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Instandhaltungsrücklage-Rechner

Wie viel sollte ein Vermieter für Dach, Heizung und Bäder zurücklegen? Drei Wege nebeneinander: Petersche Formel, Sätze der II. BV und ein Bauteilplan für Ihr Gebäude.

Faustformeln im VergleichBauteilplan mit 10-Jahres-BlickKostenlos, ohne Anmeldung

Rechner für die Instandhaltungsrücklage

1 · Objekt

2 · Annahmen für die Petersche Formel

3 · Miete (optional)

Mit Beispielwerten vorausgefüllt, einfach überschreiben. Faustformeln, keine Anlage- oder Steuerberatung.

Ergebnis

Bauteilplan für Ihr Gebäude

Tragen Sie ein, was die Erneuerung voraussichtlich kostet, wie lange das Bauteil hält und wann es dran ist. Zeilen ohne Kosten werden ignoriert. Die Vorgaben sind Beispielwerte für ein kleines Mehrfamilienhaus.

BauteilKosten (€)Nutzungsdauer (Jahre)Noch (Jahre)
Dach (Eindeckung, Dämmung)
Heizungsanlage
Fassade (Anstrich, Putz)
Fenster und Außentüren
Bäder und Leitungen
Elektroinstallation

Für Einzelvermieter gibt es keine gesetzliche Formel für die Instandhaltungsrücklage. Die gängigen Faustregeln stammen aus der Wohnungswirtschaft und liefern für dasselbe Haus oft sehr unterschiedliche Werte. Der Rechner macht diese Spanne sichtbar und ergänzt sie um einen Plan nach Bauteilen.

So rechnet der Rechner

Petersche Formel: Herstellungskosten je Quadratmeter × 1,5 ÷ 80. Die Formel geht von einer Gebäudenutzungsdauer von 80 Jahren aus, in der Instandhaltungskosten in Höhe des 1,5-Fachen der Herstellungskosten anfallen. Bei einer Eigentumswohnung bezieht sie sich nur auf das Gemeinschaftseigentum (etwa 70 % der Kosten).

Sätze der II. BV: 7,10 € je Quadratmeter und Jahr für Gebäude unter 22 Jahren, 9,00 € ab 22 Jahren, 11,50 € ab 32 Jahren, jeweils 1 € mehr mit Aufzug. Die Zahlen sind Höchstansätze für die Kostenmiete im geförderten Wohnungsbau (§ 28 Abs. 2 II. BV). Die Verordnung sieht eine Anpassung an die Preisentwicklung vor (§ 26 Abs. 4), der Rechner nutzt die Grundsätze ohne diese Anpassung. Für frei finanzierte Gebäude sind sie nur eine Orientierung und liegen bei heutigen Baukosten eher am unteren Rand.

Bauteilplan: Er teilt die Erneuerungskosten durch die Nutzungsdauer (was das Bauteil pro Jahr verbraucht) und durch die Restlaufzeit (was bis zur Erneuerung pro Jahr nötig wäre, wenn noch nichts angespart ist). Der zweite Wert ist bei Bestandsgebäuden oft der ehrlichere, weil er den Nachholbedarf zeigt.

Wie Sie die Ergebnisse lesen

Steuerlich wirkt erst die Ausgabe, nicht das Zurücklegen. Wo die Ausgaben in der Steuererklärung landen, zeigt Anlage V: Mieteinnahmen versteuern.

Häufige Fragen

Muss ich als Vermieter eine Instandhaltungsrücklage bilden?
Nur die Eigentümergemeinschaft einer Eigentumswohnanlage muss eine Erhaltungsrücklage bilden (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Wer ein Haus allein besitzt und vermietet, muss nichts zurücklegen. Weil Dach, Heizung und Leitungen trotzdem irgendwann anfallen, ist eine eigene Rücklage ratsam.
Wie hoch sollte die Rücklage pro Quadratmeter sein?
Eine verbindliche Zahl gibt es nicht. Die Sätze der II. BV liegen bei 7,10 bis 11,50 € je Quadratmeter und Jahr, die Petersche Formel führt bei heutigen Baukosten oft deutlich darüber. Unterschiedliche Ergebnisse sind normal. Der Bauteilplan zeigt, ob eine Pauschale zu Ihrem Gebäude passt.
Kann ich die Rücklage von der Steuer absetzen?
Nein. Das Zurücklegen selbst wirkt steuerlich nicht. Absetzbar sind erst die tatsächlich gezahlten Erhaltungsaufwendungen, im Jahr der Zahlung. Größere Beträge lassen sich auf Antrag auf zwei bis fünf Jahre verteilen (§ 82b EStDV).
Darf ich die Rücklage auf die Mieter umlegen?
Nein. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten gehören nicht zu den Betriebskosten und dürfen nicht über die Nebenkostenabrechnung weitergegeben werden. Die Rücklage mindert deshalb die Rendite des Vermieters.
Warum gilt bei der Eigentumswohnung nur ein Teil der Petersschen Formel?
Die Formel geht vom ganzen Gebäude aus. Bei einer Eigentumswohnung bildet die Gemeinschaft die Rücklage für das Gemeinschaftseigentum, das nach Erfahrungswerten etwa 65 bis 70 % der Instandhaltungskosten ausmacht. Der Rechner setzt dafür 70 % an. Das Sondereigentum in der Wohnung (Bäder, Böden, Türen) bleibt Ihre Sache.
Was bringt der Bauteilplan gegenüber den Faustformeln?
Er rechnet mit Ihrem Gebäude: Was kostet die Erneuerung, wie lange hält das Bauteil, wann ist es wahrscheinlich dran? Daraus folgt, ob in den nächsten Jahren ein Klumpen anfällt, den keine Pauschale abdeckt. Die Kosten sind Ihre Schätzung, am besten gestützt auf Angebote.

Quellen