Immobilienverwaltung Konto: Treuhand, Verwalterkonto & Kontointegration

Hausverwalter und private Vermieter mit mehreren Objekten müssen bei der Kontowahl sorgfältig vorgehen: Die richtige Kontoinhaberschaft je Mandat, die getrennte Anlage von Kautionen und eine saubere Anbindung an die Verwaltungssoftware entscheiden darüber, ob Gelder im Insolvenzfall geschützt sind, ob die Buchhaltung ohne Handarbeit läuft und ob ein Verwalterwechsel reibungslos gelingt.
Welches Konto passt zu welcher Situation?
Die Kontofrage hängt weniger an der Objektzahl als daran, wessen Geld verwaltet wird. Daraus ergeben sich drei grundverschiedene Ausgangslagen:
| Ausgangslage | Wer ist Kontoinhaber? | Passendes Kontomodell |
|---|---|---|
| Eigener Bestand (Sie sind Eigentümer) | Sie selbst | Geschäftskonto mit Unterkonten + separates Kautionskonto |
| Mietverwaltung für fremde Eigentümer | Eigentümer oder Verwalter treuhänderisch | Eigentümerkonto mit Vollmacht bzw. offenes Treuhandkonto |
| WEG-Verwaltung | Zwingend die Eigentümergemeinschaft | Konto auf den Namen der GdWE, Verwalter nur mit Vollmacht |
Wer diese Zuordnung überspringt, baut sich Probleme ein, die später kaum noch zu heilen sind — von der Insolvenzfestigkeit bis zur Entlastung in der Eigentümerversammlung. Welche Verwaltungsart welche Aufgaben mit sich bringt, erklärt Hausverwaltung: Aufgaben, Kosten und Verwaltungsarten.
Die vier gängigen Kontomodelle
- Treuhandkonto/Anderkonto (z. B. Smartmiete) — schnelle Online-Einrichtung, getrennte Kautionsanlage, geeignet für mehrere Mietverhältnisse. Das Guthaben ist rechtlich vom Vermögen des Kontoinhabers getrennt. Details im Ratgeber Treuhandkonto und im Vergleich heykaution vs. Smartmiete.
- Verwalterkonten von Banken (z. B. Deutsche Bank, DKB) — objektbezogene Kontonummern, kostenfreie Einzelabrechnung je Unterkonto, EBICS-Anbindung und Ansprechpartner mit Branchenkenntnis.
- Geschäftskonto mit Unterkonten — ausreichend für den eigenen kleineren Bestand mit übersichtlicher Buchhaltung, erfordert aber manuelle Zuordnung und deckt die Kautionstrennung nicht automatisch ab. Anbieter und Kosten stehen im Vermieterkonto-Vergleich.
- Spezialisierte Verwaltungsplattformen — Banken- und Drittanbieter mit Verwaltungsoberfläche, Sammelkonto und Softwareintegration, meist ab etwa 50 Einheiten wirtschaftlich.
WEG-Verwaltung: Das Konto muss auf die Gemeinschaft laufen
Seit der WEG-Reform (WEMoG, in Kraft seit 1. Dezember 2020) ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) selbst rechtsfähig (§ 9a WEG) — sie kann also Konten auf ihren eigenen Namen führen, und genau so sollen sie geführt werden: Das Hausgeldkonto lautet auf die Gemeinschaft, üblicherweise in der Form „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Musterstraße 12, vertreten durch Hausverwaltung XY”. Der Verwalter ist lediglich verfügungsberechtigt, nicht Kontoinhaber.
Ein Treuhandkonto auf den Namen des Verwalters — ob offen oder verdeckt geführt — widerspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Das Landgericht Berlin hat das bestätigt, zugleich aber entschieden, dass der Verstoß allein nicht ohne vorherige Abmahnung die sofortige Abberufung des Verwalters rechtfertigt (LG Berlin, Urteil vom 15.02.2022, 55 S 25/21 WEG). Eigentümer, die ein solches Konto vorfinden, sollten die Umstellung auf ein Konto der Gemeinschaft also zunächst per Beschluss verlangen.
