Ein Mietverhältnis kann auf mehreren Wegen enden: durch Kündigung des Mieters, Kündigung des Vermieters oder einvernehmlich. Diese Übersicht zeigt die Wege im Vergleich und bündelt alle Artikel, Rechner und Vorlagen — für Mieter und Vermieter.
Beide Seiten müssen zustimmen; Schriftform empfehlenswert
Befristeter Vertrag
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Endet zum vereinbarten Datum
Befristung nur mit gesetzlichem Grund zulässig
Worauf Mieter bei der Kündigung achten sollten
Schriftform: Ein unterschriebenes Schreiben, bei mehreren Mietern von allen Hauptmietern. E-Mail genügt nicht.
Rechtzeitiger Zugang: Entscheidend ist der Eingang beim Vermieter, nicht das Absendedatum — eine Übergabe mit Zeugen oder Einwurf-Einschreiben schafft Nachweis. Den Termin rechnet der Kündigungsfristen-Rechner aus, ein fertiges Schreiben erstellt der Kündigungsschreiben-Generator.
Vertrag prüfen: Ein Kündigungsverzicht oder eine Befristung kann die Kündigung zeitweise ausschließen.
Sonderkündigungsrecht: Nach einer Mieterhöhung oder Modernisierung besteht ein Sonderkündigungsrecht — mehr im Hub Mieterhöhung & Miethöhe.
Das berechtigte Interesse muss im Kündigungsschreiben ausführlich begründet werden. Ein späteres Nachschieben von Gründen ist nur eingeschränkt möglich.
Das Schreiben sollte auf das Widerspruchsrecht des Mieters nach § 574 BGB (Sozialklausel) hinweisen — sonst kann der Mieter später länger widersprechen.
Bei Eigenbedarf ist die Anfechtungsgefahr hoch; der Eigenbedarf-Prüfer gibt eine erste Einschätzung.
Bei Zahlungsrückstand zuerst prüfen, ob die Voraussetzungen der fristlosen Kündigung erfüllt sind — siehe Was kann man bei Mietrückstand tun?
Bleibt der Mieter nach Vertragsende wohnen, kommt eine Nutzungsentschädigung in Betracht.
Nach der Kündigung: Übergabe und Kaution
Ist das Mietende festgelegt, folgen Wohnungsübergabe, Zählerablesung und die Abrechnung der Kaution. Der Hub Auszug & Wohnungsübergabe bündelt alle Artikel dazu, die Kautionsrückzahlung erklärt Mietkaution: Rückzahlung. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
Fegen reicht — putzen nicht. Was besenrein konkret bedeutet, welche Arbeiten darüber hinausgehen und wann der Vermieter Reinigungskosten von der Kaution abziehen darf.
Ein unterschriebener Mietvertrag bindet — auch ohne Einzug. Warum es kein allgemeines Widerrufsrecht gibt, wann ein Aufhebungsvertrag der Ausweg ist und ob die gezahlte Kaution zurückverlangt werden kann.
Mietnomaden erkennen, vorbeugen und schnell handeln: fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung, Räumungsklage mit Sicherungsanordnung, Berliner Räumung, zurückgelassene Sachen — mit Zahlen aus der Bielefelder Studie.
Drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats endet (§ 573c Abs. 1 BGB). Den Termin ermittelt der Kündigungsfristen-Rechner.
Welche Kündigungsfrist gilt für Vermieter?
Grundsätzlich ebenfalls drei Monate; sie verlängert sich nach fünf Jahren Überlassung der Wohnung auf sechs Monate und nach acht Jahren auf neun Monate (§ 573c Abs. 1 BGB). Zusätzlich braucht der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Kündigung.
Wann darf der Vermieter kündigen?
Nur bei einem berechtigten Interesse (§ 573 BGB) — etwa erheblicher Pflichtverletzung des Mieters, Eigenbedarf oder in engen Grenzen bei wirtschaftlicher Verwertung. Mehr zum häufigsten Grund unter Eigenbedarfskündigung.
Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja. Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf der Schriftform (§ 568 BGB) — also Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Eine E-Mail oder ein Fax reicht nicht aus. Bei mehreren Mietern müssen alle unterschreiben.
Muss ich einen Nachmieter stellen?
Grundsätzlich nein — ein Anspruch auf vorzeitigen Auszug mit Nachmieter besteht nur bei entsprechender Vereinbarung oder in Ausnahmefällen. Wie eine Ersatzmieterklausel funktioniert, steht in Nachmieter stellen.
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Bei einem wichtigen Grund (§ 543 BGB), zum Beispiel wenn der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten oder einem entsprechenden Betrag im Rückstand ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Die Hürden sind hoch — im Zweifel sollte vorher rechtlicher Rat eingeholt werden.
Vermeiden Sie Fehler bei Anlage, Verwaltung und Rückzahlung der Mietkaution. Kompakte Tipps, gesetzliche Updates und klare Handlungsempfehlungen für Mieter & Vermieter.
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