Hund und Katze liegen zusammen auf dem Holzboden eines hellen Altbau-WohnzimmersSymbolbild · KI-generiert
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Haustier anmelden: Anfrage an den Vermieter kostenlos erstellen

Hund oder Katze ziehen ein? Mit Tierart, Angaben zur Haltung und Haftpflicht entsteht eine höfliche, vollständige Anfrage, die dem Vermieter die Zustimmung leicht macht.

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Haustier-Anfrage-Generator

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Wann muss der Vermieter zustimmen?

Eine gesetzliche Regel für Haustiere gibt es nicht. Die Rechtslage ergibt sich aus dem Mietvertrag, der Hausordnung und der Rechtsprechung. Als Faustregel gilt:

Was die Anfrage überzeugend macht

Und die Kaution?

Der Vermieter darf wegen eines Haustiers keine höhere Kaution verlangen. Der Rahmen von drei Nettokaltmieten bleibt bestehen. Für nachgewiesene Tierschäden darf er nach Mietende auf die Kaution zugreifen. Wie die Abrechnung abläuft, steht unter Rückzahlung der Mietkaution.

Hinweis: Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einer Ablehnung oder bereits ausgesprochener Abmahnung lohnt sich die Prüfung durch einen Mieterverein oder Fachanwalt.

Quellen

Häufige Fragen

Darf der Mietvertrag Haustiere generell verbieten?
Nicht in dieser pauschalen Form. Der Bundesgerichtshof hat 2013 entschieden, dass ein formularvertragliches Verbot jeder Hunde- und Katzenhaltung den Mieter unangemessen benachteiligt und deshalb unwirksam ist (Urteil vom 20.03.2013, Az. VIII ZR 168/12). Statt eines Pauschalverbots muss im Einzelfall abgewogen werden. Ein Überblick steht in Hausordnung im Mehrfamilienhaus.
Für welche Tiere brauche ich keine Erlaubnis?
Kleintiere, die in Käfig, Aquarium oder Terrarium gehalten werden, etwa Hamster, Zierfische oder Wellensittiche, gelten als vom vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gedeckt. Hunde und Katzen sind keine Kleintiere in diesem Sinn. Auch bei Kleintieren gilt: Die Zahl darf nicht ausufern, und von den Tieren darf keine Störung ausgehen.
Muss ich vorher fragen, auch wenn der Mietvertrag nichts regelt?
Bei Hunden und Katzen ist die vorherige Anfrage der sichere Weg. Eine Erlaubnispflicht kann sich aus dem Mietvertrag oder der Hausordnung ergeben, und ohne Zustimmung riskieren Sie eine Abmahnung. Mit der Anfrage dokumentieren Sie außerdem, dass der Vermieter informiert war.
Welche Gründe kann der Vermieter für eine Ablehnung nennen?
Er muss die Interessen beider Seiten abwägen. Gründe können die Größe und Art des Tieres im Verhältnis zur Wohnung sein, Rücksicht auf andere Mieter, zum Beispiel Allergien, oder bereits aufgetretene Störungen. Eine pauschale Ablehnung ohne Blick auf den Einzelfall genügt nicht.
Kann der Vermieter die Zustimmung später widerrufen?
Das hängt vom Einzelfall ab und davon, wie die Zustimmung formuliert wurde. Kommt es zu erheblichen Störungen, etwa durch Dauerlärm oder Verwahrlosung, kann der Vermieter die Erlaubnis zurücknehmen. Deshalb sollte die Zustimmung schriftlich vorliegen.
Wird meine Kaution wegen des Tieres höher?
Nein. Die Kaution ist gesetzlich auf drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 Abs. 1 BGB). Ein Aufschlag für Tierhaltung ist unzulässig. Tierschäden darf der Vermieter nach dem Auszug aus der Kaution begleichen, sofern sie belegt sind. Mehr dazu: Rückzahlung der Mietkaution.
Werden meine eingegebenen Daten gespeichert?
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