Grundversorgung

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Die Grundversorgung nach § 36 EnWG verpflichtet den örtlichen Grundversorger, jeden Haushaltskunden im Netzgebiet zu seinen veröffentlichten Allgemeinen Preisen mit Strom oder Gas zu beliefern. Grundversorger ist das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet; es wird alle drei Jahre neu bestimmt.

Ein normaler Vertrag

Die Grundversorgung ist kein Notfallmodus, sondern ein regulärer Liefervertrag: unbefristet, mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen, zu veröffentlichten Preisen. Diese liegen meist über den günstigsten Marktangeboten, sind aber kalkulierbar.

Warum Vermieter hineinrutschen

Wer Energie aus dem Netz entnimmt, nimmt damit ein Vertragsangebot an — ganz ohne Unterschrift. Kündigt der ausziehende Mieter zum Auszugstag und meldet sich der neue Mieter erst später an, ist in der Zwischenzeit niemand Vertragspartner. Dann wird derjenige herangezogen, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Räume hat: der Eigentümer.

Selbst wenn null Kilowattstunden verbraucht würden, fällt der Grundpreis an. Bei Gas kommt hinzu, dass eine leerstehende Wohnung im Winter beheizt werden muss, um Frostschäden zu vermeiden.

Was Vermieter tun sollten

  • Zählerstand mit Zählernummer und Datum bei Aus- und Einzug dokumentieren
  • Leerstand beim Grundversorger anmelden — das ordnet den Zeitraum sauber zu und vermeidet die teurere Ersatzversorgung
  • bei längerem Leerstand einen regulären Liefervertrag prüfen
  • den neuen Mieter im Übergabeprotokoll zur unverzüglichen Anmeldung verpflichten

Die Leerstandskosten sind nicht auf die übrigen Mieter umlagefähig, aber als Werbungskosten abziehbar.

Häufige Fragen

Wer ist mein Grundversorger?

Das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet. Es steht auf der Website des Netzbetreibers und in der Regel auch auf der Jahresrechnung.

Kann ich aus der Grundversorgung wechseln?

Jederzeit mit zwei Wochen Frist. Für Leerstandszeiten lohnt der Aufwand meist nicht.

Ist die Grundversorgung dasselbe wie die Ersatzversorgung?

Nein. Die Ersatzversorgung greift automatisch bei Entnahme ohne jeden Vertrag, ist auf drei Monate begrenzt und in der Regel deutlich teurer.


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