Software für Vermieter: die acht Bausteine im Überblick

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1. Inserat und Vermietung

Was Software leistet: Exposé erstellen, auf mehrere Portale gleichzeitig ausspielen, Anfragen bündeln, Besichtigungstermine als Serie vergeben. Bei mehreren Bewerbern auf eine Wohnung ist die Terminvergabe der Punkt, an dem manuelle Verwaltung zuerst kippt.

Wo die Grenze liegt: Die Reichweite kommt vom Portal, nicht vom Werkzeug. Ein Vermietungstool ersetzt keine Anzeige, es verwaltet sie nur. Und die Auswahlentscheidung bleibt in jedem Fall beim Vermieter — schon weil eine automatisierte Vorsortierung nach Merkmalen wie Herkunft oder Familienstand diskriminierungsrechtlich heikel ist.

Unsere Werkzeuge dazu: Wie viel Miete kann ich verlangen? für den Ansatz, KI-gestützte Mietpreisfindung für die Frage, was algorithmische Preisvorschläge taugen.

2. Bewerberauswahl und Bonität

Was Software leistet: Selbstauskunft digital einholen, Nachweise strukturiert anfordern, Bonitätsauskünfte direkt einbinden. Der Vorteil ist weniger die Geschwindigkeit als die Vollständigkeit: Ein Formular vergisst kein Feld.

Wo die Grenze liegt: Zulässig ist nur, was zum Zeitpunkt der Abfrage erforderlich ist. Fragen nach Schwangerschaft, Religion oder Parteizugehörigkeit sind unzulässig, und eine Bonitätsauskunft darf erst eingeholt werden, wenn die Vermietung an diesen Bewerber ernsthaft in Betracht kommt — nicht schon bei der Massenbesichtigung.

Unsere Werkzeuge dazu: Mieterselbstauskunft, SCHUFA-Auskunft für Vermieter, Einkommensnachweis prüfen, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

3. Mietvertrag

Was Software leistet: Vertragsvorlagen mit geführter Klauselauswahl, automatisch befüllten Stammdaten und einem Prüflauf gegen die häufigsten unwirksamen Formulierungen.

Wo die Grenze liegt: Eine Vorlage kennt den Einzelfall nicht. Klauseln zu Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen und Tierhaltung sind seit Jahren in Bewegung, und eine Vorlage, die zwei Jahre alt ist, kann eine inzwischen gekippte Klausel enthalten. Wer eine Vorlage nutzt, sollte wissen, welche Punkte strittig sind.

Unsere Werkzeuge dazu: Mietvertrags-Checkliste für Vermieter mit den zwölf Punkten, die jeder Vertrag enthalten sollte.

4. Kaution

Dies ist der Schritt, an dem jede Software an eine rechtliche Grenze stößt — und der Grund, warum in unserer Anbietertabelle bei der Funktion „Kaution” bei den meisten Programmen nichts steht.

Was Software leistet: Fristen überwachen, den vereinbarten Betrag hinterlegen, an die Abrechnung nach Auszug erinnern. Manche Anbieter binden ein Konto eines Partners an oder vermitteln es.

Wo die Grenze liegt: § 551 Abs. 3 BGB verlangt, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters und insolvenzsicher angelegt wird. Das ist eine Eigenschaft eines Kontos, keine Funktion einer Software. Ein Programm kann den Betrag noch so sauber führen — liegt das Geld auf dem privaten Girokonto des Vermieters, ist die Anlage fehlerhaft. Genau deshalb ist „Kautionsverwaltung” als Softwarefunktion fast immer eine Kontoanbindung und keine eigene Leistung.

Unsere Werkzeuge dazu: Anbietervergleich für Kautionskonten, Kautionssammelkonto für mehrere Mietverhältnisse, Vermieterkonto, Mietkautionsrechner für die zulässige Höhe.

5. Übergabe und Dokumentation

Was Software leistet: Geführte Protokolle mit Raumliste, Zählerständen und Fotos, die direkt am Mängelpunkt hängen. Ein fotografiertes Protokoll auf Papier leistet das nicht — dort steht „Kratzer im Parkett”, aber nicht, wie groß.