Praktisch bedeutet das für die Kontostruktur einer WEG:
- Hausgeldkonto auf den Namen der GdWE für den laufenden Zahlungsverkehr
- Rücklagenkonto für die Erhaltungsrücklage, getrennt und in der Regel verzinst angelegt
- Kautionskonten für vermietete Wohnungen gehören nicht in diese Struktur — sie laufen für den jeweiligen vermietenden Eigentümer, nicht für die Gemeinschaft
Wechselt die Verwaltung, bleibt das Konto bei der Gemeinschaft — es wird lediglich die Vollmacht umgestellt. Das ist der entscheidende praktische Vorteil gegenüber der alten Fremdgeldkonto-Praxis, bei der eine Verwalterinsolvenz das Gemeinschaftsvermögen gefährden konnte. Wie sich die übrige Verwaltung einer Gemeinschaft digital abbilden lässt, zeigt Digitale WEG-Verwaltung.
Mietverwaltung für fremde Eigentümer
Verwaltet man Mietobjekte für Dritte, gibt es zwei saubere Wege: Das Konto läuft auf den Eigentümer, und der Verwalter erhält Kontovollmacht — oder der Verwalter führt ein offenes Treuhandkonto, bei dem die Treuhandbindung gegenüber der Bank offengelegt ist.
Der Unterschied wird im Insolvenzfall relevant: Bei einem offen geführten Treuhandkonto sind die Gelder im Insolvenzverfahren des Verwalters aussonderungsfähig, gehören also nicht zur Insolvenzmasse. Ein verdecktes Treuhandkonto oder gar die Vermischung mit Betriebsmitteln gefährdet diesen Schutz — und begründet für den Verwalter ein persönliches Haftungsrisiko.
Mietkautionen: immer eigenständig anlegen
Unabhängig vom gewählten Kontomodell gilt § 551 Abs. 3 BGB: Der Vermieter muss die Mietkaution getrennt von seinem übrigen Vermögen und zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen, sofern nicht eine andere Anlageform vereinbart ist. Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Zulässig sind maximal drei Nettokaltmieten (Details zur Kautionshöhe, § 551 BGB erklärt).
Verwaltet eine Hausverwaltung die Kautionen, muss die Trennung auch gegenüber dem Vermögen der Verwaltung bestehen. Ein Sammelkonto, auf dem Kautionen mehrerer Mietverhältnisse liegen, ist nur tragfähig, wenn es als Treuhandkonto offen ausgewiesen ist und jede Kaution rechnerisch eindeutig einem Mieter zugeordnet und einzeln abgerechnet werden kann. Genau hier liegt der Vorteil von Verwalterplattformen mit mietergenauer Einzelabrechnung: Bei Auszug lässt sich der Anteil samt Zinsen auf Knopfdruck belegen, statt ihn aus Kontoauszügen zu rekonstruieren. Die Anforderungen im Detail stehen unter Kautionssammelkonto.
Kautionskonten beim Verwalter- oder Eigentümerwechsel
- Verwalterwechsel: Laufen die Kautionskonten auf den Eigentümer oder als offenes Treuhandkonto, werden nur Vollmachten umgestellt. Liegen sie bei der alten Verwaltung, müssen sie samt Zinsnachweis je Mieter übertragen werden — mit einer Einzelabrechnung ist das ein Export, ohne sie eine Rekonstruktion.
- Eigentümerwechsel: Mit dem Verkauf tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus der Kaution ein (§ 566a BGB). Die Kaution ist deshalb samt aufgelaufener Zinsen an ihn zu übertragen. Wie das abläuft, erklärt Mietkaution bei Eigentümerwechsel.
