Kündigungsgeldkonto
Ein Kündigungsgeldkonto ist ein Einlagenkonto ohne feste Laufzeit. Das Geld bleibt so lange angelegt, bis der Kontoinhaber kündigt. Ausgezahlt wird erst nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist. Weil es unbefristet ist und trotzdem nicht täglich verfügbar, liegt es zwischen Tagesgeld und Festgeld.
Merkmale
- Keine feste Laufzeit: Das Konto läuft, bis es gekündigt wird.
- Kündigungsfrist: Je nach Bank von einem Tag bis zu mehreren Monaten, üblich sind etwa 30 bis 90 Tage.
- Variabler Zins: Die Bank kann den Zinssatz anpassen, Zinsen werden meist einmal im Jahr gutgeschrieben.
- Nicht für den Zahlungsverkehr: Überweisungen oder Kartenzahlungen direkt vom Konto sind nicht vorgesehen.
- Einzahlungen sind in der Regel jederzeit möglich.
Abgrenzung zu anderen Kontoformen
| Kontoform | Laufzeit | Verfügbarkeit | Zins |
|---|---|---|---|
| Tagesgeld | unbefristet | täglich | variabel |
| Kündigungsgeld | unbefristet | nach Kündigungsfrist | variabel |
| Festgeld / Termingeld | fest vereinbart | erst zum Laufzeitende | fest |
| Sparbuch (Spareinlage) | unbefristet | nach mindestens drei Monaten Kündigungsfrist, bis 2.000 € im Monat ohne Kündigung | variabel |
Die Spareinlage ist gesetzlich eng definiert: Nach § 21 Abs. 4 der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) muss sie unter anderem durch eine Urkunde wie ein Sparbuch gekennzeichnet sein und eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten haben. Ein Kündigungsgeldkonto erfüllt diese Merkmale nicht zwingend. Es ist ein eigenständiges Produkt, das dem Sparbuch aber in der Funktion ähnelt.
Warum Sparkassen die Mietkaution darauf anlegen
Nach § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kaution „bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen”, getrennt von seinem eigenen Vermögen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. Das Kündigungsgeldkonto passt gut zu dieser Vorgabe, weil es wie die Spareinlage nicht täglich fällig ist, aber ohne feste Laufzeit auskommt. Wie lange ein Mietverhältnis dauert, weiß schließlich niemand im Voraus.
Bei den Sparkassen ist es deshalb die Standardform. In unserer Prüfung von 120 Sparkassen-Produktseiten im September 2026 beschrieben 108 das Kautionskonto ausdrücklich als Kündigungsgeldkonto. Es gibt zwei Varianten:
- Konto des Mieters mit Verpfändung: Der Mieter eröffnet das Kündigungsgeldkonto auf seinen Namen und verpfändet das Guthaben mit einer Verpfändungserklärung an den Vermieter. Ausgezahlt wird nur mit Freigabe des Vermieters.
- Konto des Vermieters als Treuhandkonto: Der Vermieter eröffnet das Konto auf seinen Namen und verwaltet die Kaution treuhänderisch.
Zinsen und Kosten in der Praxis
Nur wenige Sparkassen nennen die Konditionen ihres Kautionskontos öffentlich. Auf den Produktseiten, die es tun, reichten die Werte im September 2026 von 0,001 % p. a. (Sparkasse Dortmund) bis 0,50 % p. a. (Sparkasse Langen-Seligenstadt, Sparkasse Markgräflerland). Die Kündigungsfristen lagen zwischen einem Tag und 90 Tagen, die einmaligen Kosten zwischen 10 und 75 Euro. Die meisten Sparkassen weisen den Zins nur im Preisaushang aus. Einen Überblick über alle Sparkassen gibt die Seite Mietkautionskonto Sparkasse.
Die Zinsen stehen dem Mieter zu und sind steuerpflichtige Kapitalerträge. Liegt das Konto auf dem Namen des Mieters, kann er einen Freistellungsauftrag erteilen.
Häufige Fragen
Kann ich vor Ablauf der Kündigungsfrist an das Geld?
In der Regel nicht. Manche Banken erlauben eine vorzeitige Verfügung gegen einen Zinsabschlag. Bei einem verpfändeten Kautionskonto kommt es darauf aber ohnehin nicht an: Ohne Freigabe des Vermieters zahlt die Bank nicht aus.
Ist ein Tagesgeldkonto als Kautionskonto erlaubt?
§ 551 BGB schreibt keine bestimmte Kontoart vor, sondern eine getrennte Anlage und mindestens den üblichen Sparzins, soweit nichts anderes vereinbart ist. Banken bieten die Verpfändung aber meist nur für Spar- und Kündigungsgeldkonten an. Tagesgeld nutzen eher Vermieter, die die Kaution treuhänderisch auf eigenem Namen anlegen.
Ist das Geld auf einem Kündigungsgeldkonto sicher?
Ja, im gleichen Umfang wie andere Bankeinlagen. Guthaben sind bei deutschen Banken durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde und Bank geschützt. Sparkassen sind zusätzlich über das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe abgesichert.
Was passiert mit dem Konto nach dem Auszug?
Der Vermieter gibt die Verpfändung frei, sobald er seine Ansprüche geprüft hat. Danach kann der Mieter kündigen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird das Guthaben samt Zinsen ausgezahlt. Die Frist sollte man deshalb bei der Planung der Rückzahlung einrechnen.