Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht trifft jeden, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält. Für Vermieter und Eigentümer bedeutet sie: Wer ein Grundstück dem Verkehr öffnet, muss die zumutbaren Vorkehrungen treffen, damit niemand zu Schaden kommt.
Was konkret geschuldet ist
- Räumen und Streuen von Zuwegen und Gehwegen bei Schnee und Glätte, in der Regel werktags von 7 bis 20 Uhr, sonntags ab 9 Uhr
- Beleuchtung von Treppenhaus, Hauseingang, Hof und Tiefgarage
- Standsicherheit von Balkonen, Geländern, Garagentoren und Bäumen
- Freihaltung von Fluchtwegen im Treppenhaus
- Regelmäßige Kontrolle von Dach, Fassade und Spielgeräten
Der Maßstab ist die Zumutbarkeit: Geschuldet ist nicht absolute Sicherheit, sondern das, was ein umsichtiger Eigentümer vernünftigerweise vorkehrt.
Übertragung auf den Mieter
Die Pflicht lässt sich vertraglich auf Mieter übertragen — etwa Winterdienst und Treppenhausreinigung. Das setzt eine klare Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung voraus; ein bloßer Aushang genügt nicht.
Der Vermieter wird dadurch aber nicht vollständig frei: Ihm verbleibt eine Überwachungspflicht. Wer erkennt, dass der Mieter den Winterdienst regelmäßig nicht erledigt, muss eingreifen. Bei älteren oder gesundheitlich eingeschränkten Mietern ist die Übertragung ohnehin problematisch.
Haftung und Versicherung
Wird die Pflicht verletzt und verunglückt jemand, haftet der Verantwortliche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Abgedeckt wird das üblicherweise durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die für vermietete Objekte praktisch unverzichtbar ist.
Abzugrenzen davon: Für Schäden am Eigentum des Mieters — etwa am Auto im Tiefgaragenstellplatz — haftet der Vermieter grundsätzlich nicht. Ein Stellplatzvertrag ist kein Verwahrvertrag, eine Bewachungspflicht besteht nicht.
Häufige Fragen
Muss der Vermieter selbst Schnee räumen?
Nur, wenn die Pflicht nicht wirksam übertragen wurde. Die kommunale Satzung richtet sich zunächst an den Eigentümer; dieser kann sie mietvertraglich an die Mieter weitergeben.
Haftet der Vermieter für ein gestohlenes Fahrrad aus dem Keller?
In der Regel nicht. Geschuldet ist ein verkehrssicherer Zustand, keine Bewachung. Etwas anderes kann bei einer defekten Kellertür gelten, deren Reparatur trotz Anzeige unterblieb.
Wie oft muss ein Baum kontrolliert werden?
Üblich sind regelmäßige Sichtkontrollen zweimal jährlich — im belaubten und im unbelaubten Zustand — sowie anlassbezogen nach Stürmen.