Anbieter mit echtem Verwalterangebot
Der Markt ist überschaubar. Vier Anbieter richten sich ausdrücklich an gewerbliche Verwalter:
| Anbieter | Kontoarten | Kosten | Schnittstelle |
|---|---|---|---|
| DKB Verwalterplattform | WEG-, Treuhand- und Eigenbestandskonten, Kautions- und Rücklagenkonten | Plattform kostenfrei, Miet-/Hausgeldkonto 9 €/Monat, Kautions- und Rücklagenkonten ohne Kontoführungsgebühr | EBICS (Voraussetzung) |
| Deutsche Bank Immobilienverwalter | Objektbezogene Unterkonten, WEG- und Rücklagenkonten | Auf Anfrage, separate Kontoabrechnung je Unterkonto ohne Mehrkosten | EBICS/HBCI, Bankauskunft-Portal |
| Getmomo | Treuhand-Sammelkonto für Kautionen, Mietkonten mit virtueller IBAN je Eigentümer, WEG-Hausgeld- und Rücklagenkonten | Kautions- und WEG-Rücklagenkonten kostenfrei, Hausgeld- und Mietkonten über monatliche Pauschale | Direktintegration in DOMUS/fluks, EverReal und Villa, EBICS, offene API |
| Hausbank München | Kautionskonten als offenes Treuhand-Sparkonto, bis zu sechs Mieter je Konto | Auf Anfrage | Browserbasierter Kautions-Service, Freigaben im 4- bzw. 6-Augen-Prinzip, Rollen- und Rechtekonzept |
Getmomo ist dabei keine Bank, sondern eine Plattform, die die Konten bei der Hamburg Commercial Bank führt. Der Zuschnitt ist ein anderer als bei den beiden Banklösungen: Statt einzelner Objektkonten steht ein Treuhand-Sammelkonto im Mittelpunkt, das die Kautionen des gesamten Bestands bündelt — inklusive kostenfreiem Umzugsservice für bestehende Kautionsbestände und Objektübernahmen ab zehn Einheiten. Der Anbieter empfiehlt den Einsatz ab rund 50 verwalteten Einheiten oder 50.000 € Kautionsvolumen; für kleinere Bestände lohnt der Aufwand selten. Details zu Konditionen und Einlagensicherung stehen auf der Getmomo-Anbieterseite.
Die Hausbank München ist der Spezialfall unter den vieren: eine Genossenschaftsbank von 1908, die aus dem Haus- und Grundbesitzerverein hervorging und sich ausschließlich an Vermieter, Verwalter und Eigentümer richtet. Ihr Kautions-Service verwaltet nach eigenen Angaben rund 1,6 Milliarden Euro über mehrere hunderttausend Kautionskonten. Der Schwerpunkt liegt weniger auf Software-Schnittstellen als auf der Tiefe der Kautionsverwaltung selbst — Stammdaten, Objekt- und Kontowechsel, Freigaben im Mehr-Augen-Prinzip und ein feingliedriges Rechtekonzept. Empfohlen ab rund 50 aktiv verwalteten Kautionskonten.
Für die Einordnung wichtig: DKB und Deutsche Bank sind klassische Banken mit angeschlossener Verwalteroberfläche, Getmomo ist eine Plattform mit Partnerbank im Hintergrund, und die Hausbank München ist eine Spezialbank für die Immobilienwirtschaft. Wer bereits EBICS im Einsatz hat, findet bei DKB und Deutsche Bank den kürzesten Weg; wer enge Integration in die Verwaltersoftware sucht, bei Getmomo; wer vor allem viele Kautionskonten sauber abbilden muss, bei der Hausbank.
Nicht zu verwechseln: Das DKB-Vermieterpaket für private Vermieter wurde 2025 eingestellt (siehe DKB-Alternativen). Die Verwalterplattform für gewerbliche Immobilienverwaltungen ist davon nicht betroffen und weiterhin verfügbar — sie setzt allerdings eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO und EBICS voraus. Für Einzelvermieter und kleine Bestände lohnt stattdessen der Blick auf den Vermieterkonto-Vergleich.
Für Verwaltungen & Vermieter ab 50 Kautionskonten
Kostenfreie Beratung zur Kontostruktur Ihres Bestands
Wir sichten Ihre Ausgangslage, stellen die passenden Verwalterangebote gegenüber und begleiten auf Wunsch den Umzug bestehender Kautionen.
- Vergleich von Verwalterplattformen, Treuhand-Sammelkonten und Spezialbanken
- Einordnung nach Bestandsart: eigener Bestand, Mietverwaltung oder WEG
- Concierge-Service: Kontakt zum Anbieter und Begleitung beim Umzug der Kautionen
- Unverbindlich – Rückmeldung in der Regel innerhalb von zwei Werktagen
Lieber per E-Mail? info@mietkautionskonto.info
Konto-Software-Integration
Moderne Hausverwaltungssoftware importiert Kontobewegungen automatisch und ordnet sie per Regelwerk den jeweiligen Objekten und Mietverhältnissen zu. Welcher Weg dafür zur Verfügung steht, hängt an der Bank:
- FinTS/HBCI — der Standard für kleinere Bestände, von fast jeder Bank unterstützt, in praktisch jeder Verwaltungssoftware integriert.
