Exposé-Generator für die Vermietung

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Grundrisse und Laptop auf dem Schreibtisch beim Erstellen eines Exposés

Ein gutes Exposé beantwortet die Fragen, die sonst in zwanzig E-Mails einzeln kommen: Was kostet die Wohnung warm, ab wann ist sie frei, wie viel Kaution fällt an? Der Generator setzt aus Ihren Angaben ein fertiges PDF mit Fotos zusammen — und prüft dabei zwei Punkte, an denen private Inserate häufig scheitern: die Pflichtangaben aus dem Energieausweis und die gesetzliche Obergrenze der Kaution.

Unsicher bei der Miethöhe? Wie viel Miete kann ich verlangen? erklärt die drei gesetzlichen Grenzen. Was Kürzel wie EBK, KT oder EA-V bedeuten, steht unter Abkürzungen in Wohnungsanzeigen.

1. Objekt
Die Wohnfläche lässt sich mit dem Wohnflächenrechner nachprüfen — eine zu hoch angegebene Fläche ist einer der häufigsten Streitpunkte nach dem Einzug.
2. Lage
3. Kosten (€ pro Monat)
4. Ausstattung
5. Energieausweis
Alle Werte stehen auf Seite 1 bis 3 des Ausweises. Das Baujahr wird aus den Objektangaben übernommen.
6. Texte
7. FotosDas erste Foto wird zum Titelbild. Die Fotos werden beim Einfügen verkleinert, eingebettete Standortdaten (GPS) gehen dabei verloren. Ist die Wohnung noch bewohnt, gehören Einrichtung, Personen und Namensschilder der jetzigen Mieter nur mit deren Einverständnis ins Bild.

8. Kontakt (optional)

Prüfung

Ihre Angaben und Fotos werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht an unseren Server übertragen. Nach dem Schließen der Seite sind sie verworfen. Datenschutzerklärung. Der Generator dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was in ein Exposé für die Vermietung gehört

Ein Vermietungs-Exposé ist kürzer als eines für den Verkauf, muss aber dieselbe Aufgabe erfüllen: Interessenten sollen vor der Besichtigung entscheiden können, ob die Wohnung für sie infrage kommt. Das spart beiden Seiten Termine. Unverzichtbar sind:

Pflichtangaben aus dem Energieausweis

Liegt zum Zeitpunkt der Anzeige ein Energieausweis vor, muss eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien nach § 87 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, früher Gebäudeenergiegesetz, GEG) fünf Angaben enthalten:

  1. die Art des Ausweises — Bedarfs- oder Verbrauchsausweis,
  2. den Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr,
  3. den wesentlichen Energieträger der Heizung,
  4. das Baujahr des Gebäudes,
  5. die Energieeffizienzklasse.

Die Pflicht trifft ausdrücklich auch den Vermieter selbst, nicht nur Makler. Fehlen die Angaben, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 108 GModG mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Unabhängig von der Anzeige muss der Ausweis Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Ausgenommen sind Baudenkmäler.

Der Generator prüft zusätzlich, ob Kennwert und Effizienzklasse zueinander passen. Weicht die Klasse von der Einteilung nach Anlage 10 ab, ist meist ein Wert falsch abgeschrieben. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre — ist das Ablaufdatum eingetragen, weist der Generator auf einen abgelaufenen Ausweis hin.

Die Kaution gehört schon ins Exposé

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 Abs. 1 BGB). Wer im Exposé mehr verlangt, schreckt nicht nur gut informierte Bewerber ab, sondern kann den überschießenden Teil später nicht durchsetzen. Wie sich die zulässige Höhe berechnet, zeigt der Mietkautionsrechner. Wo die Kaution anschließend getrennt vom eigenen Vermögen angelegt wird, vergleicht der Anbietervergleich für Kautionskonten.

Fotos und Adresse: was ins Exposé gehört — und was nicht

Ein Exposé wird an Unbekannte verschickt und landet oft in weitergeleiteten E-Mails. Zwei Angaben verdienen deshalb Zurückhaltung:

Handyfotos enthalten außerdem oft den genauen Aufnahmeort. Der Generator entfernt diese Daten beim Einfügen, weil jedes Foto neu berechnet wird.

Nach dem Exposé: Besichtigung und Auswahl

Welche Unterlagen Interessenten nach der Besichtigung vorlegen sollten und welche Fragen tabu sind, steht unter Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweis und SCHUFA-Auskunft für Vermieter. Einen Überblick über alle Schritte vom Inserat bis zur Steuererklärung gibt Software für Vermieter.

Häufige Fragen

Müssen private Vermieter die Energieangaben ins Inserat schreiben?

Ja. § 87 GModG nennt ausdrücklich den Vermieter, nicht nur Makler. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Anzeige ein Energieausweis vorliegt und die Anzeige in kommerziellen Medien erscheint — dazu zählen Immobilienportale und Zeitungen, nicht aber ein Aushang am Schwarzen Brett.

Werden meine Fotos und Angaben hochgeladen?

Nein. Formular, Fotos und PDF entstehen vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts an unseren Server übertragen, und nach dem Schließen der Seite sind alle Angaben verworfen.

Wie hoch darf die Kaution im Exposé sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB). Nebenkosten- und Heizkostenvorauszahlungen zählen nicht mit. Der Generator weist darauf hin, wenn der eingetragene Betrag darüber liegt.

Was, wenn noch kein Energieausweis vorliegt?

Dann entfallen die Pflichtangaben in der Anzeige. Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis Interessenten aber vorgelegt werden. Wer inseriert, sollte ihn deshalb vor dem ersten Termin beauftragen.

Quellen