Wann muss der Vermieter zustimmen?
Eine gesetzliche Regel für Haustiere gibt es nicht. Die Rechtslage ergibt sich aus dem Mietvertrag, der Hausordnung und der Rechtsprechung. Als Faustregel gilt:
- Kleintiere wie Hamster, Zierfische oder Wellensittiche gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch. Eine Erlaubnis ist nicht nötig.
- Hunde und Katzen sind Sache der Abwägung. Ein pauschales Verbot im Formularvertrag ist unwirksam, die Zustimmung kann der Vermieter aber im Einzelfall aus sachlichen Gründen verweigern.
- Gefährliche oder exotische Tiere unterliegen oft zusätzlich öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Hier sollten Sie vorab bei Ihrer Gemeinde nachfragen.
Was die Anfrage überzeugend macht
- Konkrete Angaben zu Tierart, Rasse, Alter und Größe statt „ein kleiner Hund“.
- Eine Haftpflichtversicherung. Sie nimmt dem Vermieter die Sorge vor Schäden.
- Ihre Alltagssituation: Wie lange ist das Tier allein? Wer betreut es im Urlaub?
- Schriftlichkeit. Die Zustimmung sollte schriftlich vorliegen, die Vorlage enthält dafür eine Unterschriftszeile.
Und die Kaution?
Der Vermieter darf wegen eines Haustiers keine höhere Kaution verlangen. Der Rahmen von drei Nettokaltmieten bleibt bestehen. Für nachgewiesene Tierschäden darf er nach Mietende auf die Kaution zugreifen. Wie die Abrechnung abläuft, steht unter Rückzahlung der Mietkaution.
Hinweis: Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einer Ablehnung oder bereits ausgesprochener Abmahnung lohnt sich die Prüfung durch einen Mieterverein oder Fachanwalt.
Quellen
- Primärquelle§ 535 BGB – Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags— Bundesministerium der Justiz
- Primärquelle§ 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten— Bundesministerium der Justiz
- Primärquelle§ 307 BGB – Inhaltskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen— Bundesministerium der Justiz