- EBICS — der Standard der Wohnungswirtschaft: Sammelüberweisungen, Mehr-Augen-Freigabe und verteilte elektronische Unterschrift. Verwalterplattformen setzen ihn meist voraus.
- PSD2-/XS2A-Schnittstellen — bankneutraler Kontoabruf, praktisch bei gemischten Bankverbindungen, aber mit regelmäßiger Neuauthentifizierung.
- Virtuelle IBANs — eine eigene IBAN je Mieter oder Eigentümer auf einem gemeinsamen Konto; der Zahlungseingang ist dann schon über die IBAN zugeordnet statt über den oft unvollständigen Verwendungszweck.
- Kontoauszugsformate —
camt.053(SEPA-Standard) und das ältereMT940sind die Dateiformate, in denen Umsätze in die Buchhaltung laufen.
Für den Einzug von Miete oder Hausgeld per SEPA-Lastschrift brauchen Sie zusätzlich eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die kostenfrei bei der Deutschen Bundesbank beantragt wird, sowie ein Mandat je Zahler. Für die Buchhaltung sollte das Konto außerdem einen DATEV-tauglichen Export liefern.
Aufbewahrungsfristen: Seit dem 1. Januar 2025 sind Buchungsbelege — dazu zählen Kontoauszüge, Rechnungen und Zahlungsbelege — acht Jahre aufzubewahren; Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse weiterhin zehn Jahre, Geschäftsbriefe sechs Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist. Bankportale halten Umsätze oft kürzer vor — wer die Auszüge nicht regelmäßig exportiert, kann die Frist nicht einhalten.
Welche Programme welche Banking-Schnittstellen unterstützen, zeigen der Hausverwaltung-Software-Vergleich für private Vermieter und Software für Hausverwaltungen für die Profi-Systeme.
Empfohlener Ablauf
- Kontoinhaberschaft je Mandat klären (Eigentümer, Gemeinschaft oder offene Treuhand)
- Konten mit objektbezogener Kennzeichnung einrichten, Kautionen getrennt
- Kontobewegungen automatisch in die Verwaltungssoftware importieren
- Regelbasierte Verbuchung anwenden und Ausnahmen (Teilzahlungen, fehlender Verwendungszweck) wöchentlich prüfen
- Monatliche Abrechnungen und Eigentümerberichte automatisiert erstellen
- Kontoauszüge regelmäßig exportieren und für die Aufbewahrungsfrist archivieren
Checkliste: Worauf achten?
- Korrekter Kontoinhaber je Mandat (Gemeinschaft, Eigentümer oder offene Treuhand)
- Getrennte Konten bzw. Unterkonten (IBANs) je Objekt
- Kautionsanlage nach § 551 Abs. 3 BGB mit mietergenauer Einzelabrechnung
- Kostenfreie Einzelabrechnung je Unterkonto
- Exportfunktionen (CSV, DATEV, camt.053) für die Buchhaltung
- EBICS-, FinTS- oder API-Anbindung an die Verwaltungssoftware
- Rollenbasierte Zugriffsrechte und Mehr-Augen-Freigabe bei Zahlungen
- Archivierung von Kontoauszügen und Belegen über acht Jahre, von Büchern und Abschlüssen über zehn Jahre
- Geregelter Übergabeprozess bei Verwalter- und Eigentümerwechsel
Auswahl nach Portfoliogröße
- Einzelvermieter (1–5 Einheiten, eigener Bestand): einfaches Geschäfts- oder Vermieterkonto mit sauberer Dokumentation, dazu ein separates Kautionskonto je Mietverhältnis
- Kleine Verwaltung (5–50 Einheiten): Eigentümerkonten mit Vollmacht oder offenes Treuhandkonto, dazu einfache Softwareintegration über FinTS
- Professionelle Verwaltung (>50 Einheiten): vollwertiges Verwalterkonto mit Unterkonten, EBICS und professionellem Support
Die Grenzen sind fließend: Wer WEG-Mandate betreut, braucht die Kontostruktur einer Gemeinschaft ab der ersten Einheit — die Portfoliogröße entscheidet dann nur noch über den Automatisierungsgrad. Welche Werkzeuge über das Konto hinaus dazugehören, ordnet Software für Vermieter nach den Schritten der Vermietung.