Wo die Grenze liegt: Das Ergebnis muss beiden Seiten gehören. Wer das Protokoll ausschließlich im Konto eines Anbieters liegen hat, steht ohne Nachweis da, sobald der Zugang wegfällt. Entscheidend ist der PDF-Export an beide Parteien.

Unsere Werkzeuge dazu: Wohnungsübergabeprotokoll inklusive eines kostenlosen Protokoll-Tools, Zeitwert-Rechner für Abnutzung und der Kaution-Schäden-Simulator für die Frage, was am Ende abgezogen werden darf.

6. Laufende Verwaltung und Zahlungen

Was Software leistet: Der eigentliche Kern der Hausverwaltungssoftware. Stammdaten, Dokumente, Mieteingänge und offene Posten an einem Ort, meist mit Bankanbindung über PSD2 oder FinTS, die Zahlungseingänge automatisch den Mietverhältnissen zuordnet.

Wo die Grenze liegt: Jede Zuordnungsautomatik scheitert an denselben Fällen — Teilzahlungen, Sammelüberweisungen, Zahlungen durch Dritte, fehlende Verwendungszwecke. Und bei einem tatsächlichen Zahlungsrückstand endet die Zuständigkeit der Software: Mahnung, Kündigung und Räumung sind rechtliche Schritte mit eigenen Fristen.

Unsere Werkzeuge dazu: Hausverwaltungssoftware im Vergleich mit Anbietertabelle und Testkriterien, der Software-Finder für die Auswahl nach Einheitenzahl und Funktionsbedarf, Verwaltung per Excel als bewusste Alternative bei kleinen Beständen und selbst verwalten oder Hausverwaltung für die Frage davor. Bei Zahlungsrückständen: Was tun bei Mietrückstand?

7. Nebenkosten und Mietanpassung

Was Software leistet: Betriebs- und Heizkosten auf die Nutzer verteilen, Umlageschlüssel dauerhaft speichern, Abrechnungen als Serienbrief erzeugen. Das ist der Punkt, an dem sich eine Software für viele zum ersten Mal rechnet: Die Abrechnung ist jährlich, fristgebunden und fehleranfällig.

Wo die Grenze liegt: Die Software rechnet, was man ihr an Schlüsseln vorgibt. Ob eine Kostenart überhaupt umlagefähig ist und ob der gewählte Schlüssel zum Vertrag passt, prüft sie nicht.

Unsere Werkzeuge dazu: Nebenkostenabrechnungs-Rechner, Umlagefähigkeits-Check, Wohnflächenrechner als Grundlage des häufigsten Umlageschlüssels, CO₂-Kostenrechner für die Aufteilung nach dem Stufenmodell. Für die Miete selbst: Kappungsgrenze-Rechner, Indexmietvertrag-Rechner und der Mieterhöhungsschreiben-Generator.

8. Steuer und Wirtschaftlichkeit

Was Software leistet: Einnahmen und Ausgaben so aufbereiten, dass sie in die Anlage V übertragbar sind — bei einigen Anbietern als eigener Export, bei anderen als reine Summenliste.

Wo die Grenze liegt: Die Abgrenzung zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand und abschreibungspflichtigen Herstellungskosten trifft keine Buchungslogik automatisch. Sie ist die folgenreichste Einzelentscheidung der Vermietungsbesteuerung und gehört geprüft, nicht gebucht.

Unsere Werkzeuge dazu: Kaufnebenkosten-Rechner für die Gesamtinvestition, Mietrendite-Rechner, Cashflow-Rechner, AfA-Rechner und Anlage V ausfüllen.

Wie viel Software bei welcher Bestandsgröße?

Die ehrlichste Antwort auf die Frage nach der richtigen Software ist eine Gegenfrage: wie viele Einheiten? Der Bedarf springt nicht gleichmäßig, sondern an wenigen Schwellen.

