Umzug: planen, bezahlen, ankommen

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Ein Umzug kostet nicht nur den Transport. Dazu kommen die neue Kaution, doppelte Mieten in der Übergangszeit, Renovierung und Behördengänge — und vieles davon ist fällig, bevor die alte Kaution zurückkommt. Diese Übersicht ordnet den Umzug in fünf Phasen und führt zu den Artikeln, Rechnern und Vorlagen, die Sie in jeder Phase brauchen.

Umzugskarton mit einem alten Schlüssel an einer Schnur, darin eingepacktes Geschirr

Der Umzug in fünf Phasen

Die Reihenfolge ist wichtiger als jedes Detail: Wer die Kündigung zu spät verschickt oder die neue Kaution nicht eingeplant hat, zahlt dafür. Die Checkliste Umzug rechnet für Ihren Umzugstag alle Termine aus; hier steht, was in welcher Phase zählt.

1. Neue Wohnung finden und zusagen

Bevor es um Kartons geht, geht es um die Bewerbung: Eine vollständige Bewerbungsmappe und ein sauberer Einkommensnachweis entscheiden bei knappem Angebot. Rechnen Sie vor der Zusage mit dem Mietbelastungsrechner, was die Wohnung dauerhaft kostet, und planen Sie die Kaution gleich mit ein. Wer nach der Unterschrift doch nicht einzieht, findet im Artikel Mietvertrag unterschrieben, aber nicht eingezogen, was mit der Kaution passiert.

2. Die alte Wohnung kündigen

Mieter kündigen in der Regel mit drei Monaten Frist (§ 573c BGB); die Kündigung muss schriftlich vorliegen und bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen. Den Termin berechnet der Kündigungsfristen-Rechner, das Schreiben liefert die Kündigungsvorlage. Passt die Frist nicht zum Einzugstermin, helfen ein Mietaufhebungsvertrag oder ein Nachmieter. Rechtliche Hintergründe: Kündigungsfrist Wohnung.

3. Umzug planen und bezahlen

Die Umzugsart bestimmt den Preis am stärksten: Selbst umziehen kostet Zeit und Nerven, ein Umzugsunternehmen mit Packservice das Mehrfache. Preisangaben im Netz sind Anbieterangaben, einen amtlichen Umzugspreisindex gibt es nicht. Der Vergleich der Umzugsarten stellt vier Varianten mit Preisspannen und Quellen nebeneinander. Brauchen Sie Parkraum für den Lkw, klären Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, wie eine Halteverbotszone beantragt wird; Vorlaufzeiten und Gebühren unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Termine sind zum Monatsende und im Sommer knapp: vier bis sechs Wochen vorher buchen.

4. Umzugstag und Wohnungsübergabe

An beiden Adressen gilt: Zustand und Zählerstände dokumentieren. Das Übergabeprotokoll (Vorlage und die kostenlose App) schützt beim Auszug die Kaution und beim Einzug vor fremden Altschäden. Was „besenrein" verlangt, steht in Besenrein; die typischen Fallen beim Auszug nennt Die 10 größten Fehler beim Auszug. Den ganzen Auszug behandelt der Themenhub Auszug & Wohnungsübergabe.

5. Ankommen: ummelden und Kaution zurückholen

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Dafür benötigen Sie die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters. Danach bleibt die alte Kaution: Wie lange der Vermieter abrechnen darf, erklärt Rückzahlung der Mietkaution. Die Vermieterseite desselben Vorgangs beschreibt der Mieterwechsel.

Umzug und Kaution: die Doppelbelastung

Die neue Kaution ist zu Mietbeginn fällig, die alte bekommen Sie erst nach dem Auszug und der Abrechnung des Vermieters zurück. Für die Zwischenzeit gibt es drei Wege:

Die Höhe der neuen Kaution rechnet der Mietkautionsrechner aus. Beides gehört in die Umzugsplanung, bevor Sie den Umzugstermin festlegen.

Wenn beim Umzug etwas kaputtgeht

Beim Umzugsunternehmen gelten besondere Haftungsregeln aus dem Handelsgesetzbuch:

Bei Helfern aus dem Freundeskreis oder dem Selbstumzug gilt das nicht. Prüfen Sie hier, ob Ihre private Haftpflichtversicherung Schäden an fremdem Eigentum und an der Wohnung abdeckt.

Umzugskosten und Steuer

Die Preisangaben sind Orientierungswerte aus Anbieter- und Portalquellen und keine Angebote. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Checkliste, Rechner & Vorlagen

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Begriffe aus dem Glossar

Häufige Fragen

Was kostet ein Umzug im Durchschnitt?
Das hängt vor allem von Umzugsart, Wohnungsgröße und Entfernung ab. Für einen Umzug innerhalb einer Stadt nennt das Umzugsportal umzug-365.de (Stand Februar 2026) Spannen von 400 bis 700 Euro für eine 1-Zimmer-Wohnung bis 1.800 bis 2.500 Euro für ein Haus mit fünf Zimmern. Wer selbst mit einem Mietwagen umzieht, zahlt nach Angaben von ImmoScout24 für den Transporter 60 bis 190 Euro pro Tag zuzüglich Kilometer und Kraftstoff. Alle Werte sind Anbieter- und Portalangaben, keine amtlichen Preise. Mehr im Vergleich der Umzugsarten.
Wie früh sollte ich ein Umzugsunternehmen buchen?
Faustregel: vier bis sechs Wochen vorher, zum Monatsende und in den Sommermonaten eher früher, weil diese Termine stark nachgefragt sind. Mehrere schriftliche Angebote mit gleichem Leistungsumfang einholen.
Wann muss ich mich nach dem Umzug ummelden?
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz). Dafür braucht es die Bestätigung des Vermieters, siehe Wohnungsgeberbestätigung.
Muss ich die neue Kaution zahlen, bevor ich die alte zurückbekomme?
In der Regel ja. Die neue Kaution wird zu Mietbeginn fällig, die alte erst nach Auszug und Abrechnung zurückgezahlt. Nach § 551 Abs. 2 BGB dürfen Mieter die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten, die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Details unter Kaution in Raten.
Kann ich Umzugskosten von der Steuer absetzen?
Bei einem beruflich veranlassten Umzug können Umzugskosten Werbungskosten sein. Für private Umzüge kommt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Betracht: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro, gegen Rechnung und Überweisung auf das Konto des Anbieters. Ob Ihr Umzug darunter fällt, klärt im Zweifel das Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Quellen