Mietkaution gesetzeskonform & ohne Aufwand verwalten
Digitale Treuhandkonten für Vermieter – gesetzeskonform & schnell eingerichtet
- In 5 Minuten online eingerichtet – ohne Papierkram
- 100 % gesetzeskonform gemäß § 551 BGB
- Alle Mietkautionen zentral & übersichtlich verwalten
- Sofort einsatzbereit – kein Banktermin nötig
- Nach Mietende schnell & unkompliziert auflösen
Häufige Fragen
Reicht ein normales Geschäftskonto für die Immobilienverwaltung?
Für den eigenen Bestand mit ein bis fünf Einheiten meist ja, solange Einnahmen und Ausgaben je Objekt sauber zugeordnet werden. Die Mietkautionen gehören trotzdem auf ein getrenntes Kautionskonto. Wer für fremde Eigentümer oder eine WEG verwaltet, braucht dagegen Konten, die auf den Auftraggeber laufen oder offen als Treuhandkonto geführt werden.
Dürfen Mietkautionen auf dem gleichen Konto wie die Mieteinnahmen liegen?
Nein. Mietkautionen müssen nach § 551 Abs. 3 BGB getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden — unabhängig davon, welches Kontomodell für die restliche Verwaltung genutzt wird. Ein Sammelkonto für mehrere Kautionen ist möglich, wenn es als Treuhandkonto offen ausgewiesen ist und jede Kaution einem Mieter eindeutig zugeordnet werden kann.
Was ist der Unterschied zwischen einem Treuhandkonto und einem Verwalterkonto?
Ein Treuhandkonto läuft auf einen Treuhänder, der das Geld für einen anderen hält — bei offener Treuhand ist das gegenüber der Bank ausgewiesen und im Insolvenzfall geschützt. Ein Verwalterkonto ist ein Bankangebot für gewerbliche Hausverwaltungen: mehrere Konten je Mandat, die auf Eigentümer, Gemeinschaft oder Treuhand laufen können, mit gemeinsamer Oberfläche, EBICS und Einzelabrechnung.
Auf wen muss das Konto einer WEG lauten?
Auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer selbst — sie ist rechtsfähig und damit Kontoinhaberin. Der Verwalter ist nur verfügungsberechtigt. Ein Treuhandkonto auf den Namen des Verwalters widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung; nach dem LG Berlin rechtfertigt es allerdings nicht ohne vorherige Abmahnung die sofortige Abberufung.
Was passiert mit den Geldern, wenn die Hausverwaltung insolvent wird?
Läuft das Konto auf die Eigentümergemeinschaft oder den Eigentümer, ist das Guthaben nicht Teil der Insolvenzmasse. Bei einem offen geführten Treuhandkonto besteht ein Aussonderungsrecht. Kritisch wird es, wenn Gelder verdeckt oder vermischt mit dem Betriebsvermögen der Verwaltung geführt wurden — dann droht der Verlust.
Brauche ich EBICS oder reicht FinTS/HBCI?
Für kleinere Bestände reicht FinTS/HBCI und wird von fast jeder Bank unterstützt. EBICS ist der Standard der Wohnungswirtschaft und bietet Sammelaufträge sowie Mehr-Augen-Freigaben — Verwalterplattformen wie die der DKB setzen ihn voraus.
Wie lange müssen Kontoauszüge und Belege aufbewahrt werden?
Seit 2025 gilt für Buchungsbelege — dazu zählen Kontoauszüge und Rechnungen — eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren, für Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse weiterhin zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist. Für Kautionsunterlagen empfiehlt sich unabhängig davon die Aufbewahrung bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses.
Quellen
- Primärquelle § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten — Bundesministerium der Justiz
- Primärquelle § 9a WEG – Gemeinschaft der Wohnungseigentümer — Bundesministerium der Justiz
- Primärquelle § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen — Bundesministerium der Justiz, geprüft 09/2026
- Sekundärquelle LG Berlin, Urteil vom 15.02.2022, 55 S 25/21 WEG – Fremdgeldkonto auf den Namen der WEG — iurado
- Primärquelle DKB Verwalterplattform – Kontoarten und Konditionen — Deutsche Kreditbank AG, geprüft 07/2026
- Primärquelle Deutsche Bank – Angebot für Immobilienverwalter — Deutsche Bank AG, geprüft 07/2026