BestandWas sich rechnetWas noch nicht
1 EinheitKautionskonto, Tabelle, Ordner, EinzelrechnerVerwaltungssoftware — der Einrichtungsaufwand übersteigt die Ersparnis
2–4 Einheitenzusätzlich getrennte Kostenerfassung je Objekt, feste Umlageschlüsselautomatisierter Zahlungsabgleich
5–19 EinheitenVerwaltungssoftware mit Nebenkostenmodul und Bankanbindungeigene Buchhaltung, ERP
ab 20 Einheitengetrennte Buchhaltung, automatisierter Mietabgleich, Dokumentenmanagement

Der statistische Durchschnitt eines Mehrfamilienhauses in Deutschland liegt bei 6,7 Wohnungen. Die typische Konstellation privater Vermieter liegt damit genau in der Zone, in der die Tabelle kippt und Software je Einheit bepreist wird — das ist kein Zufall, sondern der Grund, warum sich die Preismodelle der Anbieter dort so ähneln.

Der teuerste Posten steht in keiner Preisliste

Der Kostenvergleich zwischen zwei Programmen dreht sich meist um wenige Euro je Einheit und Monat. Der größere Posten ist der Medienbruch: jede Stelle, an der Daten aus einem System von Hand in das nächste übertragen werden. Die Adresse aus dem Inserat in den Mietvertrag, der Zählerstand aus dem Protokoll in die Nebenkostenabrechnung, die Summe aus der Verwaltung in die Steuererklärung.

Jede dieser Übertragungen kostet Zeit und erzeugt eine eigene Fehlerquelle — und Fehler in der Nebenkostenabrechnung oder im Erhöhungsverlangen sind teurer als jedes Abo. Bei der Auswahl lohnt deshalb weniger die Frage, welches Programm die längste Funktionsliste hat, als die Frage, welche Übergänge es ohne Abtippen bedient.

Häufige Fragen

Welche Software brauche ich als privater Vermieter wirklich?

Bei einer einzelnen Wohnung: ein Kautionskonto, eine Tabelle und einen Ordner. Alles Weitere lohnt sich erst, wenn sich Vorgänge wiederholen. Ab etwa fünf Einheiten wird eine Verwaltungssoftware sinnvoll, weil Kosten je Objekt getrennt und Umlageschlüssel gepflegt werden müssen. Ab rund 20 Einheiten kommen getrennte Buchhaltung und automatisierter Zahlungsabgleich hinzu.

Kann eine Software die Mietkaution verwalten?

Nein. § 551 Abs. 3 BGB verlangt, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wird. Das leistet ein Konto, keine Datenbanktabelle. Sinnvoll ist deshalb nur, dass eine Software ein passendes Konto anbindet oder vermittelt — verwalten im rechtlichen Sinn kann sie es nicht.

Was kostet ein vollständiger Vermieter-Software-Stack?

Bei den kostenpflichtigen Verwaltungsanbietern liegen die Kosten bei fünf Einheiten zwischen etwa 1,27 und 2,77 Euro je Einheit und Monat. Mehrere Anbieter sind inzwischen dauerhaft kostenlos. Rechner für Rendite, Nebenkosten und Mieterhöhung, ein Kautionskonto und Musterschreiben lassen sich vollständig kostenfrei abdecken.

Lohnt sich eine Software schon bei einer Wohnung?

Meist nicht. Bei einer Einheit fällt eine Nebenkostenabrechnung im Jahr an, zwölf Mieteingänge und alle paar Jahre ein Mieterwechsel. Der Einrichtungsaufwand einer Verwaltungssoftware übersteigt die Zeitersparnis. Sinnvoll ist stattdessen, die Einzelschritte mit spezialisierten kostenlosen Werkzeugen zu erledigen.

Worauf sollte ich bei der Auswahl achten?

Auf drei Punkte: Deckt das Programm die Schritte ab, die bei Ihnen tatsächlich Zeit kosten — meist Nebenkostenabrechnung und Zahlungsabgleich? Lassen sich die eigenen Daten wieder exportieren, wenn der Anbieter wechselt oder aufgibt? Und wie wird ein Anbieter finanziert, der nichts kostet? Die Testkriterien beschreiben den Prüfweg im Detail.

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