Meldebestätigung

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Die Meldebestätigung ist die amtliche Bestätigung der Meldebehörde, dass Sie sich an- oder abgemeldet haben. Sie erhalten sie automatisch und kostenlos direkt nach der Anmeldung beim Bürgeramt – oder als Download, wenn Sie sich online angemeldet haben (§ 24 Abs. 2 BMG).

Wichtige Punkte

  • Ausgestellt wird sie von der Meldebehörde, nicht vom Vermieter. Der Vermieter liefert vorher nur die Wohnungsgeberbestätigung, ohne die die Anmeldung nicht abgeschlossen werden kann.
  • Sie ist unentgeltlich und gilt für Anmeldung, Abmeldung und den Wechsel der Hauptwohnung.
  • Bei einer elektronischen Anmeldung gibt es sie elektronisch, mit Siegel zum Herunterladen.
  • Der Inhalt ist gesetzlich begrenzt – Angaben zu Miete, Vermieter oder Mitbewohnern stehen nicht darin.

Was drinsteht

Nach § 24 Abs. 2 BMG darf die Meldebestätigung nur diese Daten enthalten:

AngabeBeispiel
Familienname, Vornamen (gebräuchlicher Vorname gekennzeichnet), DoktorgradMustermann, Max Peter
Geburtsdatum12.03.1994
Einzugs- oder Auszugsdatum01.09.2026
Datum der An- oder Abmeldung08.09.2026
AnschriftMusterstraße 12, 10245 Berlin
Status der Wohnungalleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung

Meldebestätigung, Meldebescheinigung, Wohnungsgeberbestätigung

Die drei Begriffe werden ständig verwechselt:

DokumentWer stellt ausWannKosten
WohnungsgeberbestätigungVermieter bzw. Wohnungsgeber (§ 19 BMG)vor der Anmeldung, binnen zwei Wochen nach Einzugkostenlos
MeldebestätigungMeldebehörde (§ 24 Abs. 2 BMG)automatisch bei An- oder Abmeldungkostenlos
MeldebescheinigungMeldebehörde (§ 18 BMG)jederzeit auf Antragelektronisch kostenlos, auf Papier je nach Kommune gebührenpflichtig

Die Meldebescheinigung ist also das, was Sie später jederzeit neu anfordern können – etwa wenn die Meldebestätigung verloren gegangen ist oder eine Stelle einen aktuellen Nachweis verlangt. Die einfache Meldebescheinigung enthält Namen, Geburtsdatum und aktuelle Anschriften; die erweiterte auf Antrag weitere gespeicherte Daten.

Wofür Sie die Meldebestätigung brauchen

  • Bank: als Adressnachweis bei der Kontoeröffnung – auch beim Mietkautionskonto, das oft genau in den Tagen rund um den Einzug eröffnet wird
  • Arbeitgeber, Versicherungen, Mobilfunkvertrag: zur Aktualisierung der Anschrift
  • Kfz-Zulassung: für die Ummeldung des Fahrzeugs auf die neue Adresse
  • Behörden und Hochschulen: etwa bei Anträgen, Einschreibung oder für die Ausländerbehörde

Bezug zur Mietkaution

Die Meldebestätigung ist oft der letzte fehlende Baustein vor dem Kautionskonto: Viele Banken wollen die aktuelle Anschrift sehen, bevor sie ein Konto eröffnen. Wer den Bürgeramtstermin erst Wochen nach dem Einzug bekommt, sollte deshalb prüfen, ob in der eigenen Kommune die Online-Anmeldung möglich ist, oder einen Anbieter wählen, bei dem die Legitimation per Ausweis genügt – siehe Mietkautionskonto ohne Banktermin.

Häufige Fragen

Ich habe die Meldebestätigung verloren – was nun?

Eine neue Meldebestätigung gibt es nicht. Stattdessen beantragen Sie eine Meldebescheinigung nach § 18 BMG. Sie weist die aktuelle Anschrift genauso nach; elektronisch ist sie kostenlos.

Bekomme ich eine Meldebestätigung auch bei der Online-Anmeldung?

Ja. Nach der elektronischen Anmeldung stellt die Meldebehörde eine elektronische Meldebestätigung aus, die Sie im Online-Dienst herunterladen können.

Stellt der Vermieter die Meldebestätigung aus?

Nein. Der Vermieter stellt nur die Wohnungsgeberbestätigung aus. Die Meldebestätigung kommt immer von der Meldebehörde – und erst, nachdem Sie sich angemeldet haben.


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