leitbild. Es ist wie die Spareinlage nicht täglich fällig und kommt trotzdem ohne Enddatum aus. Deshalb ist es bei den Sparkassen die Standardform: In unserer Prüfung von 120 Sparkassen-Produktseiten im September 2026 beschrieben 108 das Kautionskonto ausdrücklich als Kündigungsgeldkonto. Der Mieter verpfändet das Guthaben mit einer Verpfändungserklärung an den Vermieter, oder der Vermieter führt es als Treuhandkonto.
  • Tagesgeld: ist nicht verboten, wird von Banken aber selten mit Verpfändung angeboten. Vermieter nutzen es eher, wenn sie Kautionen treuhänderisch auf eigenen Namen anlegen. Wichtig ist dann ein eigenes, klar als Kautionskonto gekennzeichnetes Konto, kein gemeinsames Tagesgeld mit eigenen Ersparnissen.
  • Festgeld: passt kaum. Niemand weiß, wann das Mietverhältnis endet. Eine feste Laufzeit müsste immer wieder verlängert werden, und eine vorzeitige Auflösung kostet Zinsen. Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und sehr langen Mietverhältnissen ist das überhaupt denkbar.

Praxistipp für Mieter: Die Kündigungsfrist verlängert die Wartezeit bis zur Rückzahlung. Wenn der Vermieter die Kaution nach dem Auszug freigibt, dauert es bei einem Konto mit 90 Tagen Frist noch bis zu drei Monate, bis das Geld da ist. Wer die Frist kennt, kann früh kündigen, sobald die Freigabe absehbar ist.

Wie die Konditionen der Sparkassen konkret aussehen, zeigt die Übersicht Mietkautionskonto Sparkasse. Die Spanne ist groß: Die Sparkassen, die ihre Konditionen im September 2026 öffentlich nannten, zahlten zwischen 0,001 % und 0,50 % p. a. auf das Kautionskonto.


Welche Kontoform passt für Vermieter-Rücklagen?

Das eigene Geld des Vermieters ist nicht an § 551 BGB gebunden. Hier geht es nur um die Frage, wann das Geld gebraucht wird:

ZweckEmpfehlungWarum
Reserve für Reparaturen, Mietausfall, NachzahlungenTagesgeldkann jederzeit fällig werden
Rücklage für größere Maßnahmen in 1–3 Jahren (Dach, Fenster, Heizung)Festgeld oder Festgeld-LeiterTermin ungefähr planbar, fester Zins
Rücklage ohne festen Termin, aber nicht täglich nötigKündigungsgeldetwas mehr Zins, keine Bindung an ein Enddatum
Eigenkapital für einen geplanten ImmobilienkaufTagesgeld oder kurzes FestgeldKaufzeitpunkt steht oft nicht genau fest

Ein Punkt gilt für alle: Kautionen der Mieter gehören nie auf dieselben Konten wie die eigenen Rücklagen. Das Trennungsgebot aus § 551 BGB schützt die Kaution im Fall einer Insolvenz des Vermieters.


Zinsen im September 2026

Die Europäische Zentralbank hat am 10. September 2026 ihre Leitzinsen um 0,25 Prozentpunkte angehoben, der Einlagensatz liegt jetzt bei 2,50 %. Banken geben solche Änderungen meist mit Verzögerung weiter. Nach Auswertungen von Vergleichsportalen lag der durchschnittliche Tagesgeldzins Anfang September bei rund 2 %, einjähriges Festgeld im Schnitt ebenfalls bei rund 2 %. Die besten Angebote lagen deutlich darüber, oft als befristete Aktion oder bei Banken aus anderen EU-Staaten.

Zum Vergleich: Viele Filialbanken zahlen auf Kündigungsgeld- und Kautionskonten nur einen Bruchteil davon. Wie sich die Zinsen auf Mietkautionen in den letzten Jahren entwickelt haben, zeigt der Artikel Zinsentwicklung der letzten 10 Jahre.

Konkrete Zinssätze ändern sich laufend. Vor dem Abschluss immer den aktuellen Preisaushang der Bank prüfen.


Sicherheit und Steuern

Einlagensicherung: Tagesgeld, Festgeld und Kündigungsgeld sind Bankeinlagen. Bei Banken in Deutschland sind sie durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde und Bank geschützt. Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben zusätzlich eigene Sicherungssysteme. Bei Banken in anderen EU-Staaten gilt ebenfalls die Grenze von 100.000 Euro, aber die Sicherung läuft über das Einlagensicherungssystem des jeweiligen Landes. Wichtig für Eigentümer: Guthaben aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie sind in Deutschland für eine begrenzte Zeit bis 500.000 Euro geschützt. Mehr dazu unter Einlagensicherung bei der Mietkaution.

Steuern: Zinsen sind Kapitalerträge. Die Bank behält 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Bis 1.000 Euro im Jahr (Zusammenveranlagte 2.000 Euro) bleiben Zinsen mit einem Freistellungsauftrag steuerfrei. Bei ausländischen Banken ohne deutsche Niederlassung wird meist keine Steuer einbehalten, die Zinsen gehören dann in die Steuererklärung. Das gilt auch für Kautionszinsen: siehe Freistellungsauftrag für Zinsen auf die Mietkaution.


Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Festgeld und Kündigungsgeld?

Festgeld hat eine feste Laufzeit und einen festen Zins, das Geld ist erst zum Laufzeitende verfügbar. Kündigungsgeld läuft unbefristet mit variablem Zins. Man kommt nach Kündigung und Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist an das Geld, zum Beispiel nach 30 oder 90 Tagen.

Kann man die Mietkaution auf Festgeld anlegen?

Mieter und Vermieter können nach § 551 Abs. 3 BGB eine andere Anlageform vereinbaren. Festgeld passt aber selten, weil niemand weiß, wann das Mietverhältnis endet, und weil Banken die Verpfändung an den Vermieter meist nur für Spar- und Kündigungsgeldkonten anbieten. Üblich sind deshalb Kündigungsgeldkonten, Sparbücher oder Treuhandkonten.

Warum nutzen Sparkassen für die Mietkaution Kündigungsgeldkonten?

§ 551 BGB orientiert sich am Zins für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Ein Kündigungsgeldkonto ist ähnlich aufgebaut, braucht aber keine feste Laufzeit. In unserer Prüfung von 120 Sparkassen-Produktseiten im September 2026 beschrieben 108 das Kautionskonto ausdrücklich als Kündigungsgeldkonto.

Wie sicher sind Tagesgeld, Festgeld und Kündigungsgeld?

Alle drei sind Bankeinlagen und durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde und Bank geschützt. Bei Banken in anderen EU-Staaten greift die Einlagensicherung des jeweiligen Landes. Guthaben aus einem privaten Immobilienverkauf sind in Deutschland vorübergehend bis 500.000 Euro geschützt.

Muss ich Zinsen aus Festgeld oder Tagesgeld versteuern?

Ja. Zinsen sind Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr (Zusammenveranlagte 2.000 Euro) bleiben sie mit einem Freistellungsauftrag steuerfrei.


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