Die Nebenkostenabrechnung ist einer der häufigsten Streitpunkte im Mietverhältnis. Diese Übersicht zeigt, was umgelegt werden darf, welche Fristen gelten und wie sich die Abrechnung prüfen lässt — und bündelt alle Artikel, Rechner und Begriffe für Mieter und Vermieter.
Was sind Nebenkosten — und was darf umgelegt werden?
Nebenkosten und Betriebskosten meinen im Mietrecht dasselbe: laufende Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes entstehen. Umgelegt werden dürfen sie nur, wenn der Mietvertrag es vereinbart und die Kostenart in der Betriebskostenverordnung genannt ist (§ 2 BetrKV). Typische Positionen sind Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gebäudereinigung, Aufzug und Gebäudeversicherung. Nicht umlagefähig sind Verwaltungs- und Instandhaltungskosten. Eine Übersicht mit Beispielen gibt der Artikel Umlagefähige Nebenkosten.
Vorauszahlung oder Pauschale?
Modell
Wie es funktioniert
Abrechnung nötig?
Anpassung
Vorauszahlung
Monatlicher Abschlag, am Jahresende wird nach tatsächlichen Kosten abgerechnet
Ja — Nachzahlung oder Guthaben
Nach jeder Abrechnung auf angemessene Höhe (§ 560 Abs. 4 BGB)
Pauschale
Fester Betrag, der die Nebenkosten abdeckt — ohne Abrechnung
Nein
Nur bei vertraglicher Vereinbarung oder nach § 560 BGB bei gestiegenen Kosten
Bruttowarmmiete / Inklusivmiete
Alle Kosten stecken in einer Miete
Nein (bei Heizkosten gilt trotzdem die HeizkostenV)
Wie bei einer normalen Mieterhöhung
Die Fristen im Überblick
Abrechnung des Vermieters: spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach ist eine Nachforderung in der Regel ausgeschlossen.
Einwendungen des Mieters: zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung.
Zahlung: Nachzahlungen werden fällig, wenn der Mieter Zeit zur Prüfung hatte — häufig wird eine Zahlungsfrist von etwa vier Wochen gesetzt.
Verjährung: Ansprüche aus der Abrechnung verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind.
Worauf Mieter bei der Abrechnung achten sollten
Formalien: Enthält die Abrechnung Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Anteil des Mieters und die geleisteten Vorauszahlungen?
Umlagefähigkeit: Stehen nur vereinbarte und zulässige Positionen darin? Der Umlage-Check hilft beim Nachschlagen.
Belege: Mieter dürfen die Originalbelege einsehen — das sollte vor einem Widerspruch geschehen.
Heizkosten: Bei fehlender Verbrauchserfassung darf der Mieter seinen Anteil unter Umständen kürzen — Heizkostenabrechnung prüfen.
Frist im Blick behalten: Einwendungen nach Ablauf von zwölf Monaten sind meist nicht mehr möglich.
Worauf Vermieter achten sollten
Die Abrechnung fristgerecht versenden und den Zugang nachweisbar dokumentieren.
Nur vereinbarte Kostenarten umlegen und den im Vertrag genannten oder gesetzlich vorgesehenen Schlüssel verwenden — Details in Nebenkosten abrechnen als Vermieter.
Vorauszahlungen nach der Abrechnung angemessen anpassen, damit hohe Nachzahlungen gar nicht erst entstehen.
Wer die Kaution wegen einer offenen Abrechnung zurückhält, sollte den Betrag angemessen wählen.
Heizung, Energie und CO2-Kosten sind im Hub Energie & Heizung gebündelt. Am Mietende hilft der Hub Auszug & Wohnungsübergabe weiter. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
Leichtes Heizöl kostet 49,6 % mehr als vor einem Jahr, Erdgas 2,9 % weniger. Was die Preise für Vorauszahlung und Heizkostenabrechnung bedeuten — und was Mieter und Vermieter vor der Heizperiode tun können.
Bis wann muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung schicken?
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Bei einem Abrechnungsjahr, das mit dem Kalenderjahr endet, ist das der 31. Dezember des Folgejahres. Kommt die Abrechnung später, kann der Vermieter Nachzahlungen in der Regel nicht mehr verlangen — es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Guthaben muss er dennoch auszahlen.
Wie lange haben Mieter Zeit, die Abrechnung zu beanstanden?
Einwendungen müssen dem Vermieter spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt werden (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind sie ausgeschlossen, sofern der Mieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat. Vorher lohnt sich die Belegeinsicht.
Welche Nebenkosten darf der Vermieter überhaupt umlegen?
Nur Kosten, die im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart sind und zu den Betriebskosten nach § 2 BetrKV gehören — etwa Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister oder Gebäudeversicherung. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten gehören nicht dazu. Position für Position prüft das der Nebenkosten-Umlage-Check.
Darf ich die Nebenkostenvorauszahlung kürzen, wenn die Abrechnung fehlt?
Ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorauszahlungen kann bestehen, wenn die Abrechnung nach Ablauf der Frist noch fehlt. Ob und in welchem Umfang das im Einzelfall zulässig ist, hängt vom Sachverhalt ab — im Zweifel vorher rechtlich beraten lassen.
Kann der Vermieter die Kaution für Nebenkosten einbehalten?
Ja, wenn eine Abrechnung zu erwarten ist, darf ein angemessener Teil der Kaution zurückgehalten werden. Wie viel und wie lange, erklärt Mietkaution und Nebenkostenabrechnung.
Wie kann der Vermieter die Vorauszahlungen anpassen?
Nach einer Abrechnung kann jede Partei durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe verlangen (§ 560 Abs. 4 BGB). Mehr dazu unter Nebenkostenerhöhung: Welche Fristen gelten?
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